Inhalt
Dringliche Interpellation Tobias Oetiker (Olten jetzt!) betr. Risikomanagement offener Rechtsfall – Partnerwerkbesteuerung
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 21. November 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Oetiker Tobias
- Beschreibung
Am 13. November hat Tobias Oetiker (Olten jetzt!) folgenden Vorstoss eingereicht:
«Hintergrund
Im Finanzplan 2019 - 2025 auf Seite 14 im Absatz 9.2 Offener Rechtsfall Partnerwerkbesteuerung steht zu lesen:Aktuell ist der Rechtsstreit betreffend die Partnerwerkbesteuerung zwischen der Alpiq AG und dem Kanton Wallis weiterhin noch nicht entschieden. Der Stadtrat kann die Auswirkungen diesbezüglich weiterhin nicht einschätzen. Je nach Ausgang wird sich die finanzielle Situation in Olten grundlegend verändern.
Der Hinweis auf den offenen Rechtsfall zwischen Alpiq und dem Kanton Wallis war schon in der Rechnung 2017 erwähnt. Olten jetzt! hat anlässlich der Rechnungsdebatte im Gemeinderat versucht, vom Stadtrat in Erfahrung zu bringen, mit welcher Schadenssumme der Stadtrat rechnet. Laut Stadtrat Benvenuto Savoldelli kann es sich beim Betrag um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln, der innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden müsste. Unsere eigenen Berechnungen auf Grund der öffentlich verfügbaren Steuerdaten der Juristischen Personen lassen einen theoretisch möglichen Höchstbetrag von 70 Millionen vermuten.
Begründung der Dringlichkeit
Dass bei einer möglichen Schadenssumme in zweistelliger Millionenhöhe im Finanzplan das Thema mit einem einzigen Abschnitt behandelt wird, in dem ganz neutral von "einer grundlegend veränderten finanziellen Situation" gesprochen wird, erachten wir als ungenügende Grundlage, um eine seriöse Beurteilung des Budgets 2019 vornehmen zu können. Dies, da bei Eintreffen des Risikos das Budget 2019 obsolet werden könnte und das Parlament deshalb auf eine Einschätzung bezüglich der Risikoeintretenswahrscheinlichkeit angewiesen ist.
Fragen
1. Besteht in der Stadt Olten ein Risikomanagement nach ISO 31000:2018 oder eine andere Form von Risikomanagement? Wenn ja, wer ist dafür zuständig, und wie wird es umgesetzt?
2. Besteht in der Stadt Olten ein Betriebskontinuitätsmanagement, also Strategien, Plänen und Handlungen, um Tätigkeiten oder Prozesse – deren Unterbrechung der 1/2 Stadt ernsthafte Schäden oder vernichtende Verluste zufügen würden – zu schützen bzw. alternative Abläufe zu ermöglichen? Wer ist dafür zuständig? Was ist konkret geplant?
3. Da die Schadenssumme, wie oben dargelegt, noch nicht klar ist, hätten wir die folgenden Fragen gerne für fünf Szenarien mit Steuerrückforderungen in der Höhe von 5, 10, 20, 30 und 50 Millionen beantwortet:
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Welche Massnahmen ergreift der Stadtrat sobald das Urteil bekannt ist?
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Welche Rolle kommt dem Gemeinderat zu?
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Welche Folgen ergeben sich für den laufenden Betrieb der Stadt: Werkhof, Bildung, Verwaltung, Sport, Kultur, und Feuerwehr?
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Welche Folgen ergeben sich für die bewilligten Investitionsprojekte aus dem Budget 2019?
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Mit welcher Auswirkung auf den Steuersatz ist zu rechnen?
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Droht Olten eine Zwangsverwaltung?
g. Wie hoch schätzt der Stadtrat die Eintreffenswahrscheinlichkeit des Szenarios ein?
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- Fraktion
- Fraktion Olten jetzt!
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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