Inhalt
Interpellation Dr. Markus Ammann (SP-Fraktion) betr. unhaltbare Zustände im Inventuramt Olten
- Geschäftsart
- Interpellation
- Datum
- 16. Mai 2002
- Verfasser/Beteiligte
- Markus *Ammann
- Beschreibung
- Am 6. Juli 2001 fand eine Besprechung zwischen Vertretern der Amtschreiberei Olten-Gösgen, Herrn Stadtpräsident Zingg und dem Inventurbeamten der Einwohnergemeinde Olten statt, in der festgehalten wurde, dass „die Rückstände im Inventuramt Olten ein unverantwortliches Mass angenommen hatten“ (Protokoll des Regierungsrates vom 15 Januar 2002).
Es wird festgehalten, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der ausstehenden Protokolle/Vermögenslosigkeitsbescheinigungen für das Jahr 2000 22 Pendenzen und für das Jahr 2001 (bis 31.5.01) 64 Pendenzen betrug.
Weil die gemeinsam vereinbarte Frist zur Aufarbeitung der Fälle per Ende September 2001 erneut nicht eingehalten wurde, war der Amtschreiber Mitte Oktober 2001 verpflichtet (§ 184 EG ZGB), den Regierungsrat von den Versäumnissen in Kenntnis zu setzen. Zum Zeitpunkt des Schreibens waren noch immer 74 Inventare/Vermögenslosigkeitsbescheinigungen ausstehend.
Aufgrund der langen Wartezeiten bis zum Abschluss der Erbschaftsverfahren war die Amtschreiberei seit längerem mit zahlreichen Reklamationen von Hinterbliebenen konfrontiert. Nach Gesetz (§ 177 Abs. 1 EG ZGB) ist ein Inventar innert dreissig Tagen nach dem Tod des Erblassers aufzunehmen.
Das Finanzdepartement hat in der Folge die Stadt Olten schriftlich darauf hingewiesen, dass „dringender Handlungsbedarf geboten sei“ und dass nach unbenutztem Ablauf einer weiteren Frist „die ausstehenden Inventare und/oder Vermögenslosigkeitsbescheinigungen durch den Amtschreiber oder einen Notar auf Kosten der Stadt Olten erstellt würden“. Der Regierugnsrat stellt in seiner Sitzung vom 15. Januar 2002 fest, dass die Stadt Olten auch auf die diesbezüglichen Schreiben des Finanzdepartementes „im Übrigen nicht reagiert“ hat. Letztendlich konstatiert er, dass die gesetzlichen Pflichten betreffend Inventaraufnahme „durch die Stadt Olten auf krasse Weise verletzt“ wurden.
Da diese dem Gemeindepräsidenten zustehenden Aufgaben (§§ 172-183 EG ZGB) „nachlässig oder gar nicht“ ausgeführt wurden, beschliesst der Regierungsrat, dass der Amtschreiber der Amtei Olten-Gösgen die ausstehenden Oltner Inventare aufzunehmen oder Vermögenslosigkeitsbescheinigungen auszustellen hat und die zusätzlichen Kosten (von ca. 96 CHF/h) der Stadt Olten in Rechnung zu stellen sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Entspricht die im Protokoll des Regierungsrates vom 15.1.2002 dargestellte Situation den Tatsachen?
2. Welche zusätzlichen Kosten erwuchsen bisher der Stadt Olten durch die nachlässige Behandlung der erwähnten Geschäfte?
3. Sind die Pendenzen im Inventuramt heute aufgehoben? Wenn nein: Bis wann ist keine externe Mitarbeit mehr erforderlich und in welcher Höhe werden sich die weiteren Kosten bewegen?
4. Seit wann sind dem verantwortlichen Stadtpräsidenten die Probleme im Inventuramt bekannt?
5. Weshalb entstanden die unhaltbaren und ungesetzlichen Zustände im Inventuramt und weshalb hat die Stadt Olten nicht auf die Schreiben der Regierung des Kantons reagiert?
6. Wer trägt die politische Verantwortung dafür?
7. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit sich derartige Verhältnisse nicht wiederholen können?
8. Wie und nach welchen Kriterien wurde nach der Pensionierung des vormaligen Inventurbeamten diese Stelle wiederbesetzt? Wurde sie ordnungsgemäss öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, weshalb nicht? - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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