Die Oltner Eissportanlagen sollen künftig nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden. Zu diesem Zweck ist per 1. Oktober 2005 die Gründung der Sportpark Olten AG vorgesehen. Die Einwohnergemeinde Olten zeichnet für diese ein Aktienkapital von 2 Mio. Franken. Im Gegenzug wird sich die Subventionierung des Eissportes bzw. der Eissportanlagen künftig wesentlich reduzieren und werden die im Investitions- und Finanzplan 2006-2011 vorgesehenen Investitionsbeiträge der Einwohnergemeinde Olten für die Sanierung der Anlagen entfallen. Um die Auswirkungen des neuen Pricings auf die lokalen Eissportvereine abzufedern, sind für die laufende Saison Zusatzbeiträge für die Übergangslösung in der Höhe von Fr. 95’000.- sowie für die Saison 2006/07 in der Höhe von Fr. 77’000.- vorgesehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag betreffend Gründung der Sportpark Olten AG, Zeichnung von Aktienkapital und zusätzliche Subventionierung Eismiete zur Genehmigung:
1. Ausgangslage
1.1 Bisherige Situation
Gemäss dem Auftrag des Parlaments vom September 2004 erarbeitete der Stadtrat eine strategische Planung im Bereich Sportstätten, die er am 12. Mai 2005 dem Parlament zur Kenntnisnahme vorlegte. Der Stadtrat sprach sich darin klar für die Beibehaltung der heutigen Konzentration der Oltner Sportanlagen im Kleinholz aus und zeigte das Vorgehen für deren Sanierung auf, inklusive Eissportanlagen, welche in einer neuen Betriebsgesellschaft zusammengefasst werden sollen und deren Zugänglichkeit für die Allgemeinheit, insbesondere für Familien, verbessert werden soll. In seinem Bericht schloss der Stadtrat ebenso klar einen Konkurs der Genossenschaft Keko aus. Ein solcher würde seiner Ansicht nach unweigerlich zu einem Imageverlust bei Stadt und Region führen und den Betrieb der Anlage für längere Zeit unterbrechen; da keine alternativen Anlagen mit genügend Kapazität in der weiteren Umgebung zur Verfügung stehen, hätte dies die Auflösung der ortsansässigen Eissportvereine zur Folge.
Eigentümerin und Betreiberin der Eissportanlagen war bisher die 1961 gegründete Kunsteisbahngenossenschaft Kleinholz Olten (Keko). Die Gesamtanlage ist im Besitz der Keko und wurde im Baurecht, das am 31. Dezember 2014 endet, auf einem Grundstück der Einwohnergemeinde der Stadt Olten erstellt. Ein Unterbaurecht regelt die Beibehaltung der bestehenden Curlinghalle und Nebenanlagen.
Die wesentlichen jährlichen Aufwandpositionen betreffen Personal, Energie, Unterhalt und Schuldzinsen. Abschreibungen auf dem Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen bzw. nicht budgetiert. Die Gebühren für die Eisbenützung, die Eintritte, Mieten und insbesondere die Beiträge der Stadt und der Genossenschaftsgemeinden sind in der Vergangenheit zu tief angesetzt worden. Unter den fehlenden Erträgen litt die Anlage, musste doch der notwen-
dige Gebäudeunterhalt vernachlässigt werden. Und es fehlen heute die Mittel, um die verbleibende Fremdverschuldung von rund Fr. 1,8 Mio. nachhaltig zu reduzieren, anstehende Erneuerungen zu finanzieren und den Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
In der Zwischenzeit erklärten die Genossenschaftsgemeinden Dulliken, Starrkirch-Wil, Trimbach, Wangen b. Olten, Winznau und Wisen auf den 30. Juni 2004 ihren Austritt, um die Bildung einer neuen Betriebsgesellschaft unter der Führung der Stadt Olten zu ermöglichen. Daraus resultierte ein zusätzlicher Ausfall an pauschalen Betriebsbeiträgen von rund Fr. 50’000 pro Jahr, was die Zahlungsfähigkeit und den Betrieb der Kunsteisbahn zusätzlich in Frage stellte. Um eine Überschuldung der Keko zu vermeiden, schrieben die Genossenschaftsgemeinden und die EGO im Geschäftsjahr 2002/03 ihr Genossenschaftskapital von Fr. 266'000 auf ein Minimum ab, gleichzeitig verzichteten alle Gemeinden mit Ausnahme von Winznau (nur zu 50%) auf eine Rückzahlung ihrer geleisteten Sanierungsbeiträge und zinslosen Darlehen in einer Gesamthöhe von rund Fr. 3,1 Mio. und verzichtete der Kanton auf einen Anteil von Fr. 110'000.
