Die Gemeindeparlamentsfraktion der SP Olten hat am 10. September 2009 eine dringliche Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Auftrag
Der Stadtrat wird beauftragt den Gestaltungsplan Olten SüdWest mit den dazugehörenden Sonderbauvorschriften inhaltlich soweit zu überarbeiten, dass zur Erreichung der nachgenannten Ziele die dafür notwendigen Planungs- und Umsetzungsinstrumente deklariert und bindend sind.
Die Ziele, welche in den Sonderbauvorschriften einleitend genannt sind (Seite 3 / 3.10.2008):
3 Die Sonderbauvorschriften zum Gestaltungplan bezwecken:
• ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges, umweltgerechtes sowie den Boden haushälterisch nutzendes Stadtquartier, mit einem hohen planerischen Freiheitsgrad innerhalb der Baubereiche;
• die Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebotes;
• die Sicherung von Aussenräumen mit hoher Qualität in zusammenhängenden Raumfolgen;
• geeignete Rahmenbedingungen für eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs sowie eine den öffentlichen Verkehr bevorzugte Quartierentwicklung;
• das Fördern der Natur im Siedlungsraum durch begrünte Dächer und naturgerechte Gestaltung der Freiflächen;
• sowie eine qualitätsvolle Vorstrukturierung und Etappierung des Quartiers.
Begründung der Dringlichkeit
Bevölkerung, Grundeigentümer und Bauwillige haben das Recht rasch möglichst eindeutige Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Planungsgebietes Olten SüdWest rechtsgültig vorliegen zu haben.
Die Unterstützung der Dringlichkeit dieser Motion gibt dem Stadtrat als Planungsbehörde der Stadt Olten einen sofortigen, klaren und unmittelbaren politischen Auftrag.
Kurzbegründung
Die unlängst durch einen parlamentarischen Vorstoss und die gültige Volksinitiative ausge-löste Diskussion um Olten SüdWest bewegen die Oltner Bevölkerung, Politiker, Grundeigentümer und Investitionswillige gleichermassen stark.
Unabhängig vom bisherigen oder künftigen Eigentümer und Bauwilligen muss eine über Jahre hinweg gültige Planbeständigkeit (Planungssicherheit) vorliegen. Die Grundlage und das richtige Instrument dazu sind ein Gestaltungsplan und die dazugehörenden Sonderbauvorschriften. Letztere erlauben massgeschneiderte, nutzerorientierte, ortsspezifische und massstäbliche Vorgaben im Bezug auf Grösse und Entwicklungszeitraum (Etappen) festzulegen.
Ein vertieftes Studium des Gestaltungsplanes und der Sonderbauvorschriften (OLTEN SÜDWEST, Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan vom 23.10.2008) lässt vermuten, dass vor allem ein grossstädtisches Flair angestrebt wird und sich die Schwerpunkte des Planungsinhaltes auf formale Gesichtspunkte abstützen.
Die fehlenden verbindlichen Instrumente für die Erreichung der vorgängig genannten Ziele können dazu führen, dass die Bedürfnisse der Öffentlichkeit auf der Strecke bleiben. So ist beispielsweise nicht klar wie mit dem genannten „hohen planerischen Freiheitsgrad“ das Ziel des „städtebaulich und architektonisch hochwertiges, umweltgerechtes, sowie den Boden haushälterisch nutzendes Stadtquartier“ zu erreichen ist. Des Weiteren sind die Kompetenzen der Begleitkommission weiter und verbindlicher zu fassen.
Das Projekt Olten SüdWest ist mehr als nur ein weiterer Planungsgegenstand. Die Grösse dieses Entwicklungsgebietes wird das Gesicht der Stadt Olten über Jahrzehnte mitprägen. Eindeutig eine einmalige Gelegenheit einen vorbildlichen und zukunftsorientierten Stadtteil zu schaffen. Umso mehr müssen die städtebauliche Vorstellung und deren Entwicklungsweg in den Kontext zu einer Kleinstadt, nämlich unserer Stadt Olten gestellt werden. Dazu fehlen im Moment konkret formulierte Nutzungsvorstellungen (z.B. gute Durchmischung, ausgewo¬gene Mindest- und Maximalanteile von Miet- und Dienstleistungsbauten, Erdgeschossnut¬zungen, Quartierbüro, usw..) und gesellschaftliche Aneignungsmodelle (z.B. Mitwirkung der im Quartier lebenden Menschen im Bebauungsprozess). Bedauerlicherweise scheint das aus dem obsiegenden Wettbewerbsprojekt erarbeitete differenzierte Leitbild nur noch eine orientierende Bedeutung zu haben (Sonderbauvorschriften §2 3).
Ziel
Die vorliegende Motion beauftragt den Stadtrat als Planungsbehörde, den Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften zu überarbeiten. Dazu soll ein Mandat an externe Fachleute vergeben werden, welche die Nutzungsplanung auf die Erfüllung einer angemessenen Entwicklung und der Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten beurteilen und gegebenenfalls korrigieren können.»
An seiner Sitzung vom 16. September 2009 hat das Gemeindeparlament der dringlichen Behandlung mit 25:10 Stimmen zugestimmt.
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Stadtrat Martin Wey beantwortet die dringliche Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Zur Motion
Gemäss §9 des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist der Stadtrat auf Gemeindeebene abschliessend für das Plangenehmigungsverfahren von Nutzungsplänen und somit auch von Gestaltungsplänen zuständig. Beim Vorstoss handelt es sich daher gemäss Art. 61 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten um ein Postulat, da allfällige Massnahmen, die auf Grund des Vorstosses ergriffen werden, in die Kompetenz des Stadtrates fallen. Somit entfällt von vornherein die Möglichkeit einer Entgegennahme als Motion.
2. Beantwortung
Der Stadtrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass der Gestaltungsplan Olten SüdWest mit zugehörigen Sonderbauvorschriften und dem wegleitenden Leitbild eine gute Grundlage bildet für qualitätsvolle und nachhaltige Überbauungen. Es ist unbestritten, dass nicht sämtliche für das Entstehen eines nachhaltigen Stadtquartiers notwendigen Anforderungen im Rahmen von Vorschriften abschliessend definiert werden können. Dies gilt insbesondere für Qualitätsansprüche, die nicht quantifizierbar sind, sondern qualitativ umschrieben werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für die Belange der Ästhetik, des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Aus diesen Gründen hat der Stadtrat in den Sonderbauvorschriften festgelegt, dass zur Qualitätssicherung eine Gestaltungskommission eingesetzt wird. Die Mitglieder dieser Spezialkommission müssen zwingend neutrale, kompetente und schweizerisch anerkannte Fachpersonen sein. Da die Baukommission im konkreten Fall einer Projektstudie, eines Gestaltungsplanes oder eines Baugesuches über den Beizug der Gestaltungskommission entscheidet, kommt ihr eine hohe Kompetenz und Verantwortung zu.
Der Stadtrat hat auch beschlossen, die Zweckmässigkeit des Gestaltungsplanes Olten SüdWest mit zugehörigen Sonderbauvorschriften durch einen neutralen und anerkannten Experten überprüfen zu lassen.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes durch den Regierungsrat wird die Begleitung des Entwicklungsprozesses nicht beendet. Im Gegenteil: Für das Entstehen eines Stadtquartiers mit hoher Qualität in allen Belangen ist es zwingend notwendig, dass der Entwicklungsprozess von Verwaltungs- und Behördenseite her begleitet und klar strukturiert werden muss mit der Zielsetzung eines lebendigen und lebenswerten Quartiers.
Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen.