Am 27. Januar 2014 haben Huguette Meyer Derungs, Renata Pfeiler-Häfeli und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Seit bald acht Jahren soll die Kinderbetreuung in Olten aufgrund der überwiesenen Motion Küttel weiterentwickelt werden. Seit 2010 ist der Leistungsauftrag im Blick auf die Neuorganisation der Finanzierung von Kindertagesstätten (Krippen und Horte) nicht mehr erneuert worden. Seit 2009 haben die unterstützten Kinderbetreuungsinstitutionen immer die gleichen finanziellen Mittel erhalten, ohne dass die steigenden Personalkosten berücksichtigt worden wären. Das heutige Finanzierungssystem führt wegen steigenden Zahlen der betreuten Kinder, der stetig ansteigenden Mitfinanzierung von nicht in der Stadt Olten wohnenden Nutzern und ungleichen Finanzierungen zu einem massiven Anstieg der Ausgaben. Gleichzeitig wird durch starre Vorgaben bezüglich Kosten (Tarife) und Auslastung sowie zeitliche Nutzungsmöglichkeit der unternehmerische Freiraum der Institutionen behindert und damit die gesamte Entwicklung in diesem Bereich.
2012 wurde ein Analyse erstellt, welche u.a. feststellte, dass die Finanzierung von Kinderbetreuung im Vorschulalter mit einem Wechsel von der Krippenfinanzierung zu Betreuungsgutschriften (in Form von an Eltern abgegebenen Gutscheinen) vereinfacht werden kann und damit effektiver, transparenter und auf die in der Stadt Olten wohnhaften Kinder beschränkt wird. Ebenfalls wurde festgestellt, dass schulergänzende Angebote (ab der 1. Primarklasse) nicht ausreichend sind und bestehende Angebote rechtsungleich finanziert werden. Die Tarife wurden jetzt zwar erhöht, den Krippen und Horten stehen jedoch weiterhin nicht mehr Gelder zur Verfügung. Das starre System verhindert, dass sie neue bedarfsgerechte Angebote schaffen können. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Der erste von der Bildungsdirektion zugesagte Einführungstermin für Betreuungsgutschriften ist am 1.1.2014 verstrichen. Die eingesetzte Projektgruppe befasst sich bereits mit umsetzungsorientierten Fragen, bevor überhaupt die Grundsätze geklärt sind. Es ist zu befürchten, dass im Bereich der vorschulischen und schulergänzenden Kinderbetreuung auch nach dem 01.01.2015 die Mittel bedingt effizient und nicht nach geklärten sozialpolitischen Leitlinien eingesetzt werden. Gleichzeitig wird den Institutionen keine Möglichkeit gewährt, ihre finanzielle Situation durch eigene Tarifgestaltung und Individualisierung des Betreuungsangebotes zu verbessern.
Begründung Dringlichkeit:
Die Neuorganisation der Finanzierung von Krippen, Horten, Mittagstischen etc. ist umgehend an die Hand zu nehmen, da die heutigen finanziellen Mittel effektiver und transparenter eingesetzt werden könnten und damit eine wichtige Massnahme im Blick auf die angespannte Finanzlage darstellt. Durch die dringliche Beantwortung der gestellten Fragen soll dem Stadtrat die Möglichkeit gegeben werden umgehend sich mit der Thematik in ihren Grundsätzen auseinanderzusetzen und damit die Basis für ein rasches Vorwärtskommen der Neuorganisation zu schaffen.
Der Stadtrat wird daher gebeten folgende Fragen zu beantworten:
A. Einführung von Betreuungsgutschriften für Kinder im Vorschulalter
- Welche Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sollen bis 1.1.2015 durch Betreuungsgutschriften finanziert werden.
- Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Betreuung von Kinder im Vorschulalter ab 2015 einsetzen?
- Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Bevölkerungszuwachs, Pendlerzuwachs, künftiges Personalwachstum in Grossbetrieben wie Fachhochschule, SBB etc.).
- Nach welchem Model (Einkommenshöhe, Anzahl Kinder, Gewichtung der persönlichen Kostenbeteilung nach Einkommenshöhe etc.) wird dieser finanzielle Betrag verteilt zur Festlegung der Betreuungsgutschriften und welche sozialpolitischen Ziele werden dabei verfolgt?
- Wie hoch war der Betrag, der im 2013 für Kinder im Vorschulalter ausgegeben wurde, die nicht in der Stadt Olten wohnten?
- Was ist der finanzpolitische Vorteil der Einführung von Betreuungsgutschriften?
- Was sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Betreuungsgutschriften per 01.01.2015 eingeführt sind? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?
A. Künftige Finanzierung von schulergänzenden Betreuung
- Welche Formen von schulergänzenden Angeboten sind in der Stadt Olten bis 01.01.2015 geplant?
- Welchen finanziellen Betrag will der Stadtrat für die Finanzierung von schulergänzende Betreuung einsetzen?
- Nach welchen sozialpolitischen Zielen werden die schulergänzenden Angebote ab 01.01.2015 unterstützt?
- Nach welchen Parametern wird dieser Betrag festgelegt? Wir bitten um Stellungnahme in welchem Ausmass vor allem folgende Parameter berücksichtigt werden: heutige Bedarfssituation, künftige Bedarfssituation (Schülerwachstum, Bevölkerungszuwachs, mögliche künftige Schulangebote etc.).
- Welche Zielgruppe soll von der schulergänzenden Betreuung profitieren, insbesondere bezüglich Altersgruppe, Wohnort, Schulort?
- Bis wann sind schulergänzende Betreuungsangebote eingeführt, welche heute noch nicht existieren?
- Was sieht der konkrete Zeitplan aus, dass die Finanzierung von schulergänzender Betreuung per 01.01.2015 neu geregelt ist? Wann kommt eine allfällige Vorlage vor das Parlament?“