1.2 Auslösendes Element
Das Gemeindeparlament hat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 vom Bericht „Sportstättenplanung Olten“ Kenntnis genommen. Aus diesem geht unter anderem wie erwähnt hervor, dass die Eissportanlagen aus verschiedenen Gründen sinnvollerweise am heutigen Standort belassen werden und dass für die Behebung von baulichen Mängeln sowie zur Erneuerung und teilweisen Erweiterung der Eissportanlagen in den nächsten Jahren Mittel von rund Fr. 13,8 Mio. benötigt werden. Hinzu kommen die Kosten für eine vorgesehene Anlage für Sportschiessen (Fr. 1,6 Mio.). Parlament und Stadtrat waren sich einig, dass die Finanzierung dieser Investitionen nicht allein durch die Einwohnergemeinde Olten erfolgen kann. Der Stadtrat wurde daher vom Parlament beauftragt, umgehend seinen Einfluss geltend zu machen, damit die Kunsteisbahngenossenschaft (Keko) aufgelöst und eine neue Aktiengesellschaft als Betriebsgesellschaft der Eissportanlagen gegründet werden kann.
1.3 Zielsetzung
Die neu zu gründende Sportpark Olten AG wird als neue Trägerschaft, an der sich auch die umliegenden Gemeinden beteiligen sollen, die Eissportanlagen im Kleinholz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nutzen und einem möglichst breiten Publikum und insbesondere der Schuljugend aus Stadt und Region als eine der wenigen (und zudem preisgünstigen) Wintersportmöglichkeiten der Region zur Verfügung stellen. Zudem ist eine klare Trennung zwischen den Interessen der Betreiber und der Kunden eine wichtige Grundlage für ein funktionierendes Betriebskonzept. Eissportanlagen sind in der Regel keine Renditeobjekte; die Stadt Olten möchte die Anlagen aber so nutzen, dass sich die Subventionierung des Eissportes bzw. der Eissportanlagen künftig wesentlich reduziert. Zudem sollen genügend Erträge erzielt werden, um den laufenden Betrieb zu finanzieren, die Substanz der Anlagen zu erhalten und dem Schuldendienst ordnungsgemäss nachzukommen.
Mittel- bis langfristig wird die Option ins Auge gefasst, die ganzheitliche Nutzung aller Sportanlagen im Kleinholz zu optimieren.
1.4 Strategische Grundlagen
In seinem Regierungsprogramm 2001-2005 betonte der Stadtrat, eine intakte Sportinfrastruktur sei die Grundlage für die Ausübung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen sportlichen Tätigkeit aller Bevölkerungsgruppen, die auch den sozialen Zusammenhalt sicherstelle. Zu den Anlagen, die eine Sanierung benötigten, gehöre insbesondere die Kunsteisbahn-Anlage.
In der Beantwortung der Interpellation Christian Wüthrich (FdP-/JL-Fraktion) betr. Priorisierung städtischer Projekte hat der Stadtrat die Schwerpunkte Verkehr (Entlastung Region Olten und innerstädtisches Verkehrskonzept), Standortbeitrag Fachhochschule, Stadttheater (Umbau und Sanierung) sowie Werkhof gesetzt. Er hat sich aber die Möglichkeit vorbehalten, die damals festgelegte Schwerpunktsetzung im Rahmen der Finanzplanung jederzeit zu überarbeiten und auf „derzeit noch offene Fragen wie etwa im Falle der Keko“ einzugehen. Nachdem die Zielsetzungen im Bereich Stadttheater im laufenden Jahr umgesetzt werden, hat der Stadtrat die Sportstättenplanung als neuen Schwerpunkt festgelegt.
