Inhalt
Baudirektion II, Werkhof/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juli 2005
- Beschreibung
- Klostergartenfest
Vom 8. – 10. Juli 2005 möchte das Kapuzinerkloster seinen neu gestalteten Klostergarten einer breiteren Öffentlichkeit zeigen und den attraktiven Platz mitten in Olten mit der Bevölkerung teilen. Das OK hat für diese drei Tage ein interessantes Programm organisiert (siehe Beilage). Mit dem Reinerlös erhoffen sich die Organisatoren einen Beitrag zur Finanzierung der Neugestaltung des Gartens.
Aufgrund der eingegangenen Bestellung ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Materialmiete Fr. 656.00
Fahrzeugkosten Fr. 121.00
Auf- und Abbau durch Werkhofpersonal Fr. 1'843.20
Totalkosten Fr. 2'620.20
Stellungnahme zum Gesuch
Die breite Öffentlichkeit kennt den schönen Klostergarten vermutlich nicht und es werden viele diese Gelegenheit nutzen, um einen Blick hinter die dicke Gartenmauer zu werfen. Das Kapuzinerkloster als wohltätige Institution, leistet sehr viel gemeinnützige Arbeit für die Bevölkerung. Aus diesem Grund befürwortet die Baudirektion II den Kostenerlass. Dem Gesuch soll daher entsprochen werden.
Schweizer Final Migros-Sprint
Die Leichtathletik-Riege des TV Olten führt im Auftrag des Schweiz. Leichtathletik-Verbandes den Schweizer Final „Migros-Sprint“ auf der Kirchgasse in Olten durch.
Vor 50 Jahren wurde der Sprintwettbewerb um den/die schnellste(n) Schweizer Schüler/Schülerin ins Leben gerufen. An kantonalen und regionalen Ausscheidungen in der ganzen Schweiz versuchen sich über ca. 45'000 Schüler und Schülerinnen im Alter von 10 – 15 Jahren für den Final zu qualifizieren. Rund 400 schaffen den Eingang in den Final und sprinten in 12 Kategorien auf der eigens dafür ausgelegten Kunststoffbahn auf der Kirchgasse in Olten um die Wette.
Vom Werkhof Olten benötigen die Organisatoren folgende Leistungen:
Miete WC-Wagen Fr. 300.00
Miete Tischgarnituren für Festwirtschaft Fr. 480.00
Miete Absperrgitter Fr. 900.00
Einsatz Hubstapler Fr. 125.00
Transportkosten pauschal Fr. 200.00
Totalkosten Fr. 2'005.00
Stellungnahme zum Gesuch
Jugendanlässe solcher Art erfreuen sich grosser Beliebtheit, sind im öffentlichen Interesse und sollten nach Möglichkeit unterstützt werden. Der Anlass wird in der Kirchgasse durchgeführt, was dazu dient, die Innenstadt zu beleben. Aus diesem Grund befürwortet die Baudirektion II den Kostenerlass. Dem Gesuch soll daher entsprochen werden.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über Fr. 1'000.— der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.-- die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.-- entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag
einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Mietkosten und Werkhofaufwendungen werden im Sinne des Antrages wie folgt erlassen:
Ø Klostergartenfest vom 8.-10. Juli 2005 Fr. 2'620.00
Ø Migros-Sprint vom 17. September 2005 Fr. 2'005.00
Total Fr. 4'625.20
2. Die Aufwendungen des Werkhofes von total Fr. 4'625.20 werden dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
3. Die Baudirektion II wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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