Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2001 beschlossen:
Beamte und Beamtinnen sowie Nebenfunktionäre, Amtsperiode 2001-2005/Wahl Nach Art. 2 Personalreglement PR gilt für die bewaffneten Angehörigen der Stadtpolizei der Beamtenstatus. Art. 3 PR weist die Vornahme der Wahl vorerwähnter Beamten dem Stadtrat zu. In der Folge sind diese Beamtenwahlen vorzunehmen. Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat die Nominationen geprüft.
Gleichzeitig sind auch die in verschiedenen Nebenamtfunktionen tätigen Personen gemäss Buchstabe B zu wählen.
A. Beamtenwahlen
Stadtpolizei
Polizeikommandant Hptm Hänggi Peter
DC Sicherheit / Kdt Stv Adj Kohler Andreas
DC Gewerbepolizei Fw Haus Hansjörg
DC Verkehr Fw Benguerel Jean-Pierre
DC Stabsdienste Fw Brechbühl Matthias
Kpl Aeschbacher Hans
Pol Bader Roger
Wm Binz Robert
Pol Bitterli Roman
Pol Asp Born Hans-Peter
Pol Dubach Hans
Pol Asp Fischer Gabriela
Wm mbA Frank Anton
Gfr Hänggi Claudia
Wm mbA Kämpf Theodor
Pol Kissling Philipp
Kpl Kissling Urs
Wm Koch Christoph
Wm mbA Minder Andreas
Wm mbA Müller Erwin
Wm mbA Müller Jürg
Wm Schläfli Beatrix
Pol Schneeberger Markus
Pol Strahm Patrik
Pol von Arx Stefan
Pol Wermelinger Thomas
Pol Wyss Christian
B. Wahl Nebenamtfunktionäre und -funktionärinnen
Brückenwaagemeister: Reifner Hans-Urs, Einwohnerkontrolle
Brückenwaagemeister-Stv Mettler Franz, Einwohnerkontrolle
Gemeinde-Ackerbaustelle:
Leiter Büttiker Paul, Solothurnerstrasse 84
Leiter-Stv Hengartner Philipp, Ruttigerhof
Ortspilzexperten: Faerber Edi, Breitenweg 6, 4614 Hägendorf
Vonesch Roland, Fustlighalde 12, 4600 Olten
Walter Heinz, Römerweg 443, 4617 Gunzgen
Wiederkehr Anton, Speiserstrasse 46, 4600 Olten
Feuerschauer: Bachmann Rudolf
Feuerschauer-Stv Lüthi Franz
Beschluss: Die gemäss Ziffer A und B aufgeführten Beamten/Beamtinnen und Nebenamtfunktionäre/Nebenamtfunktionärinnen werden für die Amtsperiode 2001/2005 wiedergewählt.
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Einfache Gesellschaft Belchenstrasse 9/Ersatzabgabe für nichterstellten Autoabstellplatz Die Teko Schulleitung, 4600 Olten, beabsichtigt, gemäss Baugesuch Nr. 2001/086, im Erd- und 1. Obergeschoss der Liegenschaft Belchenstrasse 9, GB Olten Nr. 5307, Schulungsräume einzubauen.
Die Vorschriften von Art. 82 des Baureglementes der Stadt Olten (BauR) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die im Anhang VI des Baureglementes befindlichen Richtlinien.
Der geplante Einbau der Schulungsräume erfordert im Vergleich mit der bisherigen Nutzung (Büro) den Ausweis eines zusätzlichen Autoabstellplatzes. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 5307 kein weiterer Autoabstellplatz erstellt werden. Somit ist der geforderte Autoabstellplatz, laut den Vorschriften von Art. 83 BauR, in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Belchenstrasse 9 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Olten in der Kernrandzone. Die Ersatzabgabe für einen nichterstellten Autoabstellplatz beträgt Fr. 6'000.-(Art. 184 BauR).
Beschluss: Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Baudirektion I folgende Verfügung:
- Für den Einbau der Schulungsräume in der Liegenschaft Belchenstrasse 9, GB Olten Nr. 5307, gemäss Baugesuch Nr. 2001/086, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nichterstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 6'000.- zu entrichten.
