Inhalt
Postulat Anita Huber (GO) und Mitunterzeichnende betr. friedliches Nebeneinander in der Winkelunterführung/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 29. September 2005
- Verfasser/Beteiligte
- Anita *Huber (Verfasser/in)
- Beschreibung
- Am 10. Mai 2005 haben Anita Huber und Mitunterzeichnende von der Grüne Fraktion des Gemeinderates Olten zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, in einem einjährigen Versuch die Winkelunterführung für Velofahrende zu öffnen und gleichzeitig mit geeigneten Massnahmen sicher zu stellen, dass FussgängerInnen und Velofahrende diese Hauptverkehrsachse des Oltner Langsamverkehrs in gegenseitiger Rücksichtnahme nutzen können.
Begründung: der Dringlichkeit
Mit dem Umbau auf dem Postplatz ist diese Kreuzung für Velofahrende noch gefährlicher als im Normalbetrieb. Mit häufig wechselnder Verkehrsführung während der Bauphase nimmt diese Gefahr weiter zu.
Nebeneinander statt Gegeneinander
Auf der alten Brücke war vor mehr als zehn Jahren das Velofahren verboten. Trotz Aufhebung des Fahrverbots funktioniert das Nebeneinader von Velofahrenden und FussgängerInnen hervorragend. Es gibt viele weitere positive Beispiele in Olten aber auch in vielen anderen Städten im In- und Ausland (Bsp München, Bremen...), wo Velofahrverbote in Fussgängerzonen aufgehoben wurden. Mit geeigneten Massnahmen soll der Eintritt in die Begegnungs- und Mischzone in der Winkelunterführung signalisiert werden.
Erhöhung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität
Die Umwandlung des aktuellen allgemeinen Fahrverbots in der Winkelunterführung in ein Fahrverbot für Autos, Töffs und Töfflis ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, welche die Verkehrssicherheit für Velofahrende erhöht.
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Die Dringlichkeit wurde an der Parlamentssitzung vom 12.05.2005 abgelehnt.
Stadträtin Doris Rauber beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Mit Schreiben vom 05. Juli 1998 gelangte die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann mit dem Ersuchen auf Erweiterung der Mischverkehrszone der alten Holzbrücke auf die Winkelunterführung an die Direktion Öffentliche Sicherheit. Mit Verfügung vom 03.11.1998 wurde dieses Ersuchen abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhob die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann Beschwerde. Grundlage für den Entscheid der Direktion Öffentliche Sicherheit bildete u.a. die detaillierte Stellungnahme der Stadtpolizei.
Mit Beschluss vom 25.10.1999 (Akten Nr. 35/6 Prot.-Nr. 303) trat der Stadtrat auf diese Beschwerde nicht ein und stellte in seiner Beurteilung unter lit. b fest, dass er in materieller Hinsicht zur Überzeugung gelangte, der ergangene Entscheid sei in zutreffender Würdigung der massgebenden Sach- und Rechtslage getroffen worden. Namentlich die Verwinkelung, die stei-
len Rampen und das bestehende Gefälle sowie die Einschränkungen in der Sicht führen zu einem erheblichen Gefahrenpotential für die Verkehrsteilnehmenden.
Seit diesem Entscheid wurden in baulicher Hinsicht keine oder nur unwesentliche Veränderungen vorgenommen und betreffend Beurteilung der Verkehrssicherheit hat sich nichts geändert. Namentlich die vorhandenen Einschränkungen der Platz- und Sichtverhältnisse führen zu einem erheblichen Unfallrisiko. Gerade auch die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Fussgängerinnen und Fussgänger, vor allem die Gruppe der betagten, älteren Menschen und der Kinder, sind bei diesen Verhältnissen überfordert. Die bereits vom Stadtrat erwähnten Rampen werden von den Fahrradlenkerinnen und Fahrradlenker öfters zur Erhöhung der Geschwindigkeit eingesetzt. Dabei wird, ohne Rücksicht auf die Fussgängerinnen und Fussgänger, versucht mit möglichst hoher Geschwindigkeit die Winkelunterführung zu durchfahren. Mit Blick auf die möglichen Unfallfolgen, gerade auch für ältere Menschen, kann daher nicht von einem verantwortungsbewussten Handeln durch die Fahrradlenkerinnen und Fahrradlenker gesprochen werden. Auch durch die von den Eigentümern in Absprache mit der Stadt Olten aufgestellten Sitzgelegenheiten wurde das Gefahrenpotential nicht gesenkt. So mussten diese, als bauliche Massnahme gedacht, zumindest teilweise entfernt werden.
Sowohl die Platz- als auch die Sichtverhältnisse auf der alten Brücke sind mit denen in der Winkelunterführung nicht zu vergleichen.
Das Gefahrenpotential und damit verbunden, das Unfallrisiko, sowie die Mischung der Benutzergruppen lassen ein Befahren der Winkelunterführung weder zeitlich beschränkt (zu bestimmten Tageszeiten) noch als Versuch zu.
Zur Zeit überprüfen die Baudirektion und die Stadtpolizei zusammen mit dem Fachplaner das kommunale Fuss- und Radwegkonzept von 1999. Im Rahmen dieser Arbeiten erfolgt auch eine Beurteilung des Konzepts hinsichtlich der Schulwege und der damit verbundenen Verkehrsführung für die Zweiradlenkerinnen und Zweiradlenker. Aus diesem Grunde ist eine Überprüfung der Verkehrsführung im Bereich der Winkelunterführung ohnehin vorgesehen.
Als Entscheidungsgrundlage ist beabsichtigt, die im Herbst/Winter 2005 erscheinende VSS Norm, welche die notwendigen „Regeln der Bauweise“ für von Velo Fahrenden und zu Fuss Gehenden gemeinsam genutzte Unterführungen definiert, heranzuziehen.
Aufgrund der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat abzulehnen. - Fraktion
- Fraktion Grüne Olten
Zugehörige Objekte
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