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Raiffeisenbank Olten/Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juli 2005
- Beschreibung
- Es ist beabsichtigt, gemäss Baugesuch Nr. 2005/086, im Erdgeschoss der Liegenschaften Ringstrasse 41/Konradstrasse 34, GB Olten Nr. 1417, Verkaufsräumlichkeiten einzubauen.
Die Vorschriften der Kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglementes der Stadt Olten (BauR).
Der geplante Einbau der Verkaufsräumlichkeiten erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung (Bank) den Ausweis eines zusätzlichen Autoabstellplatzes (Berechnung nach sinnvollem Bedarf). Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 1417 kein weiterer Autoabstellplatz erstellt werden. Somit ist der geforderte Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaften Ringstrasse 41/Konradstrasse 34, befinden sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernzone. Die Ersatzabgabe für einen nichterstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion I folgende Verfügung:
1. Für den Einbau der Verkaufsräumlichkeiten in den Liegenschaften Ringstrasse 41/ Konradstrasse 34, GB Olten Nr. 1417, gemäss Baugesuch Nr. 2005/086, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nichterstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.00 zu entrichten.
2. Die Leistung der Ersatzabgabe für den nichterstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 1417, Raiffeisenbank Olten, Ringstrasse 15, 4600 Olten, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
3. Die Baudirektion I wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Zugehörige Objekte
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