- Die Leistung der Ersatzabgabe für den nichterstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Einfachen Gesellschaft Belchenstrasse 9, vertreten durch die W. Thommen Verwaltungs AG, Schulhausstrasse 2, 4632 Trimbach, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
- Die Baudirektion I wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
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Werkhof Baudirektion II, Stelle Hilfswart Sport/Freigabe zur Wiederbesetzung Ausgangslage
Die Aussenanlagen des Stadions werden in Zusammenarbeit mit den Hauswarten Stadthalle/Stadion der Baudirektion I durch die zwei Hilfswarte Sport der Baudirektion II unterhalten. Die beiden Werkhofmitarbeiter sind während der Wachstums- und Vegetationszeit zu 100 % in den Sportanlagen tätig. Während der übrigen Zeit werden sie im Haus- und Reinigungsdienst der Stadthalle bzw. im Werkhof für den Winterdienst, als Aushilfe bei Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten sowie für den Unterhalt von Anlagen, Sträuchern und Bäumen eingesetzt.
Ein Werkhofmitarbeiter und Hilfswart Sport ist seit 22. November 2000 aus gesundheitlichen Gründen zu 100 % arbeitsunfähig. Zur Wahrung der Kontinuität und zur Sicherstellung der Arbeitsabläufe wurde an seiner Stelle zwischen Frühling und Herbst 2001 eine Aushilfskraft beschäftigt. Dieser Aushilfswart konnte jedoch nicht sämtliche Arbeiten ausführen. Die häufigen Abend- und Wochenendeinsätze mussten von den drei verbliebenen Mitarbeitern bestritten werden, was zu einer enormen Mehrbelastung dieser Personen geführt hat.
Erwägungen
Die Mitarbeiter in den Sportanlagen bekleiden eine für die Stadt Olten äusserst wichtige Funktion. Die vielfältigen Arbeitsabläufe zur Sicherstellung des Sportbetriebes, insbesondere für Vereine und Anlagenbenützer können jedoch nur mit einem personellen Vollbestand garantiert werden. Eine erneute Notlösung mit einer Aushilfskraft kann den verbliebenen Mitarbeitern nicht nochmals zugemutet werden. Spätestens auf den Beginn der Vegetationszeit ist es deshalb unerlässlich, dass wieder ein festangestellter Hilfswart Sport zur Verfügung steht.
Ein Moratorium für diese Stelle erübrigt sich, nachdem sie seit gut einem Jahr nicht mehr regulär besetzt ist.
Beschluss: - Die Stelle Hilfswart Sport (100 %) wird zur Wiederbesetzung freigegeben. Von einem Stellenmoratorium wird abgesehen.
- Die Baudirektion II wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Werkhof Olten, Fuhrpark, Unterhalt Fahrzeuge/Nachtragskredit Ausgangslage
Im Budget 2001 sind für den Unterhalt der Fahrzeuge im Werkhof Fr. 171'000.- vorgesehen. Nun hat sich gezeigt, dass dieser Betrag nicht ausreicht, da unvorhergesehene grössere Reparaturen, Revisionen und Nachrüstungen zwingend ausgeführt werden mussten. So waren u.a. Revisionsarbeiten an Kehrichtfahrzeugen für rund Fr. 33'000.- und am Transporter der Gärtnerei für rund Fr. 8'000.- nicht mehr aufzuschieben. Unter Berücksichtigung der noch anfallenden Kosten bis Ende Jahr ist daher ein Nachtragskredit von Fr. 40'000.- erforderlich.
Beschluss: - Zugunsten Konto 624.315.03 "Fuhrpark, Unterhalt Fahrzeuge" wird ein Nachtragskredit von Fr. 40'000.- bewilligt.
- Die Baudirektion II wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Kinderkrippen und Horte, Leistungsaufträge 2001/
Genehmigung - Ausgangslage
Das "Reglement für Beiträge an Kinderkrippen und Horte" (GP vom 22. Januar 1998) beauftragt den Stadtrat, mit den Krippen und dem Hort jährlich Leistungsaufträge abzuschliessen. Die Grundverträge (SR vom 22. März 1998) laufen unbefristet weiter.
