Am 27. November 2013 haben diese folgendes Postulat eingereicht:
«Der Stadtrat wird ersucht, Massnahmen auszuarbeiten und gegebenenfalls dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen, welche die folgenden beiden Ziele verfolgen:
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Olten, welche keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben bzw. aktuell absolvieren, werden aktiv darin unterstützt, dass sie nicht in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten.
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, welche aktuell Sozialhilfe beziehen und nicht in Ausbildung stehen, schaffen dank zielgruppenspezifischen Massnahmen möglichst schnell den Ausstieg aus der Sozialhilfe.
Begründung:
Am 5. September 2013 hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS den Bericht „Sozialhilfebezug in Olten – Vergleich mit anderen Solothurner Sozialregionen und Analyse von Einflussfaktoren“ vorgelegt, den die Einwohnergemeinde Olten in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht hält in seinem Fazit fest, dass die Sozialregion Olten ihre Sozialhilfequote nicht beliebig beeinflussen könne. Gleichwohl sind fünf Handlungsfelder auszumachen, in welchen eine Gemeinde wie die Stadt Olten durchaus Möglichkeiten hat, auf das Ausmass und die Entstehung von Sozialhilfeabhängigkeit Einfluss zu nehmen. Zu diesen Handlungsfeldern empfiehlt der Bericht spezifische Massnahmen und merkt an, dass sie nicht von der Sozialhilfe allein umgesetzt werden können.
Die erste Empfehlung des Berichts handelt von möglichen Massnahmen mit Fokus auf junge Erwachsene (18- bis 25-Jährige), insbesondere auf jene ohne nachobligatorischen Ausbildungsabschluss. Zitat aus dem Bericht (S. 69):
„Insbesondere scheint es wichtig, dass Angebote bestehen, welche die jungen Erwachsenen beim Übergang von der Schule in eine nachobligatorische Ausbildung und danach in eine Erwerbsarbeit unterstützen, denn die Bewältigung dieses Übergangs bestimmt in erheblichem Masse ihre Chancen im späteren Leben. Der Anteil Schweizer/innen ist unter den jungen Erwachsenen höher als unter den Sozialhilfebeziehenden insgesamt.“
Eine spezifische Risikogruppe sind allerdings ausländische junge Erwachsene, welche erst nach ihrer Schulzeit in die Schweiz gezogen sind; sie sind in den Städten übervertreten. Für diese Gruppe braucht es besondere Integrationsmassnahmen, um ein Sozialhilferisiko zu vermeiden.
Das vorliegende Postulat hat ausdrücklich zum Ziel, die Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Einwohnergemeinde Olten selbst ergreifen kann und welche demnach von ihren Behörden (nicht von jener der Sozialregion) zu verantworten sind».
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Im Namen des Stadrates beantwortet Stadtrat Peter Schafer das Postulat wie folgt:
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Olten, welche keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen haben bzw. aktuell absolvieren, werden aktiv darin unterstützt, dass sie nicht in die Sozialhilfeabhängigkeit geraten.
Solange junge Erwachsene nicht beim Sozialamt gemeldet sind, werden sie dort auch nicht beraten und gefördert. Somit ist nicht die Sozialregion angesprochen. Die Frage kann anders gestellt werden: Genügen die bestehenden Angebote (10. Schuljahr, Brückenangebote, Programme für Schulabgänger, RAV, JUP, Berufsberatung, Stipendienwesen, u.a.) oder bestehen aus Sicht des Gemeinwesens Lücken, die zu schliessen wären?
Jungen Erwachsenen ohne Erstausbildung, die eine Grundausbildung erwerben möchten, stehen Möglichkeiten offen. Nach dem Austritt aus der Schule haben sie Anspruch auf Leistungen der ALV und auf Beratung durch das RAV. Sie können Programmen zugewiesen werden. Sie können im Rahmen einer einfachen Arbeit Geld verdienen, sparen und sich selber eine Ausbildung finanzieren. Sie können für gezielte Ausbildungen Stipendien beantragen. Sie können eine Lehre nachholen. Verfügen weder sie selber noch ihre Eltern über finanzielle Mittel können sie sich auch an das Sozialamt wenden. Das Sozialamt verlangt allerdings vor der Prüfung eines Antrages die Prüfung aller anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
Neben den staatlichen Angeboten gibt es einen privaten Markt für Arbeitsintegration. Programme mit Ausbildung sind in der Regel mit Kosten verbunden. Ein Beispiel dazu ist das Projekt Speranza, das von Otto Ineichen gegründet wurde.
Die Angebote sind umfassend und ausbildungswillige, initiative junge Menschen finden dank der Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems in der Regel einen Weg, sich beruflich zu qualifizieren.
Grundsätzlich können spezifische Ausbildungen finanziert werden. Coaching kann angeboten werden u.a.
Somit ist mit den reichlich vorhandenen, bestehenden Angeboten zu arbeiten.
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, welche aktuell Sozialhilfe beziehen und nicht in Ausbildung stehen, schaffen dank zielgruppenspezifischen Massnahmen möglichst schnell den Ausstieg aus der Sozialhilfe.
Junge Erwachsene, welche aktuell Sozialhilfe beziehen, werden bereits entsprechend beraten und Programmen (JUP, Case-Management, u.a.) zugewiesen. Auch für sie gilt, dass ausbildungswillige, initiative junge Menschen ihren Weg finden. Sie hätten zusätzlich den Vorteil, ergänzend zu den oben skizzierten Finanzierungsmöglichkeiten einen Antrag an die Sozialkommission zur Finanzierung einer ganz spezifischen (und nicht anders finanzierbaren) Ausbildung zu stellen. Die Sozialkommission beschliesst gestützt auf konkrete Anträge im Einzelfall.
Die Anliegen von Felix Wettstein sind erfüllt. Allerdings sind zur Erfüllung der Zielsetzungen auch Eigeninitiative und Motivation notwendig. Auf Gemeindeebene sind somit keine zusätzlichen Massnahmen zu treffen. Die bestehenden Angebote sind zu nutzen.
Angesichts der bereits bestehenden Angebote und der damit erfüllten Anliegen des Postulanten empfiehlt der Stadtrat dem Parlament, das Postulat zu überweisen und abzuschreiben.