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«Kostenteiler der Sozialregion ist nur ein Teil des Puzzles»
Der bestehende Vertrag über die Sozialregion Olten geht bei der Budgethoheit von einem sogenannten Gemeinschaftsmodell aus, welches auch so gelebt wird: Die Stadt Olten führt das Budget und die Rechnung der Sozialregion ausserhalb ihrer eigenen Rechnung; die Vertragsgemeinden beschliessen Budget und Rechnung vollständig, nicht nur ihren jeweiligen Anteil. Bei der operativen Führung zielt das 2008 in Kraft getretene Vertragsmodell hingegen eher auf ein Leitgemeindemodell hin, indem die operative Führung der Stadt Olten übertragen und von ihr auch vertragsgemäss wahrgenommen wird. Die Steuerung der öffentlichen Aufgabe, insbesondere die Entscheidfällung über die Sozialhilfe, ist einem gemeinsamen Organ, der Sozialkommission, übertragen worden. Diese spezielle Ausgestaltung sei von den Vorgängern so definiert und abgesegnet worden, betont die Oltner Sozialdirektorin, die Ende Monat die Baudirektion übernimmt und damit ihr bisheriges Amt dem neuen Stadtratskollegen Raphael Schär-Sommer übergibt. Bis anhin sei das Modell erfolgreich und zur Zufriedenheit aller angewendet worden.
Der bestehende Vertrag bestimme auch, dass die Restkosten, die nicht vom kantonalen Lastenausgleich getragen würden, den angeschlossenen Gemeinden proportional zu den Fallzahlen verrechnet würden. Da die Gemeinde Trimbach seit längerem eine deutlich höhere Sozialhilfequote aufweise als die restlichen Vertragsgemeinden, werde sie deshalb auch stärker belastet, räumt Marion Rauber ein. Eine Änderung der vereinbarten Praxis würde aber das Einverständnis aller Vertragsgemeinden erfordern und würde bei allen ausser bei Trimbach zu deutlichen Mehrkosten führen.
Leitorgan als neues Gefäss
Mit dem Wechsel des Gemeindepräsidium in Trimbach im Jahr 2017 sei der Wunsch geäussert worden, das Modell anzupassen. Auch aus Sicht der Stadt Olten mache es Sinn, einen Vertrag nach zehn Jahren Laufzeit zu überprüfen. Mittlerweile liege ein rechtlich geprüfter Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vor, der technische Anpassungen, Präzisierungen und ein neues gemeinsames Organ, ein Leitorgan, enthalte. Diese aktuelle Fassung, an welcher alle Vertragsgemeinden mitgearbeitet hätten, werde an einer nächsten Sitzung besprochen und das weitere Vorgehen definiert; ebenso werde das überarbeitete Reglement der Sozialkommission diskutiert.
Die Ausgangslage einer Zentrumsgemeinde unterscheide sich von einer Agglomerationsgemeinde, im Falle der Stadt Olten schon durch die unterschiedliche politische Organisation, bemerkt Marion Rauber zu den vom Trimbacher Gemeindepräsidenten während der Vertragsverhandlungen in die Öffentlichkeit getragenen Differenzen. Dies führe naturgemäss manchmal zu unterschiedlichen Auffassungen bei Detailfragen. Sie betont jedoch, dass jede Gemeinde bereits bisher via Sozialkommission einen direkten Einfluss in operative Tätigkeiten und volle Transparenz erhalten habe. Der neue Vertrag, der bis spätestens Anfang 2022 unterzeichnet werden solle, sehe auf Wunsch der Vertragsgemeinden nun den Ausbau des Mitspracherechts vor: Als neues Gefäss solle ein Leitorgan mit allen Gemeindevertretungen – je einer Zweierdelegation politisch und operativ – eingeführt werden. Damit könne jede Gemeinde selber auch in die Pflicht genommen werden und Verantwortung übernehmen, da jede Gemeinde eine eigenständige Ausgangslage habe und politische Strategien vorgeben solle.
«Gerechten» Ausgleich schaffen
Es sei ein generelles Anliegen der Zentrumsgemeinde Olten, noch verstärkt mit den Nachbargemeinden zusammenzuarbeiten, unterstreicht Marion Rauber abschliessend. Nebst der Sozialregion gebe es noch andere aktuelle Themen, deren Ausgestaltung mit Nachbargemeinden in der nächsten Legislatur diskutiert werden müssten. Diese beträfen unter anderem Angebote der Stadt Olten, welche von deren Steuerzahlenden finanziert, aber zu einem grossen Prozentsatz auch von Nachbargemeinden mitgenutzt würden – vom Robi über das Begegnungszentrum Cultibo und die vielfältigen Kultur- und Freizeitangebote bis zum Krematorium und zum Bahnhofplatz. Es gelte, einen «gerechten» Ausgleich von Kosten und Nutzen aller gemeinsam genutzten Einrichtungen und Dienstleistungen unter den benachbarten Gemeinden zu schaffen. Der Kostenteiler der Sozialregion sei nur ein Teil dieses Puzzles.