Die Leistungsaufträge 2001 werden mit grosser Verzögerung zur Genehmigung vorgelegt. Vor zwei Jahren war der Übergang zu einer rein Subjekt bezogenen Mitfinanzierung durch die Stadt auf das Jahr 2000 geplant, dann aber um ein Jahr hinausgeschoben; zudem bot das Er-gebnis 1998 keine ausreichenden Erfahrungszahlen. Bis dann die Zahlen von 1999 vorlagen, dauerte es sehr lange, so dass die Verhandlungen über die Leistungsaufträge 2000 mit der Diskussion über den Systemwechsel auf den 1. Januar 2001 zusammen fielen. Durch die Rückweisung der Stadtratsvorlage durch das Gemeindeparlament am 28. September 2000 hat sich die Situation nun insofern geändert, als dass ein Hinweis auf den Systemwechsel für 2001 entfällt.
Die Leistungsaufträge sind rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft zu setzen; der Betrieb richtete sich bereits danach.
2. Erfahrungen 2000
Nachdem 1998 die festgesetzten Ansätze zum Teil sehr grosse Überschüsse ergeben hatten und die Begrenzung der möglichen Gewinne greifen musste, wurden die Ansätze für 1999 korrigiert. Die Korrektur hatte zur Folge, dass sich die Überschüsse einerseits reduzierten, aber zum Teil immer noch über der Obergrenze lagen, eine Krippe andererseits ein strukturbedingtes Defizit erwirtschaftete. Die in der Rechnung 2000 ausgewiesene Budgetüberschreitung von Fr. 68'411.20 reduziert sich um den rückzahlungspflichtigen Betrag von Fr. 24'353.50. Die übrige Budgetüberschreitung ist auf die Zunahme der Kinder und auf die teilweise Mitfinanzierung der auswärtigen Kinder zurückzuführen.
3. Leistungsaufträge 2001
Aufgrund der Erfahrungen 1998 - 2000 sind die vollen Pflegegelder (Auszahlungsbasis nach Sozialtarif) teilweise wieder angehoben worden, damit sollen Verluste und übergrosse Gewinne und Rückzahlungen verhindert werden.
Durch die Ausnützung des Spielraums des Reglements (Sockel, Eigenleistungen, Pflegegelder und Auslastung) können die strukturellen Unterschiede knapp ausgeglichen werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Leistungsaufträge 2001 können die Ausgaben nicht auf das Budgetniveau senken, da bereits die Sockelbeiträge um Fr. 43832.80 überschritten werden. Die Budgetzahlen 2002 entsprechen eher den wirklichen Ausgaben der vier Betriebe, soweit ein durchschnittliches Absinken der Elterneinkommen und ein Anwachsen der Kinderzahlen nicht einen gegenteiligen Effekt ergeben.
5. Weiteres Vorgehen
Nach der Rückweisung der Vorlage zum Systemwechsel hatte die Direktion Soziales folgendes Vorgehen geplant:
- Die Leistungsaufträge 2001 werden mit Verzögerung nach altem System abgeschlossen.
- Die Erziehungsberechtigten der auswärtigen Kinder haben die vollen Pflegegelder zu bezahlen. Die Krippen und Horte wurden bereits aufgefordert, die entsprechenden Verträge zu künden.
- Der geplante Systemwechsel wird weiter verfolgt, im Gespräch mit den Krippen/Horten, im Gespräch mit den politischen Parteien.
- Die Direktion Bildung und Sport wird ab 1.1.2002 die Betreuung der Krippen und des Hortes übernehmen und wird das weitere Vorgehen festlegen.
Beschluss: - Den Leistungsaufträgen 2001 an die Krippen Chinderstube, Schürmatt und Sonnhalde und an den Kinderhort Reiserstrasse wird zugestimmt.
- Vom weiteren Vorgehen wird Kenntnis genommen.
- Die Direktion Soziales wird mit dem Vollzug beauftragt.