Inhalt
Postulat Caroline Wernli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Schaffung eines Badesees im Areal Olten SüdWest/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 22. November 2007
- Beschreibung
- Am 24. Mai 2007 wurde von Caroline Wernli Amoser (SP) und Mitunterzeichnende ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, ob im Areal Olten Südwest ein Badesee geschaffen werden kann.
Kurzbegründung:
Wie wir alle wissen, besteht im Areal Olten SW zurzeit ein Stillstand, nachdem die Eigentümerin Holcim AG auf die Auflage der in den letzten drei Jahren erarbeiteten Nutzungsplanung verzichtet.
Immer wieder werde ich von verschiedensten Seiten aus der Bevölkerung darauf angesprochen, dass in diesem Areal ein Badesee und damit ein Naherholungsgebiet für die Oltner Bevölkerung geschaffen werden sollte. Mir ist bewusst, dass diese Idee auch schon als April Scherz in der Mittelland Zeitung aufgeführt worden ist. Liest man die Zeitung aufmerksam, erfährt man aber auch, dass, wenn auch kein Badesee, so doch ein See zur Attraktivitätssteigerung in einer Nachbargemeinde offenbar vor der Umsetzung steht. In diesem Sinn bitte ich den Stadtrat zu prüfen, ob ein See auf diesem Areal geschaffen werden kann. Ich denke dabei nicht an einen Baggersee, da dieser aufgrund der gesetzlichen Vorlagen bezüglich Grundwasser in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Bei einem Kunstbadesee könnte eine natürliche Abdichtung mit Lehmangereichertem Bodematerial erfolgen. Ebenso ist eine Nachspeisung durch Grundwasser, selbstverständlich mit entsprechender Bewilligung, nicht unüblich, weil das Wasser direkt dem Grundwasser wieder zugeführt werden kann.
Allfällige Abklärungen betreffend Zwischennutzung müssten selbstverständlich miteinander abgeglichen werden.
Eine eventuell notwendige Betreuung (Abfall, Einhaltung von Ordnungsprinzipien) könnte zumindest während der Badesaison durch einen Kioskwart vorgenommen werden.
Sollte später im Areal Olten SW doch noch gebaut werden, kann dieser See auch wieder aufgehoben werden, so dass diesbezüglich kein Präjudiz geschaffen würde.“
* * *
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Im Dezember 2006 hat die AG Hunziker dem Stadtrat mitgeteilt, dass sie den Gestaltungsplan Olten SüdWest nicht wie ursprünglich vorgesehen im Mai 2007 zur Auflage bringen werde. Ihre Begründung lag darin, dass sie den Gestaltungsplan nochmals eingehend auf seine Marktfähigkeit bzw. Realisierbarkeit überprüfen wolle. Seit dem September/Oktober 2007 wird nun im Rahmen einer kooperativen Planung (mit Vertreter/-innen der AG Hunziker, des Siegerteams des damaligen Wettbewerbes, der Karl Steiner AG, Immobilien-Entwicklung, des Bau- und Justizdepartements sowie der Stadt Olten) der Gestaltungsplan Olten SüdWest inklusive Sonderbauvorschriften überarbeitet. Der Gestaltungsplan Olten
SüdWest mit Sonderbauvorschriften soll im Jahre 2008 öffentlich aufgelegt und vom Regierungsrat genehmigt werden. Es kann somit keineswegs von einem Stillstand in der Planung Olten SüdWest gesprochen werden.
Nach Auffassung der Verantwortlichen der AG Hunziker und des Stadtrates verträgt sich die Errichtung eines Badesees nicht mit der vorgesehenen städtebaulichen und nutzungsmässigen Entwicklung von Olten SüdWest. Ein Badesee im Sinne einer Zwischennutzung ist schon rein aus Kostengründen nicht zu verantworten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Mitte 2008 mit dem Bau der Entlastung Region Olten (ERO) begonnen wird. Während der Bauzeit der ERO von 2008 bis 2012 sind umfangreiche Zwischendeponien und ein grösserer Materialumschlag auf dem Areal Olten SüdWest geplant. Die Hauptdeponien liegen im westlichen Bereich. Im östlichen Teil sind mehrere Transportpisten vorgesehen.
Im Weiteren ist im rechtsgültigen Gestaltungsplan für die Endgestaltung Olten SüdWest für die am nordwestlichen Teil des Geländes gelegenen Flächen ein beruhigter Bereich (Schutzzone) und für die am südwestlichen Teil des Geländes gelegenen Flächen ein Deponiebereich festgelegt. Somit stehen auch diese Arealbereiche für die Errichtung eines Badesees nicht zur Verfügung.
Die Vertreter der AG Hunziker als Grundeigentümerin von Olten SüdWest kommen zum Schluss, dass das Gelände Olten SüdWest weder vorübergehend noch im Endzustand für die Errichtung eines Badesees zur Verfügung steht. Ein solches Vorhaben steht sowohl als Zwischennutzung als auch als Definitivum nicht zur Diskussion, da mit dem Gestaltungsplan Olten SüdWest andere Stadtentwicklungsziele verfolgt werden.
Aufgrund dieser Darlegungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat abzuweisen.
Zugehörige Objekte
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