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Projekte an der Kirchgasse gehen in die nächste Runde
Im September 2020 hatte das Oltner Gemeindeparlament beschlossen, das Kunstmuseum mit einem Raumbedarf von 1’600 m2 Nutzfläche neu an der Kirchgasse 10 mit rückwärtigem Anbau zu installieren. Im Weiteren wurde im Bericht aufgezeigt, wie es mit den Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 weitergehen soll. Anfang 2021 wurde in der Folge ein einstufiger Projektwettbewerb nach SIA 142 in einem selektiven Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Im März 2021 hat die eingesetzte Jury 14 Teams ausgelesen, welche bis Mitte Juni 2021 einen Wettbewerbsbeitrag eingeben konnten.
Die Planergemeinschaft Buchner Bründler Architekten AG, Basel/Proplaning AG, Basel, und Robin Winogrond Landschaftsarchitekten, Zürich, hat den Architekturwettbewerb «Kunstmuseum Olten und Wohn- und Geschäftshaus» gewonnen. Ihr Projekt mit dem Namen «Vedo dove devo» zeugt laut Jury von einem respektvollen Umgang mit der historischen Substanz und schafft zugleich einen atmosphärisch stimmigen Ort, der den Besuch des Kunstmuseums Olten auch architektonisch zu einem unvergesslichen Erlebnis werden lässt. Das Siegerprojekt zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass es der ehemaligen Hinterseite zum Munzingerplatz mit einer im Raum und in der Höhe abgestuften Platzfassade einen städtebaulich klaren und attraktiven Rahmen verleiht. Die bestehenden Bauten an der Kirchgasse werden weitgehend erhalten und damit deren Substanz nicht nur in denkmalpflegerischer, sondern auch punkto Nachhaltigkeit geschont. Wie das Kunstmuseum erhält auch die Liegenschaft Kirchgasse 8 einen Anbau, der die Enge des heutigen Gebäudes auflöst und vielfältige Nutzungen erlaubt.
Museumsprojekt im Preisrahmen überarbeiten
Dem Siegerteam hat der Stadtrat nun den Auftrag erteilt, sein Projekt unter anderem bezüglich Materialisierung, Abläufe und Ökonomie hinsichtlich dem gesetzten Preisrahmen zu überarbeiten. Anschliessend soll dem Gemeindeparlament ein Projektierungskredit für die Erneuerung des Kunstmuseums vorgelegt werden, nach der Projektierung dann voraussichtlich im Jahr 2023 der eigentliche Baukredit.
Die Erhaltung und Weiterentwicklung des Kunstmuseums ist eine städtische Aufgabe, wie auch die Politik mehrfach bestätigt hat. Neben dem Vermittlungsauftrag werden die Mittel vor allem verwendet, um die eigene Sammlung als Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Olten sicherzustellen und sinnvoll zu ergänzen. Ein Raum- und Betreuungsaufwand besteht also auch ohne Ausstellungsraum; der unmittelbare Nutzen für die Bevölkerung wäre damit aber massiv eingeschränkt.
Der Architekturwettbewerb zeigt zudem, dass mit den Erweiterungsbauten und der Umgebungsgestaltung auch mehr als die Schaffung auf die Zukunft ausgerichteter Bedingungen für das Kunstmuseum erreicht wird. Nämlich die Erneuerung wichtiger Zeitzeugen in der Innenstadt und die Aufwertung der unmittelbaren Umgebung, die in Zusammenhang mit den Bauten steht. Die Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 haben auch ohne die Nutzung als Kunstmuseum einen dringenden Erneuerungsbedarf, für welchen die Stadt als Eigentümerin aufkommen muss. Und gerade das im Wettbewerb ausgewählte Siegerprojekt kann aufgrund der grosszügigen geplanten Fläche an der Kirchgasse 8 der Schaffung eines attraktiven Angebots für Gewerbe, Detailhandel oder Gastronomie und von hochwertigem Wohnraum in der Innenstadt dienen.
