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Kehricht und Sperrgut
Sperrgut und anderes Entsorgungsmaterial mit einer oder mehreren offiziellen Sperrgut-Gebührenmarken versehen.
Als Sperrgut gilt sperriges, brennbares Material, das nicht in die zulässigen Gebinde (Gebührensäcke oder Container) passt. Max. Länge 1,8 m, max. Gewicht 25 kg.
- linke Aareseite in der Regel jeden Dienstag ab 7.00 Uhr
- rechte Aareseite in der Regel jeden Mittwoch ab 7.00 Uhr