Mit Datum vom 16. März 2006 hat Brigitte Kissling (SP-Fraktion) folgende Interpellation eingereicht:
«Im Laufe des letzten Jahres konnte man immer wieder Berichte verschiedener Gemeinden zur Gewaltprävention an den jeweiligen Schulen lesen. Auch in Radio und Fernsehen wurde über dieses Thema diskutiert.
Besonders aufschlussreich war für uns der Bericht über die seit Jahren erfolgreich durchgeführte Gewaltprävention im Schulhaus Brühl in Solothurn (OT 30. Aug. 2005). Auch in Olten gibt es bereits solche Projekte. Für die SP-Fraktion stellen sich nun folgende Fragen:
· Inwiefern ist die Gewaltprävention an den Oltner Schulen ein Thema?
· Ist die Gewaltprävention verpflichtend für die Schulen?
· Gibt es dazu schriftliche Leitplanken oder Standards?
· Wer kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden?
· Hat es schon Projekte zu diesem Thema gegeben? Welche?
· Werden die Erkenntnisse daraus unter den Schulhäusern ausgetauscht?
· Werden Synergien genutzt?
· Gibt es eine übergeordnete Strategie oder ein übergeordnetes Konzept zur Gewaltprävention, an welche sich alle Schulhäuser halten müssen?
· Gehört die Gewaltprävention zum Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit?»
Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Zur Frage 1
Gewaltprävention gehört im Lehrplan zum Bereich „Erweiterte Bildungsanliegen“ und ist deshalb selbstverständlicher Bestandteil der fächerübergreifenden Unterrichtsarbeit. Der Gewaltprävention wird täglich Beachtung geschenkt. Für den Stadtrat, das Rektorat wie auch die Schulleitungen ist Gewaltprävention ein zentrales Anliegen, für das viel Zeit und Engagement eingesetzt wird.
Zur Frage 2
Wie in vorstehender Antwort dargelegt, ist Gewaltprävention ein verpflichtender Bestandteil der städtischen Unterrichtskultur.
Zur Frage 3
Die Aussagen betr. Gewaltprävention sind an den Oltner Schulen in Leitbildern, in Positionspapieren, in den Hausordnungen sowie in den Disziplinplänen festgelegt. Zudem haben die Schulen in ihren Leitideen und Qualitätsleitbildern auch Aussagen formuliert, die den Umgang untereinander zum Inhalt haben und zum Thema visionäre (Leitideen, Kriterien, Indikatoren) und konkrete (Standards) Angaben und Ziele enthalten. Weiter werden, falls notwendig, für Klassen, Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler spezielle Vereinbarungen getroffen.
Zur Frage 4
Die Schulleitungen sind für die Umsetzung und Überprüfung der Leitideen verantwortlich. Sie nehmen diese Verantwortung wahr. In diesem Zusammenhang muss wiederholt werden, dass die Schulleitungen grossen Wert auf Prävention und Verarbeitung von gewalttätigen Konflikten, Ereignisse, Störungen und Spannungen innerhalb der Schule legen, sei es mit einzelnen Jugendlichen oder mit Gruppen. Das ist tägliche Arbeit vor Ort.
Zur Frage 5
Im Jahre 2000 wurde an allen Schulen, in Zusammenarbeit mit der Kantons- und Stadtpolizei, eine grosse Kampagne unter dem Motto «Gemeinsam gegen Gewalt» lanciert und durchgeführt. Im übrigen sind in den letzten Jahren keine speziellen Aktionen oder Projekte flächendeckend an allen Schulen durchgeführt worden, welche ausschliesslich dem Thema «Gewalt» oder «Gewalt-Prävention» gewidmet waren. In einzelnen Klassen, bei aktuellen Themen, bei Gesprächsrunden in den Klassen zu aktuellen Ereignissen oder in der Zusammenarbeit mit den Religionslehrkräften ergeben sich immer wieder Ansatzpunkte für die Aus-einandersetzung mit dem Thema Gewalt. Das Credo lautet «hinsehen und nicht wegsehen“. In diesem Sinne wurde in den letzten Jahren darauf verzichtet, isolierte, spektakuläre Aktionen und Projekte durchzuführen. Vielmehr bauen die Schulleitungen auf konstante Bemühungen, Hartnäckigkeit und Kontinuität. Dabei wird nicht nur versucht, die Gewaltauffälligen zu konfrontieren, sondern auch die «schweigende Mehrheit» zur aktiven Stellungnahme zu motivieren und die Konfliktfähigen und Versöhnlichen in ihrer Haltung zu bestärken. Zusammenfassend soll demzufolge weniger die Gewalt thematisiert werden, vielmehr der friedliche Umgang miteinander. In der Jahresplanung wird darauf geachtet, dass regelmässig stufenübergreifende Anlässe bzw. Anlässe für ein ganzes Schulhaus stattfinden, um das Miteinander zu fördern (z.B. gemeinsame Herbstwanderungen, Projekttage, Erzählnacht, Spieltage, Projektwochen, Weihnachtssingen etc.).
Zur Frage 6, 7 und 8
Ein informeller Austausch unter den Schulhäusern findet statt. Zum Beispiel wird das Peacemakers-Konzept des Bannfeld-Schulhauses (vorgestellt im Schulblatt Nr. 2/2005) von den anderen Primarschulen für eine Übernahme geprüft. Synergien können jedoch noch stärker genutzt werden. Prävention zielt jedoch oft auf eine gegebene Situation, einen Anlass oder ein Ereignis im Schulhaus ab. Deshalb ist zu bezweifeln, ob stadtübergreifende Aktionen zielgerichtet, lösungsorientiert und sinnvoll wären.
Zur Frage 9
Schulsozialarbeit wirkt auf jeden Fall, sowohl im weiteren Sinn als auch ganz konkret, in Konflikten und bei Problemen mit Einzelnen oder Gruppen, präventiv. Jede schwierige Situation die durch die Schulsozialarbeit betreut und begleitet werden kann, wirkt auch gewaltpräventiv, weil durch eine Intervention Eskalation verhindert, weil durch Lösungen Entspannung herbeigeführt und weil durch Ursachenforschung (Auswertung) zukünftige Konflikte mit Gewaltanwendung verhindert werden können.
Ob die Schulsozialarbeit aktiv Projekte initiieren, ob sie allenfalls von den Schulen gewünschte Projekte begleiten, oder ob sie nur mit einem Auftrag in Aktion treten soll, das ist im Rahmen der gegenwärtig laufenden Überprüfung des Konzeptes festzulegen. Hier sind personelle Ressourcen und Kompetenzen (mit)entscheidend.