Inhalt
Zuzug, Wegzug, Umzug
Sie sind neu nach Olten gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter, schriftlich oder online anmelden.
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Schade! Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei unserem Schalter abmelden.
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle Einwohner die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig.
Umzug
Sie haben in Olten eine neue Adresse? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle im Stadthaus-Parterre oder schriftlich oder im Onlinedienst vornehmen. Bitte melden Sie alle Personen, die umziehen, sowie allfällige zivilrechtliche Trennungen mit Datum.
Abmeldung / Wegzug
Schade dass Sie die Stadt Olten verlassen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so oder direkt am Schalter abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen). Die Gebühr beträgt Fr. 15.-.
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu.
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden).
Für die Abmeldung ist die Adresse des Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
Anmeldung Einwohner/in
Wir heissen Sie in der Stadt Olten herzlich willkommen!
Bitte vergessen Sie nicht, sich vorher am alten Wohnort abzumelden.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder mittels https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden. Die Gebühr beträgt Fr. 15.-
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
Für EU-EFTA-Bürger ist der Onlinedienst mit eUmzug vollumfänglich möglich. Die Gebühr für die Adressänderung von Fr. 30.- (pro volljährige Person) oder Fr. 20.- (pro Kind) ist nach erfolgter Anmeldung oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (--> nur sofern ein Ausländerausweis in Kreditkartenformat besteht, ansonsten benötigen wir den Ausländerausweis im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind).
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der vorherigen Gemeinde, sofern Sie diesen dort hinterlegt haben):
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Identitätskarte oder Reisepass
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Heimatschein im Original
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Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist.
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Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
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Familienausweis oder Geburtsscheine (nur bei Zuzug von Kindern)
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Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
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Urteil gerichtliche Trennung
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
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Pass oder Identitätskarte
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Ausländerausweis im Original (ausgenommen Ausweise in Kreditkartenformat)
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Arbeitsvertrag
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Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist
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Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
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Eheschein oder Familienausweis
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Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
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Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
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Urteil gerichtliche Trennung
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Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn (siehe Dokument)
Kontaktadresse für die Motorfahrzeugkontrolle: Sportstrasse 80, 4600 Olten, 062 311 81 81 (Filiale). www.mfk-so.ch
Bitte melden Sie Ihre neue Adresse auch der Serafe unter www.serafe.ch
Anmeldung Wochenaufenthalter/in Erwerbstätige
Sind Sie neu als Aufenthalter/in in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder online anmelden. Jede Person muss sich einzeln anmelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Bescheinigung für Wochenaufenthalt (Heimat-/Interimsausweis) im Original
- Kopie Pass oder Identitätskarte
Die Anmeldung mit Heimat-/Interimsausweis kostet einmalig Fr. 115.- (davon Fr. 15.- Anmeldegebühr) für das erste Jahr, danach wird jedes Folgejahr eine Gebühr von Fr. 100.- eingefordert.
Bitte beachten: Bei vorzeitigem Wegzug erfolgt keine Teilrückerstattung der Gebühr.
Sie können Ihre Anmeldung aber auch im Onlinedienst vornehmen. Die Bescheinigung für Wocheaufenthalt im Original sowie eine Kopie des Passes oder Identitätskarte stellen Sie uns bitte per Post zu. Sie erhalten zur Bestätigung nach erfolgter Anmeldung den Schriftenempfangsschein.
Anmeldung Wochenaufenthalter/in Student/in, Lernende/r oder Nichterwerbstätige
Sind Sie neu als Aufenthalter/in in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder online anmelden. Jede Person muss sich einzeln anmelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Bescheinigung für Wochenaufenthalt (Heimat-/Interimsausweis) im Original
- Kopie Pass oder Identitätskarte
Die Anmeldung mit Heimat-/Interimsausweis kostet einmalig Fr. 65.- (davon Fr. 15.- Anmeldegebühr) für das erste Jahr, danach wird jedes Folgejahr eine Gebühr von Fr. 50.- eingefordert.
Bitte beachten: Bei vorzeitigem Wegzug erfolgt keine Teilrückerstattung der Gebühr.
Sie können Ihre Anmeldung aber auch im Onlinedienst vornehmen. Die Bescheinigung für Wochenaufenthalt im Original sowie eine Kopie des Passes oder Identitätskarte senden Sie uns bitte per Post. Sie erhalten zur Bestätigung nach erfolgter Anmeldung den Schriftenempfangsschein.
Bescheinigung Wochenaufenthalt
Umzug innerhalb Olten
Sie haben in Olten eine neue Adresse oder sind innerhalb der Liegenschaft umgezogen? Ihren Umzug müssen Sie innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so vornehmen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. schicken Sie diese per Post oder laden diese in eUmzug hoch:
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neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung vom Vermieter oder Eigentümer bei Untermiete
- Ausländer/innen EU-EFTA-Bürger: Ausländerausweis im Original (ausgenommen Ausweise in Kreditkartenformat)
Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro Person) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung.
EU-EFTA-Bürger mit Ausländerausweis in Kreditkartenformat haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von Fr. 30.- (pro volljährige Person) und Fr. 20.- (pro Kind) bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen resp. wir senden Ihnen eine Rechnung. Bei einem Ausländerausweis in Papierformat benötigen wir diesen im Original und die Gebühr beträgt Fr. 40.- pro volljährige Person oder Fr. 30.- pro Kind.
Nach erfolgter Zustellung der Dokumente werden wir Ihre Adressänderung erfassen. Anschliessend erhalten Sie als Quittung einen neuen Schriftenempfangsschein (für Schweizerbürger). Den Ausländerausweis in Papierformat senden wir zwecks Adressänderung ans Migrationsamt Solothurn und senden Ihnen die entsprechende Rechnung zu.
Zugehörige Objekte
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