Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2002 beschlossen:
Alterspolitik, Konzept/Genehmigung und Beitritt zur "IG aktives alter olten" - Ausgangslage
Die Direktion Soziales hat zusammen mit der Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen ein Konzept Alterspolitik erarbeitet und auf Grund von zwei Umfragen Massnahmen erarbeitet. Die wesentlichen strukturellen Massnahmen bezüglich Koordination (Altersdach) und Kommunikation (Periodikum) sind bereits umgesetzt. Entsprechend dem Stadtratsprogramm kann nun das Konzept Alterspolitik formell verabschiedet werden. Ebenfalls ist formell der Beitritt der Stadt zum Altersdach "IG aktives alter olten" zu genehmigen. Die Konzeptvorarbeiten, die Umfragen, deren Auswertung, die Erarbeitung der Massnahmen, die Umsetzung der wesentlichen strukturellen Massnahmen und auch die ersten Erfahrungen bedeuteten für die Direktion, die Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen und die Altersorganisationen einen mehrjährigen Prozess. Bei diesem Prozess flossen die einzelnen Aspekte und Arbeiten stark ineinander und bei dem auch eine Prise gewollte und erfreuliche Eigendynamik entstand. Sehr viele Personen haben sich zunehmend stark engagiert und sich mit den Massnahmen identifiziert.
2. Entwicklungsprozess
Die 1993 neu geschaffene Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen befasste sich im ersten Jahr vorwiegend mit Gesundheitsfragen, das heisst mit den beiden Spitexvereinen. Im Spitexbereich zeichnete sich schon damals entsprechend den Bundesvorgaben die Gründung eines einzigen Vereins und der Abschluss eines Leistungsvertrages mit der Stadt ab.
Ab 1994 befasste sich die Kommission vorwiegend mit Altersfragen und sah hier einen grossen Koordinationsbedarf, sind doch in diesem Bereich über 50 meist private Institutionen tätig. Der Entschluss reifte, ein Konzept Alterspolitik an zu gehen. Das Studium von Altersleitbildern anderer Städte bestärkten Kommission und Direktion Soziales, kein theoretisches Leitbild zu erarbeiten, sondern auf Grund einer Bestandesaufnahme ein Konzept mit Massnahmenplan zu entwickeln.
Zusammen mit der Schule für Sozialarbeit wurden für die Aufnahme des Ist-Zustandes und des Handlungsbedarfes ab 1995 zwei Umfragen gestartet. Parallel dazu wurde ein Konzeptentwurf erarbeitet.
Zuerst erfolgte die Umfrage bei allen Vereinen und Institutionen, die ganz oder zum Teil in der Altersarbeit beschäftigt sind. Das Umfrageergebnis zeigte auf, dass die Angebote in der Altersarbeit sehr reichhaltig sind, dass zum Teil Überschneidungen vorhanden sind, andererseits gewisse Angebote schlecht genutzt werden. Die Mehrheit der Institutionen sah kaum einen Handlungsbedarf, weil sie ja alles abdeckten. Immerhin wurde auch festgestellt, dass eine verstärkte Koordination sinnvoll wäre, insbesondere weil das bestehende Aktive Alter kaum mehr aktiv sei.
Die umfangreiche Umfrage bei der älteren Bevölkerung (rund 300 Interviews) korrigierte diese Einschätzung zum Teil. Festgestellt wurde:
Es besteht ein zu grosser Anteil von älteren Menschen, die sich einsam fühlen und kaum Gebrauch machen von den Angeboten.
Viele ältere Menschen sind auf ein oder zwei Angebote fixiert, die aber ihre Bedürfnisse nur zum Teil abdecken.
Zu viele ältere Menschen wissen fast nichts von den Angeboten.
Während bei den bis 75-Jährigen die selbständige Lebensgestaltung im Vordergrund steht, ist für die Älteren ein vielfältiges Angebot wichtig. Wer sich allerdings in den ersten Jahren nach der Pensionierung nicht schon aktiv an den Angeboten beteiligt hat, findet nachher den Zugang nur sehr schwer.
Das Angebot ist vor allem auf die Älteren ausgerichtet, so dass es von den Jüngeren wenig genutzt wird. Der Einstieg wird so verpasst.
Es gibt eine beschränkte Anzahl von älteren Menschen, die sich im Altersnetz gerne engagieren würden.
Diese zweite Umfrage motivierte Kommission und Direktion, einen Massnahmenplan aus zu arbeiten, der anfangs 1997 im Entwurf vorlag. Eigentlich wäre damals der geplante Zeitpunkt für Bericht und Antrag an den Stadtrat gekommen, doch nun entwickelte sich die angesprochene Eigendynamik.
Durch die Umfrage waren die Institutionen über die Stossrichtungen von Kommission und Direktion informiert. Auch über die Umfrageergebnisse wurde informiert. Einerseits entstand ein positives Interesse, andererseits bestand auch eine gewisse Zurückhaltung. Es wurde auch eine Einmischung der Stadt befürchtet. Und die Frage tauchte auf, was die Stadt koordinieren wolle, wo doch bereits ein Koordinationsgremium bestehe.
Kommission und Direktion entschlossen sich zum konstruktiven Zusammengehen. Nach einem ersten Treffen mit dem bestehenden Gremium Aktives Alter wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, welche prioritär die Fragen; Bildung eines stärkeren Altersdaches und verbesserte Information anging. Das Aktive Alter, die Kommission und die Direktion sassen nun im gleichen Boot.
Das Aktive Alter wurde zur IG aktives alter olten umgebaut, die Errichtung einer gemeinsamen Telefonnummer geplant und die Herausgabe eines Periodikums konzipiert. Der bisherige jährliche Veranstaltungskalender sollte in verbesserter Form beibehalten und die Zusammenarbeit mit dem Oltner Tagblatt verstärkt werden.
Diese Ausgangsziele wurden in der Zwischenzeit erreicht:
Die IG aktives alter olten wurde am 23. November 1999 gegründet. Ein Statut legt die verbindlichen Spielregeln fest. Alle wichtigen Institutionen sind bereits dabei. Ein Ausschuss führt die Geschäfte.
Die gemeinsame Telefonnummer ist eingerichtet; sie wird durch die Geschäftsstelle der Pro Senectute bedient.
Als Periodikum wurden die Senioren-News (vorläufig 2 Ausgaben pro Jahr)lanciert; die 3. Ausgabe ist im Herbst erschienen. Sie werden von einer vom Ausschuss eingesetzten Redaktionskommission heraus gegeben.
Im OT erscheint regelmässig die Rubrik aktives alter olten, in der die Anlässe der angeschlossenen Institutionen publiziert werden.
Der Veranstaltungskalender erscheint in einer verbesserten Form jeweils zum Jahresbeginn und wird ebenfalls durch die Redaktionskommission betreut.
3. Konzept Alterspolitik
Das Konzept umfasst allgemeine Zielsetzungen und Grundsätze, nach denen sich die städtische Alterspolitik behördenverbindlich richten muss. Im Abschnitt die ältere Bevölkerung wird definiert, welche Daten erhoben werden sollen, um vorausschauend planen zu können. Im Kapitel Behörden werden Kompetenzen und Aufgaben der einzelnen Organe, die anderenorts definiert sind, zusammenfassend festgehalten. Im Kapitel Bereiche der Alterspolitik wird die inhaltliche Abgrenzung vorgenommen.
Eigentliches Kernstück ist der Massnahmenplan, der alle vier Jahre überarbeitet werden soll.
4. Mitgliedschaft in der IG aktives alter olten
Mit dem Aufbau der IG aktives alter olten, und den bereits erfolgten Aktivitäten sind wesentliche Punkte des Massnahmenplans 1998 bis 2002 bereits erfüllt. Formal ist die Mitgliedschaft der Stadt Olten zu beschliessen. Nicht zu beschliessen ist das Statut der IG (Beilage). Mit der Mitgliedschaft wird dieses anerkannt.