Die Sportstätten der Stadt Olten weisen einen wachsenden Sanierungsbedarf auf. Ziel der erwähnten Sportstättenplanung als strategische Grundlage für deren Sanierung war es daher, die Situation der Sportstätten in Olten allgemein aufzuarbeiten und eine Vision „Sportstadt Olten“ zu entwickeln. Dabei ging es um das Aufzeigen des Handlungsbedarfs sowie möglicher Lösungsansätze. Aus diesen hat der Stadtrat das Szenario Beibehaltung der Sportanlagen an ihrem heutigen, konzentrierten Standort und deren Sanierung ausgewählt.
Im Investitions- und Finanzplan 2006-2011 wurden entsprechende Beträge aufgenommen, unter anderem 2 Mio. Franken, verteilt auf die Jahre 2006-2008 für die Sanierung der Eissportanlagen sowie 920'000 Franken für die Parkierungsanlage.
2. Erwägungen
2.1 Vorgehen allgemein
Um eine rasche Umsetzung der gesetzten Ziele zu gewährleisten, war die Mitarbeit von aussenstehenden Fachkräften unerlässlich. Da die Beratungsfirma Emmenegger & Bugnon AG, Olten, die Kunsteisbahngenossenschaft bereits im Jahr 2004 analysiert und dazu einen umfassenden Bericht mit Business- und Massnahmenplan abgeliefert hatte, war es nur von Vorteil, das weitere Vorgehen von denselben Fachkräften begleiten zu lassen. Der Auftrag an die externe Begleitung umfasste Planung, Vorbereitung, Abwicklung sowie Koordination der Überführung der Eissportanlagen in eine neue Aktiengesellschaft. Unter der Koordination der Emmenegger & Bugnon AG wirkte zudem Thomas Heimann (Kappel) als ausgebildeter Sportmanager und versierter Kenner der Eissportszene und der Oltner Eisanlagen im Projekt mit, der zugleich einen Auftrag der Keko für die organisatorische, administrative und personelle Führung annahm.
2.2 Beantragte Lösung
Der von der Beratungsfirma Emmenegger & Bugnon, Wirtschafts- und Steuerberatung, verfasste Businessplan sieht als neue Trägerschaft der Eissportanlagen die Gründung einer Aktiengesellschaft, der Sportpark Olten AG, per 1. Oktober 2005 vor, welche auf diesen Termin die Kunsteisbahnanlage übernehmen soll. An dieser Gesellschaft sollen sich neben der Stadt Olten als Mehrheitsaktionärin auch die umliegenden Gemeinden sowie Private und Unternehmen beteiligen. Dank einer Führung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen soll es möglich sein, die Subventionierung des Eissportes bzw. der Eissportanlagen künftig wesentlich zu reduzieren.
Die Kunsteisbahn soll einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei neben den Sportvereinen auch auf dem öffentlichen Eislauf. Insbesondere die Schuljugend soll von der vermehrten Nutzbarkeit des gedeckten Aussenfeldes profitieren; für Schülerinnen und Schüler der beteiligten Gemeinden ist ein freier Eintritt zum attraktiven Jugendtreff vorgesehen.
2.3 Bewertung Chancen/Risiken
Die vorgeschlagene Lösung weist zahlreiche Vorteile auf:
Organisatorisch:
- Ein Konkurs der Keko kann vermieden werden.
- Die Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform, bei der sich Dritte beteiligen können, die Stadt Olten aber die Mehrheit behalten kann; dies entspricht im Übrigen einer Forderung der Gemeinden der Region.
