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Farbiges Schirmdach und Rabatt auf Gutscheinen: Gewerbe und Stadt setzen sich für Standort ein
Seit 11. Mai dürfen die Ladengeschäfte und Restaurants in der Stadt Olten – selbstverständlich unter Einhaltung der Covid-19-Vorschriften des Bundes und auf Grundlage von Schutzkonzepten – nach einer zweimonatigen Durststrecke wieder ihre Kundinnen und Kunden bedienen. Die Stadt Olten und Gewerbe Olten setzen sich dafür ein, dass unter diesen Vorgaben der Detailhandel und die Gastrobetriebe wieder gute Voraussetzungen haben, die Umsatzdefizite der vergangenen Wochen wenigstens teilweise wieder wettzumachen. So sorgen Gewerbe Olten, Stadt Olten und a.en/sbo mit einer gemeinsamen Aktion für eine Attraktivierung der Kirchgasse zugunsten der Dienstleistungsbetriebe und der Bevölkerung: Zwischen den Liegenschaften Kirchgasse 4, 8 und 10 und der gegenüberliegenden Seite werden in den nächsten Tagen farbige Schirme aufgehängt, welche im kommenden Sommer bis zu den Herbstferien auch für eine willkommene Beschattung sorgen sollen. Dafür wird die bestehende Abspannung der Weihnachtsbeleuchtung verwendet, welche aus diesem Grund in diesem Bereich im Januar nicht demontiert wurde und nun mit Längsverbindungen ergänzt wird. Bei den gegen 500 Schirmen handelt es sich mehrheitlich um ein Produkt aus rezyklierten Kunststoffen in den Farben Rot, Blau, Weiss, Gelb und Limette.
Geschenkgutscheine mit 20% Rabatt
Gewerbe Olten wird zugunsten des lokalen Gewerbes am Samstag, 23. Mai, auf der Kirchgasse unter Berücksichtigung der Bundesvorschriften einen Verkauf von vergünstigten Oltner Geschenkgutscheinen durchführen: Von 9 bis 15 Uhr werden in einem Container auf dem Platz zwischen Stadtkirche und McDonald’s Gutscheine im Wert von 100 Franken zu einem Preis von 80 Franken pro Gutschein verkauft. Bezahlung ist nur mit Bargeld möglich. Die Anzahl ist begrenzt auf fünf Gutscheine pro Person, damit möglichst viele Kundinnen und Kunden von der Aktion profitieren können. Die Kostendifferenz wird von Gewerbe Olten übernommen.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Stadtrat auf Gesuch von Gewerbe Olten zugestimmt, dass die geltenden Bestimmungen für die Aussenflächen von Gastrobetrieben in der kommenden Sommersaison ausnahmsweise etwas gelockert werden können, weil die Platzzahlen im Innern der Lokale bekanntlich aufgrund der Corona-Vorschriften stark eingeschränkt sein werden: Restaurants können angrenzend an bestehende Aussenwirtschaften in Abstimmung mit ihren Nachbarn auf Gesuch hin auch weitere Flächen ohne Aufpreis zumieten, sofern es die Örtlichkeiten gestatten. In den letzten Tagen sind dazu bereits rund zehn Gesuche eingegangen. Selbstverständlich gilt es auch dabei die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Lebensmittelvorschriften sowie die aktuellen BAG-Vorschriften einzuhalten. Zudem wurde festgelegt, dass für die Monate April und Mai den Gastrobetrieben keine Gebühren für die Aussenwirtschaften verrechnet werden.