Mit Datum vom 26. August 2007 hat Heinz Eng (FdP-Fraktion) eine dringliche Interpellation mit nachfolgendem Inhalt eingereicht. Die Dringlichkeit wurde an der Parlamentssitzung vom 6. September 2007 abgewiesen.
„Nach gut 2 Wochen Schulstart hat das neue Schuljahr für einige Schülerinnen/Schüler und deren Eltern in einem Bereich sicherlich anders als vielleicht erwartet begonnen. Ich spreche damit den Bereich Gesundheit an. Von besorgten Eltern in der Nachbarschaft wurden meine Frau und ich darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kinder von Kopfläusen befallen seien und wir ebenfalls unsere Kinder diesbezüglich untersuchen sollten. Wir haben das Glück, dass unsere Kinder bis anhin nicht von Kopfläusen befallen sind. Die in Rede stehenden Fälle trugen sich im Säli-Schulhaus zu.
Nach Rücksprache mit den Eltern der betroffenen Kinder wurde mir mitgeteilt, dass ein Grund des Übels das Hygieneverhalten gewisser Kinder und deren Eltern in den Sommerferien sein könnte. Unter anderem z.B. der Aufenthalt in Ländern mit geringeren Hygienestandards, Aufenthalte in Lagern usw.
Scheinbar ist die aktuelle Plage nicht die erste dieser Art. Ich finde es eine Zumutung, wenn im Parlament einerseits eine sicherlich notwendige Schulsozialarbeit ausgiebig diskutiert und beschlossen wird und andererseits die Grundversorgung ärztlicher Kontrolle für die Gesundheit der Schulkinder betreffend Läuseplage nicht sichergestellt ist.
Dazu drängen sich folgende Fragen auf:
1. Seit wann bestehen solche Formen von Läuseplagen an Oltner Schulen ?
2. Sind diese zeitlich (z.B. nach Sommerferien) zu konkretisieren oder treten diese unverhofft auf?`
3. Welches sind die prophylaktischen und therapeutischen Massnahmen von Seiten der Stadt ?
4. Sind Eltern wieder vermehrt über Hygienemassnahmen für ihre Kinder zu informieren und allenfalls dazu anzuhalten ?
5. Warum wurde im konkreten Fall nicht generell von Seiten der Schulen informiert?
6. Einigen Kinder wurde die Läuse unverschuldet von bereits befallenen Kindern übertragen. Da es die Schule scheinbar versäumt hat, rechtzeitig die Gefahr zu erkennen und Massnahmen vorzukehren, stellt sich die Frage der Haftbarkeit und Rückerstattungsberechtigung der Arzt- und Medikamentenkosten in begründeten Fällen. Wie stellt sich der zuständige SR dazu ?
7. Sind die ärztlichen Kontrollen an Schulen neu auszurichten, d.h. z.B. schwergewichtig und flächendeckend nach den Sommerferien ?
In der Hoffnung, mit dieser Interpellation dem Thema die notwendige Bedeutung und einer scheinbar noch zu schaffenden, auch in Zukunft brauchbaren Lösung verholfen zu haben, dankt der Interpellant im Namen der Betroffenen und Interessierten den Behörden der Stadt Olten.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Dr. Martin Wey die Interpellation wie folgt:
Zur Dringlichkeit: Der Stadtrat erachtet die Dringlichkeit als nicht gegeben, da alle Vorkehrungen von Seiten der Schule und des Schularztes getroffen sind.
Die dringliche Interpellation überrascht zum gegenwärtigen Zeitpunkt, weil gerade im letzten Schulblatt (Seiten 29/30), welches am 16. August 2007 verteilt wurde, das Läuseproblem durch das Rektorat klar angesprochen wurde und die wesentlichen Verhaltensregeln aufgezeigt sind.
Grundsätzliches:
Es ist leider so, dass es in unserer Gesellschaft immer wieder Personen gibt, welche von Lausbefall betroffen sind. Dies hat damit zu tun, dass in der Ferienzeit Reisen auch in Länder angetreten werden, in denen Läuse zum Alltag gehören. Diese werden durch direkte Kontakte übertragen und gelangen damit auch in unseren Zivilisationskreis. Leider ist das Hygieneverhalten einzelner Familien so, dass es kaum gelingen wird, die Läuse endgültig zu verbannen.
Zu den einzelnen konkreten Fragen wird wie folgt geantwortet:
1. Läusebefall hat es in all den Jahren in allen Schulhäusern immer wieder gegeben.
2. Es ist tatsächlich so, dass meistens nach den Sommer- und Herbstferien Interventionen stattfinden müssen. Dabei zeigt es sich, dass nicht nur einzelne Schulhäuser, sondern alle Schulen betroffen sind.
3. Auf diese Frage geht der Artikel im Schulblatt ein. Seit Herbst 2006 ist zudem in Zusammenarbeit mit den Schulärzten eine Läusefachfrau eingesetzt, welche sich der Problematik sehr gut annimmt und Kontrollen in betroffenen Klassen, zum Teil auch bei Familien, vornimmt. Eine solche Lösung drängte sich auf, weil der Schularzt bei den in den letzten Jahren stetig zunehmenden Fällen nicht immer persönlich vor Ort sein kann.
4. Dies geschah mit dem bereits erwähnten Artikel im Schulblatt August 2007.
5. Wenn in einer Klasse Läuse festgestellt werden, erhalten alle Eltern einen Brief, in welchem die zu treffenden Massnahmen klar beschrieben sind. Ziel ist es, alle Läuse und Nissen wegzubringen. Dies bedingt bei betroffenen Personen eine Behandlung mit einem speziellen Laus-Shampoo. Da eine allfällige nächste Läusegeneration erst nach einigen Tagen schlüpft, wird die Läusefachfrau jeweils in den betroffenen Klassen eine Nachkontrolle vornehmen. Sollten dann noch Läuse oder Nissen vorhanden sein, ist eine Behandlung durch die Läusefachfrau erforderlich.
6. Eine Rückerstattung der Kosten für das Laus-Shampoo ist im Konzept nicht vorgesehen. Hier wird an die Eigenverantwortlichkeit appelliert – die Gesundheitsvorsorge liegt nicht bei der Schule. Ansteckende Krankheiten gibt es immer und wir können sicher nicht Personen haftbar machen, welche vielleicht nicht einmal wissen, dass ihre Kinder davon befallen sind. Muss die Läusefachfrau eine zweite Haarspülung vornehmen, gehen diese Kosten zu Lasten der Schuldirektion.
7. Eigentlich regelt der Kanton die Aufgaben der Schulärzte. Die Stadt Olten kehrt bereits mehr vor als vorgeschrieben. So führen wir in der Stadt Olten immer noch Reihenuntersuche im Kindergarten und 4. Schuljahr durch, während vom Kanton diese Aufgabe dem Hausarzt übertragen wird, weil dann die Kosten über die Krankenkassen abgebucht werden. Es zeigt sich aber nach wie vor, dass solche Reihenuntersuche notwendig sind, da immer wieder Kinder mit Hör- und Sehschwächen „entdeckt“ werden. Eine flächendeckende Laus-Kontrolle nach den Ferien schiesst weit über das Ziel hinaus und erfordert auch einiges an fachkundigem Personal, da pro Untersuch mindestens 5 Minuten eingesetzt werden müssen. Hier ist die Eigenverantwortung der Eltern resp. Erziehungsberechtigten gefragt. Mit der Massnahme der Einsetzung einer Läusefachfrau hat die Schuldirektion eine kompetente und wirksame Lösung getroffen.