Als einziges Mitglied ist die Stadt Olten nach Statut doppelt im Ausschuss vertreten, durch die Direktion Soziales und durch ein Mitglied der Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen. Die Direktion Soziales und die Kommission sollen ihre Vertretungen selber bestimmen, damit ein aktives Mitwirken garantiert ist.
5. Finanzbedarf und Finanzierung
Seit 1998 sind Fr. 20'000.-- für die Aktivitäten in der Alterspolitik im Budget enthalten. Als Beitrag der Stadt Olten für die IG aktives alter olten sind davon Fr. 9'000.-- reserviert. Dieser Beitrag reichte zusammen mit den Beiträgen der anderen Mitglieder (differenziert nach Grösse) aus, um die bisherigen Aktivitäten zu finanzieren.
Der Budgetposten Altersaktivitäten reicht somit für die bisherigen Aktivitäten und für weitere kleinere Aktivitäten aus. Werden grössere Massnahmen umgesetzt oder neue entwickelt, müssten diese auf dem Budgetweg zusätzlich finanziert werden.
Beschluss: - Das Konzept Alterspolitik wird als behördenverbindlich beschlossen.
- Vom Massnahmenplan 1998 bis 2002 wird Kenntnis genommen.
- Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten tritt der IG aktives alter olten definitiv bei.
- Die Direktion Soziales wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Rötzmattweg 17, Renovation, Nutzung als Ausweichmöglichkeit für den Sprachheilkindergarten Kleinholz und als zukünftiges Probelokal für die Jugendmusik/Nachtragskredit Ausgangslage
Die Baugenossenschaft Dreitannen will im Frühjahr 2002 ihre Gebäulichkeiten im Kleinholz renovieren. Darunter fällt auch die Renovation der beiden Kindergärten Kleinholz I und II. Betreffend der zeitlichen Dispositionen haben mit der Firma Schmid, Ingenieur- und Installationsunternehmung, Wangen, mit der Baugenossenschaft Dreitannen und den beiden Direktionen Bau I und Bildung und Sport Gespräche stattgefunden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Frühlingsferien für die Sanierungsarbeiten nicht vollständig ausreichen werden und dass der Sprachheil-Kindergarten nach den Frühlingsferien bis Ende Mai verlegt werden muss.
Mit den zuständigen Kindergärtnerinnen und Logopädin haben wir eine Lösung in der Rötzmatt 17 gefunden. Diese Liegenschaft diente bis Mai 2001 als Lokal für die Brockenstube des Gemeinnützigen Frauenvereins und ist seither zur Vermietung ausgeschrieben.
Die Jugendmusik hat seit der Einführung der 5-Tage-Woche zunehmend Probleme ihre Lektionen in freien Schulräumen unterzubringen, da die Lehrkräfte nun den freien Mittwoch-Nachmittag auch für Vorbereitungsarbeiten einsetzen müssen. In der Jugendmusik spielen dieses Schuljahr wiederum 16 Schülerinnen und Schüler mehr als im letzten Schuljahr. Der Bestand ist seit der Übernahme durch Beat Kohler um mehr als das doppelte angestiegen und beträgt heute 189 Musikantinnen und Musikanten. Dazu kommt, dass durch das ständige Auf- und Abräumen bei den Register- und Gesamtproben im Singsaal des Hübeli-Schulhauses viele Instrumente über Gebühr beansprucht werden und die Renovationskosten dadurch stark angestiegen sind. Das Rektorat hat mit den Musiklehrern der Jugendmusik die Räumlichkeiten ebenfalls besichtigt und es haben zwei Proben als Tests stattgefunden. Für die Jugendmusik wäre die Rötzmatt 17 ein geeignetes Probelokal für Einzel-, Register- und Gesamtproben.
Damit das der Stadt gehörende Lokal als Ausweichmöglichkeit für den Sprachheil-Kindergarten und als zukünftiges Probelokal für die Jugendmusik genutzt werden kann, ist eine entsprechende Renovation unumgänglich.
