Ausgangslage
Die Taxiverordnung wurde am 20. März 1997 durch das Gemeindeparlament beschlossen (vgl. Systematische Rechtsordnung Olten 214/214.1).
Im Jahr 2002 bewilligte der Stadtrat die Schaffung von zwei neuen Taxistandplätzen auf dem Munzingerplatz. Grund dafür war, dass sich die wartenden Taxifahrzeuge besser vom Bahnhof her aufteilen können und zudem für die Taxifahrgäste ein innerstädtisches Angebot zur Verfügung steht. Im Jahre 2002 standen Insgesamt 13 Taxistandplätze deren 20 Taxikonzessionen gegenüber. Seit der Umgestaltung der Innenstadt im April 2013 hat sich die Problematik der Taxistandplätze verschärft, da die beiden Standplätze auf dem Munzigerplatz weggefallen sind. Es stehen aktuell noch 11 Taxistandplätze, 35 Taxikonzessionen gegenüber. Die insgesamt 17 Taxiunternehmen beschäftigen aktuell 160 Taxifahrer. 60 Taxifahrer sind Vollzeitbeschäftigte, der Rest als Aushilfen angestellt.
Die seit 2010 bestehende Problematik der Anzahl Taxistandplätze versus Anzahl Taxikonzessionen hat sich in den letzten 3 Jahren nicht verändert. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass sich die Situation etwas entspannt hat, da keine zusätzlichen Konzessionen bewilligt werden mussten. Im Jahre 2014 haben 6 Personen eine neue Konzession beantragt. Diese wurden wie im Bericht und Antrag von 2013 dargestellt auf eine Warteliste gesetzt. Dies da kein aktueller Konzessionär seine Konzession abgetreten hat.
Das dritte Moratorium ist seit dem 15. November 2014 ausgelaufen und die Direktion Öffentliche Sicherheit beantragt aus folgenden Erwägungen eine unbefristete Verlängerung des Moratoriums. Die Verlängerung soll bis zum Inkrafttreten des neuen Taxireglements gültig sein:
- Das neue Taxireglement ist aktuell in der Bearbeitung durch den Rechtskonsulenten der Stadt Olten.
- Durch die Begrenzung der Konzessionen konnte eine Entspannung bei den bestehenden Taxikonzessionären herbeigeführt werden. Die unhaltbaren Zustände konnten normalisiert werden.
- Die Planung und Umgestaltung des Bahnhofplatzes soll genützt werden, um auch die Taxistandplatz-Problematik zu thematisieren.
- Die Aufhebung des Moratoriums würde bedeuten, dass wieder nach den Richtlinien des sehr liberalen Taxireglements Konzessionen vergeben werden müssten. Dieser Umstand hätte zur Folge, dass sich die zurzeit entspannte Situation am Bahnhof wieder verschärfen würde.
Die Stadtpolizei hat die Kontrolltätigkeit in diesem Bereich in den letzten Monaten verstärkt und es ist dem Fachverantwortlichen Taxi gelungen, das geltende Recht insbesondere in verkehrs- und sicherheitstechnischen Belangen und die Standplatzregeln durchzusetzen. Durch diese zusätzliche Kontrolltätigkeit konnten Ausschreitungen zwischen Taxiführenden minimiert werden. Im Weiteren werden durch eine neu beschaffte Kontrollsoftware auch die Geschäftskontrollen wieder systematisiert. Durch diese Kontrolltätigkeit der Stadtpolizei konnte auch die Qualität des Taxigeschäfts verbessert werden. In diese Richtung soll konsequent weitergearbeitet werden.
Um die entspannte Situation weiter zu führen, beantragt die Stadtpolizei, dass der Stadtrat dem Moratorium bis zur Einführung des neuen Taxireglements zustimmt. Zur Entspannung der Situation macht es Sinn, die Anzahl der Konzessionen weiterhin temporär auf 30 zu beschränken. Der Besitzstand der heutigen Inhaber/-innen von Konzessionen wird gewahrt. Die Stadtpolizei führt weiterhin eine Warteliste, welche auch in anderen Städten wie zum Beispiel Aarau, Luzern oder Zug verwendet wird.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt einer befristeten Verlängerung bis zur Einführung des neuen Taxireglements zu.
2. Der Stadtrat stimmt zu, dass die Anzahl der Taxikonzessionen auf 30 festgelegt wird und für weitere Gesuche die Warteliste beibehalten, aktualisiert und weitergeführt wird. Erst wenn die Anzahl der Konzessionen unter 30 fällt, kann eine neue Konzession erteilt werden.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann schriftlich und begründet innert 10 Tagen an den Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.