Inhalt
Postulat Daniel Vögeli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. "Freie Fahrt für Taxis"/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 28. September 2006
- Beschreibung
- Am 25. August 2005 hat Daniel Vögeli von der FdP/JL-Fraktion des Gemeinderates Olten zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
„Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, ob in der Stadt gelegene Bus-
spuren (sowie allfällige künftig für den privaten motorisierten Verkehr
gesperrte Strassen) für die konzessionierten Taxiunternehmen geöffnet
werden können.
Begründung
Taxis sind eigentlich als “öffentliche“ Verkehrsmittel zu betrachten, welche durch Private betrieben werden. Sie übernehmen oft die Feinverteilung ab den Haltestationen der öffentlichen Verkehrsbetriebe oder führen Reisende zu diesen hin. Das Taxi ist zentral, wenn Gepäck befördert oder ein bestimmter Termin unbedingt eingehalten werden muss. Ältere und ge- brechlichte Menschen sind auf Taxis angewiesen und können nur mit Hilfe der Taxis die auch ihnen zustehende Mobilität aufrechterhalten. Ausserdem gilt: wer Taxi fährt, benützt nicht sein eigenes Auto.
In verschiedenen Städten geniessen die Taxibetriebe eine Bevorzugung gegenüber dem pri-vaten motorisierten Verkehr. Unter anderem können sie Busspuren benützen und sie geniessen ein Durchfahrtsrecht bei für den MIV sonst gesperrten Strassen. Funktionierende Taxis erhöhen die Attraktivität einer Stadt. Damit die Taxis ihrer Funktion nachkommen können, sind sie darauf angewiesen, dass sie in abschätzbarer kurzer Zeit beim Fahrgast sowie an von diesem bezeichneten Ziel sind. Insbesondere in Olten ist die rechtzeitige Erreichbarkeit des Bahnhofes und die Erreichung der dortigen Anschlüsse von zentraler Bedeutung. Stehen die Taxis jedoch in der Kolonne, können sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen. Indirekt wird damit auch der öffentliche Verkehr zurückgebunden. Fahrende Taxis sind kunden- und gewerbefreundlich, belegen Leben in der Stadt und bedeuten ein Attraktivitätsgewinn. Die Busse werden dadurch jedoch nicht behindert.
Die Busspuren sowie allenfalls künftige für den MIV gesperrten Strassen können und sollen für die konzessionierten Taxis geöffnet werden. Der Stadtrat wird gebeten, die dazu nötigen Schritte in die Wege zu leiten.
Gemäss Art. 34 SSV ist die Busfahrbahn grundsätzlich Bussen im öffentlichen Linienverkehr vorbehalten, wobei auf Zusatztafeln vermerkte Ausnahmen vorbehalten werden können (die wichtigsten Bestimmungen: Art. 34, 17, 74 SSV sowie Art. 10 der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr).“
* * * * * * * *
Stadträtin Doris Rauber beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Bereits in der Vergangenheit war die Benützung der Busspuren durch Taxis immer wieder ein Thema. Zum ersten Mal wurde das Anliegen an der Taxikonferenz vom 19.09.2001 thematisiert.
Grundlage für eine abschlägige Haltung in dieser Frage waren die jeweiligen Beschlüsse der Kantonalen Verkehrskommission. Am 11. Mai 1995, 26. März 1998 und 11. März 2004 sprach sich die Kantonale Verkehrskommission in Anlehnung an die Erwägungen und Umstände negativ für die Benützung der Busspuren durch Taxis im Kanton Solothurn aus.
Zuständigkeit
Grundsätzlich ist das Departement des Innern, Amt für Öffentliche Sicherheit zuständig für Verkehrsmassnahmen auf Kantonsstrassen und um eine solche handelt es sich bei der Zulassung von Taxis auf Busspuren auf den Kantonsstrassen. Für die Erteilung einer Bewilligung auf Gemeindestrassen liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit beim Amt für Öffentliche Sicherheit eine solche Regelung ebenfalls für Kantonsstrassen auf Ihrem Gebiet zu beantragen.
Erwägungen
Anlässlich der Taxi-Konferenz vom 23.11.2005 wurde das Thema „Benützung der Busspuren durch Taxis“ erneut aufgeworfen. Die Stadtpolizei verwies dabei auf die entsprechenden Beschlüsse der Kantonalen Verkehrskommission in dieser Angelegenheit. Es ist jedoch unbestritten, dass von Seiten der Taxihalter wie auch der Taxibenützenden Unverständnis für die einschränkende Regelung bei den Busspuren herrscht.
Am 05.01.2006 konnte der Tagespresse entnommen werden, dass der Kanton Aargau seit kurzem die Benützung der Busspuren durch Taxis gestattet. Dies nachdem eine entsprechende Versuchsphase in Baden positive Ergebnisse brachte. Deshalb soll eine Benützung der Busspuren in Olten nochmals geprüft werden.
Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|