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Rechnung 2024: Trotz Gewinn steigt die Pro-Kopf Verschuldung
Der im Rechnungsjahr 2024 ausgewiesene Ertragsüberschuss beträgt 5‘555‘470.71 Franken und schliesst gegenüber dem Budget 2024 um 9‘096‘270.71 Franken besser ab. Bei den Steuern juristischer Personen konnten nahezu doppelt so hohe Steuererträge wie geplant verbucht werden. Diese Entwicklung hat sich bereits im Herbst 2024 abgezeichnet und wurde bereits damals kommuniziert. Die Steuererträge natürlicher Personen lagen rund 1.4 Mio. Franken über den budgetierten Erträgen (+2.5%). Die Einnahmen aus Quellensteuern übertrafen die Planung um 0.3 Mio. Franken, liegen aber deutlich unter den Vorjahreserträgen.
Mehrausgaben bei Personal- Sach- und Transferkosten
Der geplante Aufwand von 158.8 Mio. Franken wurde mit 165.2 Mio. Franken um 6.4 Mio. Franken überschritten. Die Personalkosten überschreiten die geplanten Kosten um rund 0,93 Mio. Franken oder 2% und sind auf den Bildungsbereich zurückzuführen. Beim Sachaufwand wurde mit einer pauschalen Wertkorrektur geplant, da die bisherigen Sachkostenbudgets in der Regel nicht ausgeschöpft wurden. Dies in Analogie zur Investitionsrechnung. Der Korrekturbetrag wurde mit 1‘398‘600 Franken eingesetzt und entsprach etwa 7% des Sachaufwandbudgets. Diese Korrekturposition konnte jedoch nicht realisiert werden. Die Überschreitung des Sachaufwandes beträgt nun 2.0 Mio. Franken, was 0.6 Mio. Franken über dem eingesetzten Korrekturbetrag liegt. Die höheren Sachkosten sind nebst höheren Leistungen für Arbeiten Dritter auch auf höhere Energiekosten zurückzuführen.
Der Transferaufwand weist Mehrkosten von rund 4.12 Mio. Franken aus (+7%). Die Abweichungen betreffen u.a. die Beiträge an die Pflegefinanzierung (+991‘000 Franken), Restkosten der ambulanten Pflege (+426‘000 Franken), höhere Beiträge an die gesetzliche Sozialhilfe (+1‘501‘000 Franken) und Beiträge an die Ergänzungsleistung AHV (+752‘000 Franken). Bei vielen Beträgen handelt es sich um kantonale Pro-Kopf-Beiträge, welche durch den Stadtrat nicht gesteuert werden können. Im Transferaufwand ebenfalls verbucht sind höhere Rückerstattungen an Unternehmen, welche einen Teil ihrer Umsätze im Ausland erzielten und auch dort besteuert werden. Diese Unternehmen können dafür eine Rückerstattung geltend machen. Die Rückerstattungen waren rund 1‘122‘000 Franken höher als geplant und sind an den Steuerertrag geknüpft.