Erwägungen
- Ausweichmöglichkeit für den Sprachheilkindergarten
Das Rektorat hat mit den verantwortlichen Kindergärtnerinnen, der Logopädin und der Rhythmiklehrkraft verschiedene Varianten besichtigt und besprochen. Ein Verbleib im Kindergarten Kleinholz bis zum Abschluss der Renovationsarbeiten kann nicht zugemutet werden, da die sanitarischen Einrichtungen fehlen und die Lärmbelastungen erheblich ausfallen. Die Variante "Rötzmatt 17" hat den Vorteil, dass der notwendige Raumbedarf sehr gut erfüllt wird und dass neben dem ordentlichen Kindergarten auch ein Raum für den Sprachheilunterricht zur Verfügung steht. Der Rhythmikunterricht kann in der nahe liegenden Musikschule erteilt werden, da am Morgen dort noch Kapazitäten frei sind, welche an den Nachmittagen jedoch nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie für den Unterricht der Musikschule benötigt werden.
Die Kinder des Sprachheil-Kindergartens werden durch Schülertransporte gebracht und abgeholt. Sie stammen mehrheitlich aus dem Gäu; die Zufahrt zur Rötzmatt 17 ist gut und die Kinder können neben dem Lokal ohne Behinderung des Verkehrs und ohne Gefährdung gut ein- und ausgeladen werden.
Mit der Baugenossenschaft Dreitannen stehen wir zur Zeit noch in Verhandlung betr. Übernahme der anfallenden Mietkosten, wobei uns die Genossenschaft durch die nicht verrechnete Nutzung des Rhythmikraumes im Kleinholz bisher auch entgegen kommt.
Die durch die Renovation im Kleinholz notwendige Verlegung des Sprachheil-Kindergartens in die Rötzmatt 17 ist deshalb eine sinnvolle Lösung.
2. Probelokal für die Jugendmusik
Wie bereits bei der Ausgangslage erwähnt, ist die Jugendmusik sehr daran interessiert, ihre Raumnöte mit einer Einmietung in die Liegenschaft Rötzmatt 17 lösen zu können. So haben sich Jugendliche und Musiklehrer zur Verfügung gestellt, unter Anleitung eines Fachmannes, die Malerarbeiten in Fronarbeit zu übernehmen. Diese Arbeiten müssen im Februar 2002 erfolgen, damit nachher der neue Bodenbelag - es ist ein Marmoleumbodenbelag vorgesehen - gelegt werden kann. Die Vorbereitungsarbeiten für die Verlegung des Sprachheil-Kindergartens müssen in der letzten Schulwoche vor den Frühlingsferien erfolgen. Im Anschluss an die Belegung durch den Sprachheil-KG nach den Frühlingsferien (ab 22. April bis 31. Mai 2002) ist die Liegenschaft der Jugendmusik als Probelokal zur Verfügung zu stellen. Diese hätte dann im Juni Gelegenheit die Räumlichkeiten so einzurichten, dass sie auf Beginn des Schuljahres als Unterrichts- und Probelokal zur Verfügung stehen. Der entsprechende Mietvertrag soll deshalb gemäss Absprache mit der Baudirektion I auf Beginn des neuen Schuljahres 2002/2003, d.h. ab 1. August 2002 abgeschlossen werden. Damit könnten die diversen Raumnöte beim Unterricht der Jugendmusik wesentlich verringert werden und die Jugendmusik hätte ein entsprechendes "Zuhause", wo auch ein Archiv eingerichtet werden kann. Ab August werden die Register- und Gesamtproben in die Rötzmatt 17 verlegt, die Instrumente und Notenständer müssen nicht mehr ständig auf- und abgeräumt werden und die Probezeit kann viel besser ausgenutzt werden. Die Reinigungsarbeiten können auf diesen Zeitpunkt hin mit der Musikschule koordiniert werden. Über die laufende Zunahme der Schülerinnen und Schüler bei der Jugendmusik, gibt die beiliegende Schülerstatistik und die Schülerstatistik für das Schuljahr 2001/2002 Auskunft.
