Inhalt
Interpellation Timur Acemoglu (SP) und Mitunterzeichnende betr. Schlussfolgerungen im Bericht und Antrag zum Budget 2007
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 22. November 2007
- Beschreibung
- Mit Datum vom 15. Januar 2007 haben Timur Acemoglu und Mitunterzeichnende der SP-Fraktion folgende Interpellation eingereicht:
„Im Bericht und Antrag zum Budget 2007 hat der Stadtrat ausgeführt:
„9. Schlussfolgerungen
....
Es können weiterhin nicht alle Wünsche realisiert und Anträge ohne weiteres erfüllt werden.“ (Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Der Stadtrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1 Welches aus der Sicht des Stadtrates wünschbaren Investitionen sind momentan aus finanziellen Gründen nicht realisierbar? Welche Investitionen mussten aus finanziellen Gründen verschoben, redimensioniert oder sogar abgeschrieben werden.
2 Welche Dringlichkeit misst der Stadtrat den Projekten/Investitionen gemäss Ziffer 1 zu?
3 Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, um die Realisation der genannten Projekte/Investitionen zu ermöglichen? Existiert ein Zeitplan oder eine Strategie?
4 im Investitionsprogramm 2007-2013 ist für die Werterhaltung der städtischen Hoch- und Tiefbauten ein Betrag am unteren Rand der Empfehlungen vorgesehen. Gleichzeitig häufen sich „ambulante“ bauliche Investitionen (Beispiele Investitionsrechnung 2007: Pausendach Bannfeld, Kto. 293.503.41; Färbi, Kto. 356.503.01; Frohheimschulhaus, Kto. 110.506.05; Schwarzbeläge Bannfeld, 293.501.40). Werden für die Werterhaltung der städtischen Hoch- und Tiefbauten ausreichende finanzielle Mittel eingesetzt?
5 Bekanntlich können mit angemessen eingesetzten Mitteln für die Werterhaltung langfristig Grossanierungen minimiert werden. Sind die zur Verfügung stehenden bzw. die eingesetzten Mittel in dieser Hinsicht optimal?
6 Wenn ja, wie wird das optimale Verhältnis gewährleistet? Welche Instrumente werden dafür verwendet?“
_ _ _ _ _
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Vorweg
Eine Antwort zur Investitions- und Finanzpolitik ist auch dem jährlichen Bericht zum Investitions- und Finanzplan zu entnehmen. Wie jeder private Haushalt muss auch ein öffentlicher Haushalt Prioritäten setzen und kann nicht alle Wünsche erfüllen. Auch der Finanzhaushalt eines Gemeinwesens hat Grenzen und Investitionen sind Entscheide mit langfristigen Auswirkungen. Deshalb ist der nachhaltigen Finanzpolitik auch im Budgetprozess Rechnung zu tragen.
Das Investitionsvolumen teilt sich in folgende Bereiche auf:
1 Investitionen im sog. Werterhaltbereich (z.B. Strassensanierungen, Renovationen von Schulhäusern)
2 Investitionen für die Steigerung der Attraktivität oder der Standortgunst
3 Investitionsbeiträge (z.B. gesetzliche Beiträge an den Kanton für das Verkehrsprojekt ERO oder den Neubau Fachhochschule)
4 Investitionen mit Spezialfinanzierungen (z.B. Sanierungen der Kanalisationen)
5 Investitionen mit teilweisen Vorfinanzierungen (z.B. perlmeterpflichtige Erschliessungskosten)
6 Indirekte Investitionen (z.B. über Zweckverbände, AG etc.)
Das solothurnische Rechnungsmodell sieht vor, dass Bruttoinvestitionen (bezogen auf ein Einzelobjekt) der Laufenden Rechnung belastet werden können, wenn sie den Grenzbetrag nicht überschreiten. Für Gemeinden mit über 10'000 Einwohner liegt dieser Schwellenwert bei 100'000 Franken.
Die Anteile im Investitionsplan zeigen folgendes Bild:
Werterhalt und ausserordentliche Investitionen 52 %
Entwicklungsinvestitionen 14 %
Investitionsbeiträge an den Kanton 28 %
Desinvestitionen (Landverkäufe) - 4 %
Investitionen mit Spezialfinanzierungen 10 % (Feuerwehr und Kanalisationen)
Mit den Ausgaben für das Verkehrsprojekt ERO (Entlastung Region Olten) hat der Anteil der Investitionsbeiträge stark zugenommen. Dies wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken.
Aus dem Bericht zum Finanzplan wird folgende Passage wiedergegeben:
„Nach dem gelungenen Umbau des Stadttheater- und Konzertsaals wurde ein prioritärer Schwerpunkt des Regierungsprogramms auch erfüllt. Für die nächste Periode hat der Stadtrat folgende Schwerpunkte im Investitionsbereich gesetzt:
1. Verkehr (ERO, Entlastung Region Olten und innerstädtisches Verkehrskonzept)
2. Werkhof-Neubau
3. Sportstättenplanung
4. Standortbeitrag Fachhochschule
Weitere grössere Ausgaben stehen für die Gestaltung Innenstadt mit Begegnungszone, Attraktivierung Aareraum, Massnahmen für sicherheitsrelevante Projekte, Sanierung und Erweiterung der Museen usf. bevor.