- Die vorgesehene Organisation führt zu einer sauberen Trennung zwischen Betreiber und Nutzenden.
- Als Option besteht die Möglichkeit, die ganzheitliche Nutzung aller Sportanlagen im Kleinholz zu optimieren.
Finanziell:
- Die Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand können wesentlich reduziert werden.
- Nebst dem Aktienkapital und der Weiterführung der bestehenden Hypothek fallen keine weiteren Investitionskosten für die Einwohnergemeinde Olten an.
Der Stadtrat setzt auf diese Pluspunkte und die in weiten Kreisen vorhandene Aufbruchstimmung und rechnet mit der Unterstützung – trotz der erhöhten Eismieten – der Sportvereine und auch der Regionsgemeinden.
2.4 Referenzen ähnlicher Lösungsansätze
Als Vorbilder für die Bewirtschaftung durch ein professionelles Management und nach klaren betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gelten die Sportzentren von Zuchwil, Engelberg, Grindelwald, Basel und – in der Erarbeitung der Sportstättenplanung intensiv studiert – Luzern.
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Für die Sanierung und die Übernahme der Eissportanlage durch die Sportpark Olten AG sind Investitionen in der Höhe von rund 9,3 Mio. Franken vorgesehen . Diese sollen durch eine Mischfinanzierung aus einem Aktienkapital und Hypotheken finanziert werden.
3.1.1 Aktienkapital
Vorgesehen ist ein Aktienkapital von anfänglich 2,6 Mio. Franken, um sicherzustellen, dass die neue Gesellschaft auch nach Ausführung der vorgesehen Investitionen noch über einen Eigenfinanzierungsgrad von mindestens 30% verfügt. Für die Gründung der Sportpark Olten AG zeichnet und liberiert die Stadt Olten einen Betrag von 2 Mio. Franken. Dies entspricht exakt den im Investitions- und Finanzplan 2006-2011 für die Sanierung der Eissportanlagen vorgesehenen Beträgen. Weitere Investitionsbeiträge der Einwohnergemeinde Olten entfallen im Rahmen der geplanten Sanierung.
Im Anschluss an die Übernahme der Eissportanlagen wird eine Kapitalerhöhung auf der Basis eines bei der Gründung beschlossenen genehmigten Aktienkapitals durchgeführt, bei welcher auch die umliegenden Gemeinden, Private und die Unternehmungen der Region zur Aktienzeichnung angefragt werden. Ziel ist ein Aktienkapital in der Höhe von 2,6 Mio. Franken.
3.1.2 Jährliche Beiträge zulasten der Gemeinden
Gemäss dem Businessplan müssen die Stadt und die Regionsgemeinden mit folgenden jährlichen Beiträgen für die Neuausrichtung des Betriebes der Eissportanlagen rechnen:
Gemeindebeiträge Zusatzbeiträge Total
gem. Businessplan für Übergangslösung Gemeindebeiträge
Saison 2005/06 500'000 95'000 595'000
Saison 2006/07 236'000 77'000 313'000
Saison 2007/08 236'000 - 236'000
Saison 2008/09 236'000 - 236'000
Saison 2009/10 236'000 - 236'000
Das Gemeindeparlament hat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 für die angelaufene Saison 2005/06 einen Betriebsbeitrag von Fr. 500'000.-- bereits bewilligt. Nach dem Prinzip von Treu und Glauben dürfen die Benutzervereine damit rechnen, dass ihre finanzielle Beteiligung somit den Vorjahreswerten auch entspricht. Die per Nachtragskredit zu bewilligende zusätzliche Belastung von Fr. 95'000.- für die restlichen neun Monate der Saison sind durch die betriebsnotwendigen Abschreibungen von Fr. 55'000.- und den erhöhten Unterhaltsaufwand von Fr. 40'000.- begründet. Diese Kosten waren im Budget der KEKO nicht enthalten, da seinerzeit die Weiterführung des Betriebes noch unklar war. Deshalb wurden wie in den Vorjahren keine Abschreibungen eingerechnet und beschränkte sich der Unterhaltsaufwand nur auf das Allernötigste.