3. Renovationskosten
Die Renovationskosten (Maler-, Maurer- und Schreinerarbeiten, Elektrische Installationen, PVC-Bodenbelag und Verschiedenes belaufen sich gemäss Abklärungen der Direktion Bau I auf Fr. 25'000.--. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Malerarbeiten nur die Farbe berechnet ist, da die Räumlichkeiten - unter Anleitung eines sich unentgeltlich zur Verfügung stellenden Fachmannes - durch Mitglieder der Jugendmusik in Fronarbeit erledigt werden. Im Budget 2002 sind Fr. 135'000.- inklusive Renovationskosten unter Konto 942.314.01 vorge-sehen. Da das Gemeindeparlament das Budget noch nicht genehmigt hat und mit der Renovation nicht zugewartet werden kann, ist ein Nachtragskredit von Fr. 25'000.- zu bewilligen.
4. Mietpreis
Die monatlichen Mietkosten setzen sich gemäss Berechnungen der Direktion Bau I wie folgt zusammen:
Nettomietzins Fr. 800.-
Heizkosten, akonto Fr. 85.-
Nebenkosten, akonto Fr. 45.-
Total Fr. 930.-
Was die Reinigung betrifft, so wird sich der Aufwand nach den Erfahrungen der Baudirektion I auf wöchentlich eine halbe Stunde belaufen, wobei eine Lösung in Kombination mit den Reinigungspersonen der städtischen Musikschule angestrebt wird.
Beschluss: - Der temporären Verlegung des Sprach-Kindergartens Kleinholz während der dortigen Renovation in die Räumlichkeiten Rötzmattweg 17 und der anschliessenden Nutzung durch die Jugendmusik wird zugestimmt.
- Es werden folgende Nachtragskredite bewilligt:
a. Für den Umbau/Renovation zulasten Konto Nr. 942.314.01 Fr. 25'000.-
(gemäss Ausführungen unter 3. Renovationskosten)
b. Für die Miete zu Gunsten der Liegenschaftsrechnung Konto Nr. 942.490.01:
- Zeit der Nutzung durch den Sprach-Kindergarten (April bis Mai) zulasten Konto Nr. 201.390.06, brutto Fr. 2'000.-
- August 2002 - Dezember 2002 (Nutzung durch Jugendmusik) zulasten Konto Nr. 304.390.01, brutto Fr. 5'000.-
3. Die Direktion Bildung und Sport und die Direktion Bau I werden mit dem Vollzug beauftragt.
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Werkhofareal/Richterliches Verbot Seit längerer Zeit wird auf dem Werkhofareal von fremden, unberechtigten Personen parkiert. Nach der Einführung von gebührenpflichtigen Parkplätzen und Blauen Zonen mit Anwohnerprivilegierung wurde diese Variante des Gratisparkierens vermehrt wahrgenommen und von den Verantwortlichen des Werkhofes auf Zusehen hin toleriert.
In den nächsten Wochen wird die Feuerwehr ihre neuen Räume am Gheidweg beziehen. Damit bekommt auch die Parkplatzbewirtschaftung im Werkhof eine andere Priorität. Es ist sicherzustellen, dass bei Feuerwehreinsätzen das Areal ohne Behinderung durch parkierte Autos befahren und verlassen werden kann.
Die Baudirektion II schlägt daher vor, ein richterliches Verbot für das Werkhofareal zu erlassen, das unberechtigten Personen das Befahren und Parkieren von Autos untersagt.
Diese Massnahme wird auch von der Direktion öffentliche Sicherheit begrüsst.
Beschluss: - Beim Richteramt Olten-Gösgen ist ein richterliches Verbot für das Befahren und Parkieren auf dem Werkhofareal, GB Olten Nr. 2148, zu beantragen.