Ein Grossteil des Investitionsvolumen - über 30 Millionen Franken - fliesst als gesetzlicher Investitionsbeitrag in die Staatskasse Solothurn, da der Kanton Bauherrin der Grossprojekte ERO und Fachhochschule ist. Die Stadt hat an das regionale Verkehrskonzept immerhin einen Beitrag von 29 Millionen Franken und an den geplanten Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz einen Beitrag von rund 4 Millionen Franken zu leisten.“
Die Konferenz der kantonalen Aufsichtstellen über die Gemeindefinanzen haben im Jahre 2005 zwei zusätzliche Finanzkennzahlen in ihren Empfehlungen aufgenommen. Der Investitionsanteil misst, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen bzw. wie aktiv die Investitionstätigkeit einer Gemeinde ist. Dies ist auch ein Gradmesser für die Zunahme der Nettoverschuldung. Das Resultat einer ausreichenden Investitionspolitik liefert ein unabhängiges Expertenurteil. Auch im letzten Risiko Check-up vom Februar 2007 wurde zur Investitionsquote unter dem Titel „Investitionstätigkeit auf hohem Niveau“ folgende Aussage gemacht:
„Die Bruttoausgaben pro Kopf im Investitionsbereich sind ein Indikator für die quantitative Bereitstellung bzw. Bewahrung der zukünftigen Infrastruktur. Ein über eine längere Periode unterdurchschnittliches Ausgabenniveau entlastet den Finanzhaushalt nur temporär und führt zu einer tendenziellen Verteuerung von ohnehin notwendigen Ersatz- und Neuinvestitionen in der Zukunft. Seit dem Jahr 2004 weist Olten im Vergleich mit den Schweizer Städten und den Solothurner Gemeinden wieder überdurchschnittliche Bruttoinvestitionen sowohl im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen als aus im Verhältnis zu den Einwohner aus. Die nochmals beträchtliche Zunahme im Jahr 2005 deutet auf einen eigentlichen Investitionszyklus hin, der nach einer mehrjährigen Konsolidierungsphase des kommunalen Finanzhaushaltes in Angriff genommen wurde.“
Mit dieser neutralen Aussage wird die nachhaltige Finanz- und Investitionspolitik auch alljährlich bestätigt. Eine Aufstellung der grösseren Investitionen in den letzten Jahren liegt diesem Bericht bei.
Zu den einzelnen Fragen:
Antwort zur Frage 1:
Im Werterhaltungsbereich mussten/wurden vor allem Investitionen im Bereich Anlagen (beispielsweise Umgebung Kindergarten Bifang) verschoben oder redimensioniert werden. Bei den Hochbauten mussten keine Projekte aus finanziellen Gründen verschoben werden, bei welchen Folgeschäden in Kauf genommen werden mussten.
Zeitlich verschobene Investitionen (Fassadensanierungen Liegenschaften Rötzmattweg 8 und Musikschule / Totalsanierung Museen) erfolgten nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil die Standortfrage der Liegenschaften noch nicht endgültig geklärt ist bzw. war.
Antwort zur Frage 2:
Die Prioritäten werden von den zuständigen Direktionen mit dem Investitionsplan vorgenommen.
Antwort zur Frage 3:
Mit der rollenden Finanzplanung werden die Prioritäten der baureifen Projekte auch stets neu überprüft.
Antwort zur Frage 4:
Eine optimierte Erhaltungsstrategie hat insbesondere zwei Bereiche abzudecken:
- Optimierte bauliche Erhaltung
- Bereitstellung der finanziellen Mittel
Bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel gilt es zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zum privaten Bau beim öffentlichen Bau (Liegenschaften der Einwohnergemeinde Olten) Instandhaltungen/Instandsetzungen nicht steuerbegünstigt sind.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die bisher eingesetzten finanziellen Mittel bezüglich Werterhaltung am unteren Limit sind.
Regelmässige Begehungen (ca. alle 2 Jahre) führen zum Unterhaltsprogramm der Stadt Olten für die nächsten Jahre. Dieses beinhaltet sowohl die Instandhaltung (laufende Rechnung) wie auch die Instandsetzung (Investitionsrechnung). Die Instandsetzung einer städtischen Liegenschaft wird wenn immer möglich dann ausgelöst, wenn auch grössere Veränderungen (Anpassung von Gebäuden an neue Nutzung oder Erweiterungen) anstehen.
Instandsetzungszyklen sind je nach Bauart/Nutzung einer Liegenschaft verschieden. Werden Instandsetzungsmassnahmen zu früh getroffen, werden noch vorhandene Werte von Bauteilen vernichtet. Wird zu lange abgewartet, können Bauschäden hervorgerufen werden.
Wichtig ist insbesondere auch der Informations- und Wissensstand um die Erfordernisse und Bedürfnisse der Benutzer/BenutzerInnen der einzelnen Liegenschaften, damit ein optimales Verhältnis der eingesetzten Mittel für die Werterhaltung langfristig gewährleistet werden kann.
Die Angemessenheit der bisher eingesetzten Mittel für Investitionen ist auch von neutraler Seite (Risiko-Check-up der Fedafin AG) bestätigt worden.
Antwort zur Frage 5:
Als Gradmesser für die optimale Mitteilverwendung im Investitionsbereich dienen die Kennzahlen „Nettoinvestitionen pro Kopf“ und „Investitionsanteil“. Der Mittelwert aller Solothurner Gemeinden ergibt auf der Rechnungsbasis 2005 einen Wert von Fr. 471 für die Nettoinvestitionen pro Kopf. Vergleichsweise beträgt dieser Wert für Olten Fr. 954 bzw. Fr. 637 auf der neuesten Rechnungsbasis 2006. Der Investitionsanteil ergibt folgende Werte: für 2005 16,5 % und für 2006 11,3 %. Ein Wert von unter 10 % weist auf eine zurückhaltende Investitionstätigkeit hin. Die Werte von Olten liegen also darüber. Die Aussagekraft dieser Messlatten gewinnt nur bei längerfristiger Betrachtungsweise (z.B. für eine Planperiode).
Antwort zur Frage 6
Es wird auf die vorhergehenden Antworten verwiesen.
Zugehörige Objekte
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