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Offen, aber für weniger Publikum
Die Stadt Olten bemüht sich, auch unter strengen Auflagen ihre Angebote für die Bevölkerung vorderhand aufrechtzuerhalten. Dazu gehört beispielsweise das Hallenbad in der Kantonsschule Olten: Der Stadtrat hat beschlossen, dieses weiterhin geöffnet zu lassen, obwohl die aktuellen Covid-Vorschriften die Zahl der gleichzeitig dort zugelassenen Badegäste auf noch 15 beschränken. Die Anzahl wird über nummerierte «Platzkarten» geregelt; von sämtlichen Benutzerinnen und Benutzern, auch von Vereinen und Schwimmschulen, müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Für den Zutritt ist ab Schulalter eine Schutzmaske erforderlich, die mit Ausnahme von Duschen und Schwimmen immer getragen werden muss. Am Samstag ist das Hallenbad aufgrund der Schwimmschulen erst ab 13 Uhr geöffnet.
Für die Besucherinnen und Besucher offen bleiben auch die städtischen Museen, wenn auch hier die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen zu deren Schutz beschränkt wird und die Kontaktdaten erfasst werden müssen. Auch Führungen werden weiterhin mit einer definierten Maximalzahl von Personen mit Voranmeldung durchgeführt. Hingegen ist eine Absage von mehreren Veranstaltungen unvermeidlich, über welche die Museen via ihre Informationskanäle orientieren. Die Ende November geplante Eröffnung der Ausstellung «Memory. Über die Erinnerung und das Vergessen in ungewöhnlichen Zeiten» im Kunstmuseum wird wegen der personalintensiven Aufbauarbeiten zum Schutz der Beteiligten in mehreren Etappen zwischen Ende November und Ende Januar erfolgen.
Offen bleibt grundsätzlich auch die Stadtverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Bevölkerung wird jedoch aufgefordert, nach Möglichkeit auf das persönliche Erscheinen im Stadthaus zu verzichten und die Dienstleistungen online über www.olten.ch zu beziehen bzw. Auskünfte per Mail oder telefonisch einzuholen, um die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Termine vor Ort sollen möglichst vorab telefonisch vereinbart werden. Bei den Stadtratssitzungen können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ab sofort nur noch maximal drei Besucherinnen und Besucher auf Voranmeldung zugelassen werden.