Mit der Neuausrichtung ab 1. Oktober 2005 ist die Rechnungsführung zwingend nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu führen. Das Soll-Ziel der Ertragsstruktur ist für die Saison 2007/08 geplant. Das stufenweise Vorgehen ist eine faire Lösung für die Vereine, da sie sich rechtzeitig auf die neuen Gegebenheiten mit höheren Eismieten ausrichten können. Der ins Budget 2006 aufzunehmende Betrag von Fr. 77'000.- ist für die ganze Saison berechnet (12 Monate) und entspricht einer Anpassung von 50% der Zielvorgaben gemäss Businessplan.
Die Belastung für die Einwohnergemeinde Olten reduziert sich um die zu erwartenden Beiträge der Aussengemeinden. Diese haben in früheren Jahren bis zum Austritt aus der Genossenschaft rund Fr. 50'000.- an die Kosten der Eissportanlagen geleistet. So gesehen käme die Nettobelastung für die EGO ab dem Zeitpunkt der vollen Neuausrichtung auf Fr. 186'000.- zu stehen. Diese Summe würde sogar die in den früheren Jahren geleisteten Beiträge von Fr. 200'000.- mit einer wesentlich besseren Infrastruktur unterschreiten.
Ein neuer Verteilschlüssel wird zurzeit geprüft und dann mit den interessierten Gemeinden später abgesprochen. Es darf erwartet werden, dass die Gemeinden im Interesse des allgemeinen Eissportes und zur Jugendförderung wiederum einen Betriebsbeitrag leisten werden. Die restlichen Betriebsbeiträge gemäss Businessplan muss dann die Stadt Olten jeweils auf dem Budgetweg bzw. mit einem noch zu erstellenden Leistungsauftrag bewilligen lassen.
Die vorgesehenen Gemeindebeiträge liegen deutlich unter den bisher jährlich ausgerichteten Beiträgen von über Fr. 500'000.- und sind im Vergleich zu den Belastungen für andere Sportarten angemessen. Für andere Sportarten sind die Benutzungsgebühren auch nicht kostendeckend, denn die Belastungen für Unterhalt, Kapitalkosten etc. fallen der Gemeinderechnung direkt an.
Nur mit einem ausreichenden Controllinginstrument und dem Willen aller Beteiligten kann die Plan-Erfolgsrechnung (vgl. dazu Beilage 2 des Businessplans) auch eingehalten werden. Alles andere gefährdet das Weiterbestehen der Eissportanlagen zum Nachteil der ganzen Region. Der Stadtrat unterbreitet hiermit eine tragfähige und faire Zukunftslösung für die Eissportart und ist überzeugt von der gemeinsamen Zielerreichung.
3.2 Personelle Auswirkungen
Der Businessplan sieht einen Personalbestand von 460% vor, darunter die Positionen Geschäftsführung (30%), Administration (20%) und Eismeister/Hauswartung (100%).
Sollte die AG Personal von der Einwohnergemeinde Olten übernehmen, so ist dieses privatrechtlich zu gleichen Bedingungen anzustellen.
4. Realisierung
4.1 Termine
Im Anschluss an einen positiven Entscheid des Gemeindeparlaments zu dieser Vorlage ist in einem ersten Schritt die Gründung der Sportpark Olten AG vorzunehmen. Nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister soll die Eigenkapitalbasis erweitert werden, indem die Gemeinden, Unternehmen und Private eingeladen werden, sich an einer Erhöhung des Aktienkapitals zu beteiligen. Anschliessend wird die Keko liquidiert.
4.2 Controllingmassnahmen
Einerseits hat der zukünftige Verwaltungsrat nach der Gründung der AG für die Gesellschaft selbst nebst der gesetzlich geforderten Revisionsstelle geeignete Controllinginstrumente einzurichten. Andererseits ist im Rahmen der Leistungsvereinbarung die Berichterstattung an die EGO so zu vereinbaren, dass die Überwachung und Steuerung der zu finanzierenden Mittel effizient und wirksam möglich ist .
