Inhalt
Interpellation Andreas Schibli (FdP) betr. Hochwasser in Olten vom 8./9. August 2007/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 22. November 2007
- Beschreibung
- Am 5. September 2007 hat Herr Andreas Schibli der Stadtkanzlei eine dringliche Interpellation mit nachfolgendem Wortlaut eingereicht. Die Dringlichkeit wurde an der Parlamentssitzung vom 27. September 2007 abgewiesen.
„Nach der Hochwasserüberflutung der Schützenmatte in Olten während der Nacht vom 8. auf den 9. August drängen sich verschiedene Fragen bzgl. der Hochwasserschutzmassnahmen im Dünnerngebiet der Stadt Olten auf. Neu, seit Menschengedenken noch nie beobachtet, ist die Tatsache, dass die Dünnern zwischen der Leberngassebrücke und der Reithalle über die Ufer auf den Parkplatz der Schützenmatte getreten ist. Infolge der klimatischen Veränderungen ist es nicht auszuschliessen, dass es wieder zu solchen Hochwassern kommen kann. Aus diesem Grunde wird der Stadtrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.
1. Welche Massnahmen möchte der Stadtrat kurz-, mittel-, und langfristig vorbereiten oder realisieren für den Hochwasserschutz bei der Dünnern?
2. Ist die kommunale Gefahrenkarte der Dünnern auf dem aktuellsten Stand? Wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung dieser Gefahrenkarte zu rechnen?
3. Ist die Feuerwehr bzgl. eines solchen Hochwassers genügend ausgerüstet? Bestehen Einsatzpläne, in denen Prioritäten festgelegt sind?
4. Müssten an städtischen Liegenschaften im Raume der Aare und der Schützenmatte bauliche Sicherungsmassnahmen vorgenommen werden?
5. Werden die Betreiber bei Fremdnutzung der Schützenmatte ( Kilbi, Zirkus, Schulfest etc.) über solche mögliche Ereignisse informiert? Sind allseitig Versicherungen, Betriebsausfälle und Folgekosten vertraglich geregelt?
Begründung im Vorstosstext enthalten.
Begründung der Dringlichkeit: Infolge der veränderten klimatischen Verhältnisse und einer klaren Berichterstattung für die Öffentlichkeit, ist die Dringlichkeit gegeben.“
* * * * * *
Stadträtin Doris Rauber beantwortet im Namen des Stadtrates die dringliche Interpellation wie folgt:
In der Nacht vom 8. auf den 9. August 2007 wurde die Stadt Olten von einer seit Jahrzehnten nicht bekannten Hochwasserüberflutung betroffen. Die Experten des Bundes und des Kantons sind sich einig, dass die Flutwelle in der Aare durch die aussergewöhnlichen und stationären Niederschlagsmengen verursacht wurde. Durch das gleichzeitige Zusammentreffen der Hochwasserspitzen aus Emme, Wigger und Dünnern und dem hohen Aareabfluss aus dem Bielersee sowie weiteren Wassermengen aus den übrigen Zwischeneinzugsgebieten war die Aare zwischen Solothurn und der Mündung in den Rhein überlastet.
Dieses 300-Jahr-Hochwasserereignis vom 8./.9. August 2007 hat beim Stadtrat Betroffenheit ausgelöst, er spricht der betroffenen Bevölkerung sein Mitgefühl aus. Der Stadtrat dankt allen städtischen und regionalen Rettungskräften für den ausgezeichneten Einsatz, zudem für den Support der Sozialdirektion bei der Betreuung von Privatpersonen und die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Führungsstab.
Zu Frage 1
Der Kanton hat Studien in Auftrag gegeben, welche die Möglichkeiten für Aufwertungsmassnahmen untersuchen. Es hat sich gezeigt, dass solche Projekte durch die starke Verbauung nicht möglich sein werden. In der Stadt Olten sind Erhöhungen der Dünnernwände vorgeschlagen, was jedoch aus ästhetischen Gründen schwierig sein wird.. Es steht ausserdem zur Diskussion ob nicht im Gäu eine oder mehrere Überflutungszonen einzurichten sind, so dass in den Siedlungsgebieten weniger Hochwasserspitzen erwartet werden müssten. Da das Gewässer „Dünnern“ durch viele Gemeinden fliesst, sind solche Massnahmen regional anzugehen. Daher ist auch der Kanton Eigentümer und für das Übergeordnete zuständig.
Zu Frage 2
Die Gefahrenkarte für die Gewässer ist in Überarbeitung. Bis Ende 2007 wird diese Karte mit möglichen Massnahmen vorliegen.
Zu Frage 3
Die Feuerwehr Olten ist für ein solches, aussergewöhnliches Hochwasser materiell und personell nicht ausgerüstet. Bei derartigen Ereignissen bestehen Alarmierungspläne für den Beizug weiterer Mittel benachbarter Feuerwehren. In diesem Ereignis, wo die Einsatzmittel der Feuerwehr Olten unzureichend waren, wurde bereits am Abend des 8. August auf die Unterstützung des Regionalen Zivilschutzes zurückgegriffen. Ebenso wurde, wie in für solche Ereignisse vorgesehen nach Mitternacht der Regionale Führungsstab aufgeboten. Der Regionale Führungsstab wurde anschliessend zusätzlich vom Kantonalen Führungsstab begleitet und wo erforderlich mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Demzufolge ist klar geregelt, in welchem Fall und Zeitpunkt welche Rettungskräfte zur Verfügung stehen. Die Feuerwehr und anschliessend der Regionale Führungsstab legen je nach Ereignis die entsprechenden Rettungsprioritäten fest. Eine standardisierte Prioritätenliste besteht nicht.
Zu Frage 4
Auf diese Frage wird die überarbeitete Gefahrenkarte Antworten geben. Es ist damit zu rechnen, dass Massnahmen zu treffen sein werden.
Zu Frage 5
Die Fremdnutzer der Schützenmatt werden bisher mittels Vereinbarungen für den jeweiligen Anlass nicht über das Ereignis einer Hochwasserüberflutung informiert. Grundsätzlich werden die Fremdnutzer darauf hingewiesen, dass sie für entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich sind. Die Einwohnergemeinde Olten stellt dabei schriftlich fest, dass sie keinerlei Haftung übernimmt. An der diesjährigen Kilbi, wo es sich um ein aussergewöhnliches Unwetterereignis handelte, wurden den geschädigten Schaustellern die Platzgebühren erlassen. Weitergehende Massnahmen sind auf Grund der jeweils kurzen und lediglich mobilen Belegung der Schützenmatt aus Sicht des Stadtrates nicht erforderlich.
Zugehörige Objekte
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