1. Ausgangslage
Mit der Fertigstellung des Projekts Olten Südwest – Baufeld 4 – am
30. September 2015 muss das Verkehrs- und Parkregime erstellt werden.
Im vom Regierungsrat am 30. März 2010 mit RRB 588 genehmigten Gestaltungsplan Olten SüdWest sind auch Sonderbauvorschriften enthalten. In § 23 der Sonderbauvorschriften ist in Abs. 3 festgehalten, dass alle Erschliessungs- und Sammelstrassen als Tempo-30-Zonen vorzusehen sind.
Für die Parkierung auf öffentlichem Grund ist gemäss den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan in § 26, Abs. 5, eine monetäre Bewirtschaftung vorzusehen.
2. Öffentliche Parkplätze
Die Parkgebühren werden, analog den Parkierungsanlagen in der Schützenmatte, auf CHF 1.00 / Std. festgelegt. Um Besuchern und Kunden des Quartiers die Möglichkeit zu geben, ausreichend lange zu parkieren, soll die maximale Parkzeit auf 7 Tage (gegen entsprechendes Entgelt) beschränkt werden. Für die Bewirtschaftung der Parkplätze ist die Anschaffung von 6 Ticketautomaten notwendig. Die Kosten für die Automaten belaufen sich auf CHF 64‘386.00 sowie ca. CHF 5‘000.00 für die Fundamente. Die Gesamtkosten werden via Spezialfinanzierung „Fond Parkplatzgebühren“ Konto 2280.11 finanziert.
3. Geschwindigkeitsregime
Wie in allen Wohnquartieren der Stadt Olten soll auch im Quartier Olten SüdWest eine Tempo-30-Zone mit generellem Rechtsvortritt eingeführt werden. Die Ein- und Ausfahrten ins Quartier werden entsprechend signalisiert und mit Bodenmarkierungen ergänzt.
Beschluss
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 8. März 1994 / Inkrafttreten 1. Juli 1999 werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Zonensignalisation 2.59.1, Tempo-30-Zone
- Erfinderstrasse, Autorenstrasse, Gründerstrasse, Bühnenstrasse
2. Hinweissignal 4.20 (Parkieren gegen Gebühr). Max. Parkdauer 7 Tage. Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 08.00 – 19.00 Uhr, am Samstag von 08.00 bis 17.00 Uhr.
- Erfinderstrasse, Autorenstrasse, Gründerstrasse, Bühnenstrasse
3. Die Kosten von CHF 64‘386.00 für die Ticketautomaten sowie ca. CHF 5‘000.00 für die Fundamente werden via Spezialfinanzierung Konto 2280.11 finanziert.
4. Die Signalisation ist mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV).
5. Die Direktion Öffentliche Sicherheit und die Baudirektion werden mit dem Vollzug beauftragt.