Inhalt
Synchronisation Umgestaltungsmassnahmen H5, Verkehrskonzept Innenstadt/Signalisationsänderungen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. Mai 2014
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Durch den Stadtrat von Olten wurde am 28. Januar 2013 das Betriebskonzept Synchronisation Umgestaltungsmassnahmen H5 / Verkehrskonzept Innenstadt genehmigt. Grundlage für die Umgestaltungsmassnahmen bilden die rechtsgültigen ERO Erschliessungspläne. Durch das Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn werden im Moment die dafür notwendigen Bauarbeiten der Bausteine A und B auf der Achse Solothurnerstrasse - Ziegelfeldstrasse – Amthausquai vorgenommen. Die Bauarbeiten werden in Etappen ausgeführt und dauern bis zum Jahre 2016. Nach Fertigsstellung der Arbeiten werden mehrere Lichtsignalanlagen aufgehoben sowie diverse neue Fahrbeziehungen ermöglicht. Einzelne Fahrbeziehungen werden nicht mehr möglich sein. Die Änderungen sind auf den beiden Über-sichtsplänen „Verkehrsbeziehungen“ als Zusammenfassung ersichtlich.
2. Signalisationsänderungen
Die für die Umgestaltungsmassnahmen notwendigen Signalisationsänderungen befinden sich grösstenteils auf der Kantonsstrasse und liegen deshalb in der Verantwortung des Amtes für Verkehr und Tiefbau AVT in Solothurn. Da mit den geänderten Fahrbeziehungen und Änderungen der Verkehrsführung jedoch auch Gemeindestrassen betroffen sind, müssen diese Signalisationsänderungen auch von der zuständigen Behörde, dem Stadtrat von Olten, beschlossen werden.
3. Weitere Massnahmen
Die gesamten Signalisationsänderungen auf den Kantons- und Gemeindestrassen werden nach dem Beschluss des Stadtrates von Olten durch das Amt für Verkehr und Tiefbau AVT des Kantons Solothurn mit Rechtsmittelbelehrung publiziert.
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 8. März 1994 / Inkrafttreten 1. Juli 1999 werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Diverse neue Vorschrifts-, Vortritts- und Hinweissignale im Bereich der Ziegelfeldstrasse und der einmündenden Gemeindestrassen.
2. Sämtliche neuen Vorschrifts-, Vortritts- und Hinweissignale gemäss den Signalisations- und Markierungsplänen Nr. 502.RLO.APP151, 502.RLO.APP102, 502.RLO.APP153, 504.RLO.APP104, 504.RLO.APP155 der Firma Rothpletz Lienhard, Aarauerstrasse 50, 4600 Olten.
3. Die Signalisation wird durch das Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn mit Rechtsmittelbelehrung publiziert (Art. 107, Abs 2 SSV).
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit und die Baudirektion werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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