Inhalt
Motion Lea von Wartburg (SP) und Mitunterzeichnende betr. energetische Stadthaussanierung/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 23. Oktober 2008
- Beschreibung
- Am 27. März 2008 wurde im Gemeindeparlament von Lea von Wartburg (SP) und Mitunterzeichnende eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament den Bericht und Antrag zur energietechnischen Sanierung des Stadthauses vorzulegen.
Das Projekt ist im nächsten Finanzplan aufzunehmen.
Begründung
Das Stadthaus ist nun 42 Jahre alt. Während die Fassade in dieser Zeit mehrere Male renoviert worden ist – vorwiegend aus gestalterischen und statischen Gründen – wurde in Bezug auf Energieeinsparungen kaum Verbesserungen vorgenommen. Dies macht sich heute bemerkbar – in den hohen Energiekosten und im ungenügenden Raumkomfort:
· Die Energiekosten betragen rund 110'000 Fr. pro Jahr (nur Heizung)
· Der Raumkomfort ist mangelhaft: Zugluft aufgrund undichter Fenster, schwankende Raumtemperaturen, mangelnde Isolation, keine Lüftung und daraus resultierende ständig gekippte Fenster, was wiederum einen negativen Einfluss auf die Energiekosten hat.
Eine Sanierung des Stadthauses ist also zwingend nötig – um Kosten zu sparen, den über 100 Mitarbeitenden ein gesünderes Arbeitsklima zu schaffen und vor allem für unsere Umwelt. Bereits das Ersetzen der Fensterfronten würde eine grosse Einsparung bei den Energiekosten bewirken. Anzustreben wären im Idealfall aber weitergehende Massnahmen, so dass das Label Minergie erreicht werden kann. Möglicherweise stellt sich bei der Kostenberechnung heraus, dass die Zertifizierung des Stadthauses nach Minergie wirtschaftlich keinen Sinn macht. Es ist aber unbestritten, dass eine Sanierung der Fenster und eine kontrollierte Lüftung, ob mechanisch (Minergie) oder über die sanierten Fenster (spezielle Lüftungselemente), in wenigen Jahren amortisiert sind.
Olten rühmt sich als Trägerin des Labels Energiestadt – dennoch sind in der ganzen Stadt lediglich zwei Minergie-Einfamilienhäuser (und in Kürze noch ein Minergie-Garderobengebäude) zu finden. Es ist an der Zeit, dies zu ändern. Mit einem Verwaltungsgebäude, das dem Minergie-Standard entspricht oder nahe kommt, könnte die Stadt Olten mit gutem Beispiel vorangehen und der Bezeichnung Energiestadt gerecht werden.
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Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Motion im Namen des Stadtrates wie folgt:
Das Stadthaus Olten wurde 1966 in dem damals üblichen Baustandard mit Sichtbetonfassade und einem Innendämmsystem fertiggestellt. Die Fenster mit thermisch ungetrennten Metallrahmen sind luftundicht und verursachen einen hohen Energieverlust. Die Schadensfreiheit wurde durch Konterdämmungen, einen hohen Luftwechsel und einer Beheizung der Bauteile erreicht. Aus heutiger Sicht wird dieses Konzept mit einer mangelnden Behaglichkeit und einem erhöhten Energiebedarf erkauft. Dem Alter des Gebäudes entsprechend stehen grundsätzliche Entscheide zur Modernisierung an. Neben der energie-
technischen Frage muss aber auch eine Verbesserung des Brandschutzes sowie die Erdbebensicherheit angegangen werden. Zusätzlich stehen auch Grundsatzentscheide bei der elektrischen Infrastruktur (Elektroinstallation, EDV, Gebäudeautomation) an.
Im Rahmen einer Zertifikationsarbeit CAS MINERGIE ® haben Christian Amoser, Dipl. Energie-Ing. NDS HTL, und Stefan Oldani, Dipl. Elektrotechniker TS, NDK Bau und Energie, in einer Variantenstudie aufgezeigt, dass der Minergie ® Standard bei der Sanierung des Hochhauses erfüllt oder gar bis zu 30 % unterschritten werden kann. Die Erneuerung im MINERGIE-P ® Standard ist nicht möglich, da die Wärmebrücken nur mit sehr hohem Aufwand eliminiert werden könnten. Es bedarf noch weitere Abklärungen ob der Hochhaustrakt für sich allein zertifiziert werden kann, denn grundsätzlich zertifiziert MINERGIE ® nur gesamte Gebäude oder klar erkennbare und abgetrennte Gebäudeteile.
Der Stadtrat von Olten ist sich bewusst, dass bei der nachhaltigen Entwicklung im Hochbau die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion hat. Dies gilt selbstverständlich auch für die energetische Stadthaussanierung.
Eine wärmetechnische Sanierung des Stadthauses muss jedoch, insbesondere auch aus ökonomischen Gründen, in Verbindung mit der Verbesserung des Brandschutzes (Vorgaben SGV) sowie der Erdbebensicherheit angegangen werden. Zu beachten sind natürlich auch die baulogistischen Rahmenbedingungen. Die gesamten Sanierungsarbeiten sollen den Verwaltungsbetrieb möglichst wenig einschränken.
Der Stadtrat beabsichtigt deshalb, im Rahmen der Investitionsrechnung 2009 einen Vorprojektierungskredit für die Sanierung des Stadthauses genehmigen zu lassen. Mit diesem Investitionskredit soll in einem 1. Schritt die Vorgehensweise (inkl. submissionsrechtliche Aspekte) und der Umfang für die Sanierungsarbeiten des Stadthauses abgeklärt werden. Gestützt auf diese Abklärungen können dann dem Parlament die weiteren Schritte resp. Kredite und ein approximativer Terminplan für die Sanierung des Stadthauses beantragt werden.
Der Stadtrat ist mit den in der Begründung gemachten Aussagen der Motionärin grundsätzlich einig. Gestützt auf die oben stehenden Ausführungen kann der Auftrag, wie er von der Motionärin formuliert wurde, jedoch nicht ausgeführt werden. Daher empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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