Inhalt
Eissportanlagen, Neuausrichtung/Sportpark Olten AG, Gründung und Zeichnung Aktienkapital/Genehmigung/Beschluss
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 29. September 2005
- Beschreibung
- Mit 28:16 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.
Mit 22:21 Stimmen wurde ein Rückweisungsantrag der FdP-Fraktion abgelehnt.
Mit 21:19 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:
7.1 Der Businessplan für die Sportpark Olten AG vom 2. September 2005 wird nicht zur Kenntnis genommen.
7.2 Der Gründung der Sportpark AG und der Einlage von Aktienkapital in der Höhe von Fr. 2 Mio. wird zugestimmt unter der Bedingung, dass die Einwohnergemeinde Olten der Sportpark Olten AG weder direkt noch indirekt Hypothekardarlehen gewährt (mit Ausnahme der bereits heute auf dem Baurecht lastenden Hypothek zu Gunsten der Stadt) oder sonstige Kredite einräumt und auch keinerlei Sicherheiten (Garantieverpflichtungen/Bürgschaften etc.) für die Verbindlichkeiten der Sportpark Olten AG leistet.
7.3 Als Zusatzbeitrag für die Übergangslösung wird für die Saison 2005/06 ein Nachtragskredit von Fr. 95'000.- bewilligt.
7.4 Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
7.5 Ziff. 7.2 des Beschlussesantrags unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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