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Auch Parkräume Kleinholz werden bewirtschaftet
Im vergangenen Mai hatte das Oltner Gemeindeparlament mit 26:12 Stimmen ein Postulat überwiesen, sinnvolle Varianten einer für die Vereine und umliegenden Firmen verträglichen Parkplatzbewirtschaftung bei der Eishalle und Stadthalle zu prüfen, um dem Gratis-Dauerparkieren auf öffentlichem Grund entgegenzutreten. Der Vorstoss kam den Absichten des Stadtrates entgegen, welcher eine Umsetzung der im Mobilitätsplan postulierten generellen Bewirtschaftungspflicht für öffentlich zugängliche Parkfelder im Sinne einer Gleichbehandlung aller Quartiere auch auf den erwähnten Arealen im Kleinholz bereits prüfte. Angesichts der vielfältigen Nutzungen im Umfeld der beiden Parkplätze – von Wohnen über Sport und Freizeit bis hin zu Industrienutzungen – drängte sich dabei eine differenzierte Betrachtungsweise mit unterschiedlichen Lösungen je nach Areal und dessen Verwendungszweck auf.
Die vom Stadtrat nach Gesprächen unter anderem mit der IG Sport, dem Industrie- und Handelsverein Olten und den angrenzenden Gewerbetrieben beschlossene Umsetzung sieht Folgendes vor: Der Vorplatz der Stadthalle (Bild) mit rund 70 Plätzen wird mit einer Parkuhr zu den auf Stadtgebiet üblichen Zeiten bewirtschaftet: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr und Samstag 8 bis 17 Uhr; die erste Stunde zu 50 Rappen, jede weitere Stunde 1 Franken. Dasselbe gilt für das anschliessende Parkfeld östlich der Stadthalle mit ebenfalls rund 70 Plätzen, während das Parkfeld zum Kleinholzweg (25 Plätze) als Blaue Zone mit Anwohnerparkkarte Zone 7 ausgestaltet wird. Auch der Parkraum entlang der Bornfeldstrasse mit rund 20 Plätzen wird analog zum bereits bestehenden Parkraum am Erlimattweg zur Blauen Zone. Hingegen wird der Parkraum bei der Eishalle mit rund 120 Plätzen künftig mit einer Parkuhr bewirtschaftet. Zugunsten der angrenzenden Industriebetriebe wird für diese Fläche zudem eine Industriekarte eingeführt: Für 360 Franken pro Jahr – von den Kosten her analog zur Parkkarte für Anwohnende der Innenstadt/Altstadt – können Arbeitgeber für Mitarbeitende Karten für Parkieren tagsüber beziehen, für jede Parkkarte mit einem begründeten Gesuch. Diese geben keinen Anspruch auf einen garantierten Parkplatz und entheben nicht von der Pflicht, temporäre Parkierungsbeschränkungen etwa bei Veranstaltungen zu beachten. Die vorgesehenen Verkehrsmassnahmen werden in einem nächsten Schritt vor der Einführung öffentlich publiziert.