Die Besitzverhältnisse und die Nutzung der Liegenschaft Kirchgasse 8 waren schon verschiedentlich Thema im Gemeindeparlament. Ein im Januar 2020 behandelter Vorschlag, beide Gebäude im städtischen Eigentum zu behalten und für öffentliche Angebote zu nutzen, wurde vom Parlament mit 18:16 Stimmen als nicht erheblich erklärt. Der Stadtrat hält fest, dass sich die Frage der öffentlichen Nutzung von derjenigen der Besitzverhältnisse unterscheidet: Es gibt seiner Ansicht nach keinen Anlass, das Gebäude nach dem Umzug des Kunstmuseums ins Nachbargebäude weiterhin für eine öffentliche Nutzung zu reservieren und damit im Verwaltungsvermögen zu behalten, da kein unmittelbarer Raumbedarf für öffentliche Angebote besteht. Daher ist unabhängig von den Besitzverhältnissen eine Überführung ins Finanzvermögen anzustreben.
Investorenwettbewerb Vorzug gegeben
Für die Bestimmung der künftigen Nutzung an der Kirchgasse 8 stehen laut Stadtrat zwei Möglichkeiten zur Disposition: Entweder könnte die Einwohnergemeinde selber in eine solche Nutzung – zum Beispiel Detailhandel oder Gastronomie im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den Obergeschossen – investieren und diese auf eigene Rechnung mit entsprechenden Kostenfolgen realisieren. Für dieses Vorgehen sprach, dass es sich um einen zentralen Standort in Olten handelt, dieses Vorgehen eine optimale Koordination mit der städtischen Investition ins Kunstmuseum erlaubt und sich die erforderliche Rendite unter den aktuellen Voraussetzungen gut erwirtschaften lässt. Die Entwicklung durch die Stadt selber hätte aber die Begleitung der Investition durch eine erfahrene Projektentwicklerin bedingt, um die Marktfähigkeit sicherzustellen; die Einwohnergemeinde weist keine Erfahrung in der Realisierung eines Wohn- und Geschäftshauses aus.
Der Stadtrat wählte daher den Weg, im Rahmen einer Ausschreibung eine Investorin zu evaluieren, welche die zu diesem Zweck zu definierenden Nutzungs- und sonstigen Vorgaben der Einwohnergemeinde am besten erfüllt und an welche die Liegenschaft im Baurecht abgegeben wird. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft an wichtiger Lage im Stadtzentrum weiterhin in städtischem Besitz bleibt, gleichzeitig aber für eine für die Kirchgasse, die Innenstadt und die umliegenden Betreiber möglichst nutzbringende Nutzung geöffnet wird. In der Jury für einen solchen Investitionswettbewerb ist laut Stadtrat denn auch eine Vertretung aus verschiedenen Interessenträgern wie z. B. Gewerbe und Tourismus sicherzustellen. Die wichtige Koordination mit dem städtischen Vorhaben für das Kunstmuseum kann auch mit einer privaten Trägerschaft, welche die finanzielle Investition übernimmt, erreicht werden.
Für die Überarbeitung durch das Planungsteam, die Projektentwicklung für die Liegenschaft Kirchgasse 8 (Investorenwettbewerb) und die fachliche Begleitung stehen noch rund 150‘000 Franken an bewilligten Krediten zur Verfügung.
Platzgestaltungen in eigenem Projekt
Im Rahmen des Wettbewerbes wurde auch das Potenzial einer Aufwertung des Platzes der Begegnung ermittelt. Zudem wurde am 23. September 2021 der Auftrag Florian Eberhard und Luc Nünlist (SP/JSP) betr. «Belebter Munzingerplatz für alle» vom Gemeindeparlament erheblich erklärt. Diese Umgestaltungen sind zurzeit weder konsolidiert noch Gegenstand des laufenden Projektes. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Umgestaltung des Platzes der Begegnung und des Munzingerplatzes, ausserhalb des Projektperimeters der Bauprojekte Kirchgasse 8 und 10, in einem eigenständigen Projekt zu lancieren. Für die Projektierung sollen im Investitionsplan ab 2023 entsprechende Mittel vorgesehen werden.