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Einführung Industrieparkkarte und Anpassung Parkierungstarife
Mit Beschluss vom 21. Mai 2025 hat das Parlament einer Teilrevision der Gebührenordnung zugestimmt. In der Folge hat der Stadtrat die Gebührenverordnung angepasst. Die Bewirtschaftung der Parkuhren im Bornfeld/Kleinholz beginnt ab dem 5. Januar 2026. Die Tarifanpassung aller anderen Parkuhren ist bis Ende Januar abgeschlossen.
Neu gelten folgende Tarife (für den Plan siehe Anhang Gebührenverordnung):
- Schützenmatt, Rötzmatt, Bornfeld und Kleinholz: maximal 10 Stunden Parkierungszeit bei einem Tarif von CHF 1 pro Stunde; ab 4 Stunden werden CHF 2 pro Stunde verrechnet
- Bahnhof und Postplatz: maximal 30 Minuten Parkierungszeit bei einem Tarif von CHF 1 pro halbe Stunde
- Restliche Gebiete: maximal 2 Stunden Parkierungszeit bei einem Tarif von CHF 2 pro Stunde.
Aufgrund der Parkplatzbewirtschaftung im Bornfeld und Kleinholz zeichnet sich insbesondere ein Engpass für das ansässige Gewerbe ab. Dieses kann ab dem 22. Dezember 2025 eine Industrieparkkarte via Onlineschalter lösen. Die Industrieparkkarte gilt für die gebührenpflichtigen Parkplätze an der Sportstrasse (Kiesplatz), bei der Eishalle und bei der Stadthalle Vorplatz/Ost (für den Plan siehe Anhang Gebührenverordnung). Die Kosten betragen CHF 240 pro Jahr und Fahrzeug.
Hier ist das Merkblatt zur Industrieparkkarte abgelegt.

