Am 25. September 2006 hat Rolf Sommer (SVP-Fraktion) zuhanden des Gemeindeparlaments die folgende dringliche Interpellation eingereicht. Das Parlament hat dessen Behandlung mit 30:12 Stimmen als dringlich erklärt.
„Die Stadtpolizei der Stadt Olten hat schon seit mehreren Monaten einen reduzierten Bestand. Ihr Kommandant Peter Hänggi soll sich krankheitshalber in Sanatorien befunden haben. Sein Gesundheitszustand muss sich aber sehr verbessert haben, denn er wurde in der Umgebung von Olten mit einem erfrischenden Auftreten gesehen.
Wir hören aber auch, dass er sich auf Anraten seines Anwaltes weigert, mit seinen direkten Vorgesetzten und auch der verantwortlichen Stadträtin ein Gespräch zu führen. Seine Vorwürfe sollen sehr happig sein, wie „Er sei gemobt worden.“ „Er finde keine Anerkennung im Kader und auch keine Unterstützung durch seine direkten Vorgesetzten und der verantwortlichen Stadträtin.“ etc.
Die SVP hat vertrauen in seine Stellvertretungen, aber auch diese Leute sollen scheinbar am Anschlag sein.
- Seit wann ist der Stadtpolizeikommandant Peter Hänggi abwesend?
- Wie weit sind seine Vorgesetzten über seinen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt worden und was unternehmen sie im allgemeinen für seine baldige Eingliederung in den Arbeitsprozess?
> Stichworte:
- Beizug eines Vertrauensarztes
- Wiederintegration in den Arbeitsprozess statt IV
3. Der Stapo-Kommandant soll auf anraten seines juristischen Beraters, das Gespräch, trotz mehrmaliger Aufforderung, mit seinen Vorgesetzten und auch der verantwortlichen Stadträtin verweigern. Trifft dies zu und sind die Verweigerungsgründe bekannt?
4. Ist die Beanstandungskommission (Gemeindeordnung, Art. 7) eingeschaltet worden oder gedenkt der Stadtrat bei einer weiteren Gesprächsverweigerung eine Disziplinarkommission (Personalverordnung Art. 28) einzusetzen?
5. Könnte der Fall mit der Untersuchung / Betriebsanalyse der Stadtpolizei zu tun haben und wann wird dieser Bericht veröffentlicht?
6. Wie mit welchen Entschädigungen oder Kosten ist bei einer „einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses“ zu Lasten des Oltner Steuerzahlers zu rechnen?
Bem. Könnte die Annahme mehr als Fr. 350'000 zutreffen?
Begründung zur Dringlichkeit:
Wie schon erwähnt, sind die anderen Korpsangehörigen auch am persönlichen Anschlag und ihre Familien leiden darunter. Es muss raschmöglichst eine Lösung gefunden werden, denn die Sicherheit der Bevölkerung von Olten geht vor.“
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Der Stadtrat beantwortet den Vorstoss wie folgt:
Der Stadtrat ist wie der Interpellant der Ansicht, dass im Falle des Stadtpolizeikommandanten möglichst rasch eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden soll. Er stimmt deshalb einer dringlichen Behandlung der Interpellation zu und gibt zu den gestellten Fragen folgende Erklärung ab:
Wie bereits vor einiger Zeit mitgeteilt wurde, kann der Kommandant der Stadtpolizei Olten, Peter Hänggi, sein Amt seit 10. April 2006 auf Grund von gesundheitlichen Problemen nicht ausüben. Er befand sich zeitweise zur Kur in einem Rehabilitations-Herzzentrum und muss sich weiterhin verschiedenen Therapien, unter anderem zur körperlichen Ertüchtigung, unterziehen. Auf Grund von Arztzeugnissen, die seinen Vorgesetzten vorliegen, ist er derzeit zu 100% krank geschrieben. Mit der gegenwärtig laufenden Neuausrichtung der Direktion Öffentliche Sicherheit besteht kein Zusammenhang.
Zur Abklärung der aktuellen Situation und der voraussichtlichen Entwicklung fand Mitte September ein Gespräch zwischen dem Stadtrat sowie Peter Hänggi und seinem juristischen Berater statt. Die in Punkt 4 aufgeworfenen Fragen stellen sich somit nicht; die Zuständigkeit der Beanstandungskommission wäre ohnehin nicht gegeben, ist diese doch gemäss Art. 7 GO dafür vorgesehen, dass Betroffenen sie um Prüfung von Beanstandungen des Verhaltens von Behörden oder Amtsstellen der Gemeinde ersuchen können.
In der Folge werden nun bis Mitte November in gegenseitiger Absprache mögliche Szenarien entwickelt. Wie die endgültige Lösung aussehen wird, ist folglich noch nicht bekannt; insofern kann auch keine Angabe zu allfälligen Auswirkungen für die Oltner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfolgen.
Die Führung des Polizeikorps und die Stellvertretung in verschiedenen Funktionen des Kommandanten sind geregelt; sämtliche Dienstleistungen der Stadtpolizei sind auch weiterhin im gleichen Umfang gewährleistet.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weitergehenden Angaben zur Person von Peter Hänggi gemacht werden, zumal es sich um ein laufendes Verfahren handelt.