Inhalt
Postulat Daniel Vögeli, Daniel Probst, Urs Knapp, Thomas Frey und Arthur Spring (FdP) betr. Fahverbot - Zubringerdienst gestattet im Säliquartier/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 29. September 2005
- Beschreibung
- Am 28. Oktober 2004 wurde im Gemeindeparlament ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, mit welchen Massnahmen die künstliche verkehrstechnische Zweiteilung des Säliquartiers entlang des Wilerweges beseitigt werden kann.»
Begründung
Seit wenigen Tagen ist das Säliquartier mit einem «Fahrverbot - Zubringerdienst gestattet» ausgestattet. Vom Grundsatz stellt dieses Verkehrsregimes für viele Anwohnerinnen und Anwohner eine gute Lösung dar, hat in der Umsetzung aber einen bedeutenden Schönheitsfehler. Der Wilerweg wurde als Kantonsstrasse nicht in diese Zone aufgenommen und teilt so das Quartier neu in zwei Hälften, was die Bewohner des Säliquartiers zu völlig grotesken Verkehrsumwegen zwingt und ein einheitliches Wohngebiet künstlich in zwei Hälften dividiert. Dies sollte umgehend und auch schon während der Versuchsphase geändert werden. Als Lösung kommen unter anderem folgende Ansätze in Frage:
- Die Stadt handhabt die beiden Gebiete nördlich und südlich des Wilerweges schlicht und einfach als ein einheitliches Gebiet.
- Den nördlich des Wilerwegs im Säliquartier wohnenden Personen wird die generelle Bewilligung erteilt, das Gebiet südlich des Wilerwegs zu durchfahren und den südlich des Wilerwegs wohnenden Personen des Säliquartiers wird die generelle Bewilligung erteilt, das Gebiet nördlich des Wilerwegs zu durchfahren, wobei dieses Ergebnis in Form einer Allgemeinverfügung oder durch Ausstellung individueller Dauerbewilligungen erzielt werden könnte.
- Die Stadt übernimmt vom Kanton den Wilerweg, welcher damit zur Gemeindestrasse würde (Umwidmung in eine Gemeindestrasse und Einführung von Tempo 30, Wilerweg aber dennoch offen nach Starrkirch). Das Gebiet wird in der Folge als einheitliche Zone behandelt mit der Ausnahmeregelung für den Wilerweg (Durchfahrt mit Tempo 30 allgemein gestattet).
Weitere Varianten sind denkbar, um den unhaltbaren Zustand für die dort ansässige Bevölkerung zu beseitigen.
Das Postulat wird nicht dringlich eingegeben. Dem Stadtrat wird dennoch empfohlen, die Problematik rasch und unbürokratisch zu lösen, da einerseits eine massive Verärgerung bei vielen Bewohnern in den entsprechenden Wohngebieten besteht, andererseits die «Versuchsphase» zeitlich beschränkt ist und möglicherweise schon allein durch die versuchsinterne Fehlkonstruktion Ablehnung entsteht.“
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Stadträtin Silvia Forster beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Vorab ist festzuhalten, dass der Stadtrat beschlossen hat den einjährigen Versuch um ein halbes Jahr zu verlängern. Wegen dem Umbau des Postplatzes konnten keine repräsentativen Verkehrszählungen (gesetzlich vorgeschrieben) durchgeführt werden, dieAufschluss geben über die Zweckmässigkeit und den Erfolg der Versuchsphase der Zufahrtsbeschränkung. Die Möglichkeit der Verlängerung dieses Versuches stützt sich auf eine Stellungnahme des Astra ab.
Nach der zusätzlichen Versuchsphase von einem halben Jahr wird der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Konzept für die definitive Einführung der Zufahrtsbeschränkung im Fustlig-Wilerfeld unterbreiten. Er teilt dabei die Meinung der Postulantinnen und Postulanten, dass die Quartiere östlich und westlich des Wilerweges gleichbehandelt werden müssen. Im Weiteren ist der Stadtrat auch der Auffassung, dass die beiden Quartiere - getrennt durch den Wilerweg - als ein Quartier betrachtet und damit gegenseitige Durchfahrtsrechte ermöglicht werden sollen. In einem Schreiben stellt das Bundesamt für Strassen fest, dass es Sache der Kantone beziehungsweise der Gemeinden ist, im Rahmen der in Artikel 3 Absatz 4 SVG genannten Gründe sowie unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismässigkeit Verkehrsmassnahmen zu erlassen. Der Stadtrat erachtet die Zufahrtsbeschränkung für die beiden Quartiere östlich und westlich des Wilerweges mit gegenseitigem Durchfahrtsrecht als verhältnismässig und zweckmässig und wird dem Gemeindeparlament eine entsprechende Vorlage zur Genehmigung unterbreiten.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
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