4.3 Berichterstattung
Der Stadtrat verpflichtet sich, die GPK regelmässig über den Fortschritt der Umsetzungsarbeiten zu informieren.
4.4 Statuten und Organisationsreglement
Als Entwurf liegen sowohl die Statuten sowie das Organisationsreglement der Sportpark Olten AG bereits vor, welche von Dr. Jürg Roth, öffentlicher Notar des Kantons Solothurn, vorbereitet worden sind. Die Statuten werden an der Gründungsversammlung der neuen AG abgesegnet werden müssen; das Organisationsreglement wird der Verwaltungsrat gestützt auf Art. 22 der Statuten zu erlassen haben.
Die Statuten beinhalten die üblichen Bestimmungen betreffend Firma, Sitz und Zweck (Art. 1 und 2), Aktienkapital und Aktien (Art. 3 bis 8), Organe (Art. 9 bis 24) sowie Auflösung und Liquidation (Art. 25 und 26). Da der Verwaltungsrat von der Generalversammlung zu wählen ist (Art. 9 der Statuten), ist sichergestellt, dass die Interessen der Stadt Olten gewahrt sind, zumal die Stadt Olten bei der Gründung über 100% des Aktienkapitals und nach Einbindung der Regionsgemeinden resp. von Privaten immer noch über 76.9% des Aktienkapitals verfügt .
Das Organisationsreglement enthält im Wesentlichen Bestimmungen über den Verwaltungsrat als Gremium (Ziff. I), die Delegation der Geschäftsführung an einen Geschäftsführer (Ziff. II), sowie über die Bestellung eines Sportbeirates (Ziff. III). Mit der Schaffung des Sportbeirats können auch die Interessen der Eissportvereine und der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt werden.
4.5 Leistungsvereinbarung
Aus zeitlichen Gründen kann die Leistungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Olten und der Sportpark AG noch nicht vorliegen. Diese Leistungsvereinbarung wird von Seiten der Einwohnergemeinde Olten durch den Stadtrat, von Seiten der Sportpark AG vom noch zu bestellenden Verwaltungsrat verabschiedet werden müssen. Sie wird der GPK vor der Unterzeichnung zur Kenntnis gebracht.
5. Stellungnahmen
5.1 Stabsstellen
Rechtskonsulent und Controlling wurden aktiv in den Entscheidfindungsprozess einbezogen. Nach ihrer Beurteilung ermöglicht die zu gründende Gesellschaft bei konsequenter Umsetzung der Massnahmen gemäss Businessplan eine tragfähige Lösung für den Eissport in der Region. Dies bei wesentlich geringeren Direktinvestitionen der Einwohnergemeinde Olten als in der Sportstättenplanung vorgesehen und deutlich tieferen Gemeindebeiträgen als in der Vergangenheit.
6. Fazit
Das vorgeschlagene Konzept ermöglicht eine klare Trennung zwischen Betreiber und Nutzenden der Anlage, die Bewirtschaftung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die von der Einwohnergemeinde Olten zu tätigenden Investitionen reduzieren sich auf rund 2 Mio. Franken für die Liberierung des Aktienkapitals. Zudem reduzieren sich mit der Neuausrichtung die jährlichen Kosten für die Oltner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach der Übergangslösung deutlich auf maximal Fr. 236'000.-.
7. Beschlussesanträge:
7.1 Der Businessplan für die Sportpark Olten AG vom 2. September 2005 wird zur Kenntnis genommen.
7.2 Der Gründung der Sportpark AG und der Einlage von Aktienkapital in der Höhe von Fr. 2 Mio. wird zugestimmt.
7.3 Als Zusatzbeitrag für die Übergangslösung wird für die Saison 2005/06 ein Nachtragskredit von Fr. 95'000.- bewilligt.
7.4 Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
7.5 Ziff. 7.2 des Beschlussesantrags unterliegt dem fakultativen Referendum.