- Die Baudirektion II wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Schulzahnklinik- und Musikschulrechnungen, Elternbeiträge, Berechnungsskala/Anpassung an Teuerung Der Erlass der Skala fällt in die Kompetenz des Stadtrates gemäss Art. 7 der Schulzahnpflege-Ordnung vom 24. September 1981, bzw. der Tarifordnung für die Musikschule.
Die Skala wurde letztmals mit Gültigkeit ab 01. Januar 1993 durch den Stadtrat der Teuerung angepasst und beruht auf dem Index von 131.2 Punkten (Stand 31. Dezember 1991). Dies entspricht einem Indexstand von 89.3 Punkten bei einer Indexbasis Mai 2000.
Seither ist die Teuerung bis Dezember 2001 um 12.0 Punkte auf 101.3 Basispunkte angestiegen. Die bisherige Skala soll deshalb der Teuerung angepasst werden.
Die Skala gilt für die Schulzahnklinik-Rechnungen ab 01. Januar 2002, für die Musikschulrechnungen ab August 2002, bzw. für das Schuljahr 2002/2003.
Beschluss: - Die Skala für die Berechnung der Elternbeiträge (Schulzahnklinik und Musikschule) wird genehmigt.
- Für die Schulzahnklinik gilt die neue Skala für Rechnungen ab 01. Januar 2002, für die Musikschule ab August 2002 (Schuljahr 2002/2003) und basieren auf dem Stand Dezember 2001, gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Dezember 1982.
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Stipendienwesen, Ansätze/Anpassung an Teuerung Laut Artikel 6 des Stipendienreglementes sind die Ansätze für Stipendien und für die zinsfreien Darlehen sowie die Berechnungs-Skala alle zwei Jahre der Teuerung anzupassen. Die letzte Anpassung der Ansätze für Stipendien und jene der Berechnungs-Skala (Festlegung der steuerbaren Ein-kommensgrenzen) erfolgte auf den 1. Januar 1997. Seither wurden die Ansätze nicht mehr der Teuerung angepasst, weil einerseits die Jahresteuerung gem. Landesindex der Konsumentenpreise nicht stark angestiegen ist und andererseits die Teuerungsanpassungen für die Löhne seit dem Budget 1993 nicht mehr der Entwicklung der Konsumentenpreise folgten. Die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise stieg seit 01.01.1997 um 3.8%. Diese Indexerhöhung führt zu den nachfolgenden Ansätzen:
Stipendien zinsfreie Darlehen
neu bisher neu bisher
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Hochschul- und Technikumabsolventen und
Besuche von höheren Ganztagsschulen
2'750 2'650 5'600 5'400
Besuch von höheren Fachschulen
2'075 2'000 2'750 2'650
Berufs- und Mittelschulen
1'400 1'350 2'750 2'650
Die Skala der steuerbaren Einkommen wurde nach den gleichen Grundsätzen angepasst.
Die Ansätze und die Skala gelten ab 01. Januar 2002.
Beschluss: - Die vorgenannten Ansätze für Stipendien und zinsfreie Darlehen werden genehmigt.
- Der Skala für die Berechnung der Stipendien auf Basis steuerbaren Einkommen gemäss Anhang wird zugestimmt.
- Die Ansätze und die Skala gelten mit Wirkung ab 01.01.2002 und basieren auf dem Stand Dezember 2001, gemäss Landesindex der Konsumentenpreise; Basis Mai 1993.
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von Roll-Strasse - Unterführungsstrasse, Gestaltungs- und Erschliessungsplan/Genehmigung Der Stadtrat beschloss am 19. November 2001, vorgenannten Nutzungsplan mit Sonderbauvorschriften zur Planauflage frei zu geben. Während der öffentlichen Planauflage vom 30. November 2001 bis und mit 8. Januar 2002 sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschluss: - Der Gestaltungs- und Erschliessungsplan von Roll Strasse - Unterführungsstrasse mit Sonderbauvorschriften wird genehmigt.
- Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.