Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2002 beschlossen:
Geschenkartikel/Kreditbewilligung Am 26. Februar 2001 hat der Stadtrat dem Ankauf von 2000 Schlüsselringen zu Fr. 4.90/Stück zuzüglich MWSt und Porto zugestimmt. Auf Grund der grossen Nachfrage dieses Geschenkartikels ist der Vorrat beinahe erschöpft; zur Zeit verbleiben noch 40 Stück dieser Schlüsselringe.
Die Firma Françis Jaeger SA in Bernex GE, spezialisiert für Werbegeschenke für Städte und Gemeinden, unterbreitet ein Spezialangebot für einen Schlüsselring mit dem Oltnerwappen mit dem Schriftzug "Olten" (Muster bei den Akten). Der Preis für 2'000 Stück beträgt wie im Jahre 2001 Fr. 4.90/Stück zuzüglich 7,6% MWsT und Portokosten.
Damit auch in nächster Anzahl eine genügende Anzahl dieser beliebten Schlüsselringe am Lager ist, sollten wiederum 2000 Stück zugekauft werden.
Beschluss: - Dem Ankauf von 2000 Schlüsselringen gemäss Vorlage (bei den Akten) zu Fr. 4.90/Stück zuzüglich MWsT und Porto wird zugestimmt. Der dafür notwendige Kredit von Fr. 11'370.-- (Anhänger: Fr. 9'800.--,. MwSt: Fr. 745.-- und Porto ca. Fr. 50.--) wird zu Gunsten des Kontos 1025.95 bewilligt.
- Die Schlüsselringe sind zu aktivieren und der Verbrauch ist jährlich über das Konto 012.317.01 "Ehrenausgaben" abzuschreiben.
- Das Stadtpräsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Systematische Rechtssammlung Olten/Rechtskraftbescheinigung und Genehmigung Richtlinie sowie Nachtragskredit - Ausgangslage
Seitens des Stadtpräsidiums wurde dieses Jahr die bestehende kommunale Rechtssammlung auf einheitlicher Basis erfasst, systematisiert und auf ihre Identität mit den rechtsgültig beschlossenen Rechtserlassen überprüft. Diese Überprüfung wurde doppelt vorgenommen, indem neben dem Stadtpräsidium auch die für den Vollzug primär zuständige Direktion die Identität kontrollierte.
2. Rechtskraftbescheinigung
Die Überführung der bestehenden Rechtserlasse in die Systematische Rechtssammlung birgt Fehlerquellen (Authentizität, Aktualität, Erfassungsqualität). Die Systematische Rechtssammlung löst die bisherigen Rechtserlasse ab. Aus diesem Grund ist deren Rechtskraft in einem formalen Akt zu bescheinigen. Aufgrund der durchgeführten Kontrollen wird dabei davon ausgegangen werden können, dass die Überführung fehlerlos erfolgt ist.
Die Rechtskraftbescheinigung wird erst vorgenommen werden können, wenn der Druck erfolgt ist. Dieser wiederum setzt voraus, dass vorgängig eine Richtlinie für die Arbeiten erstellt und die notwendigen Kosten gesprochen werden (s. unten 3. und 4.). Die Rechtskraftbescheinigung erfolgt in einem späteren separaten Akt des Stadtrates unter gleichzeitiger förmlicher Ausserkraftsetzung materiell nicht mehr anwendbarer Rechtserlasse.
3. Richtlinie betreffend die Systematische Rechtssammlung
Die Führung der Systematischen Rechtssammlung ist eine ständige Aufgabe. Die Modalitäten sind aufgrund der Bedeutung und zur Sicherstellung der Kontinuität in einer Richtlinie festzuhalten. Diese gibt Auskunft über
- Inhalt
- Nachführung
- Veröffentlichung und elektronische Publikation
- Einsichtnahme
- Nichtaufnahme
- Berichtigungen
- Gratisabgabe
- Abonnemente und Einzelbezug
- Zuständigkeiten
Die Direktionskonferenz hat die beiliegende Richtlinie an ihrer Sitzung vom 23. November 2001 erörtert und dazu ihr Einverständnis geäussert.
4. Kosten
Die Neuauflage und Überarbeitung der städtischen Rechtssammlung und deren Überführung in eine Systematik ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten bestehen im wesentlichen aus Drucklegung und Materialbeschaffung (Ordner). Der Entscheid über die zu bestellende Anzahl Exemplare ist noch nicht definitiv gefällt. Aller Voraussicht nach werden 100 Exemplare genügen, falls nicht alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen (heute: ca. 70 Exemplare ).
Zu den Kosten ist zu erwähnen, dass aufgrund der aktuellen Bestände verschiedene Erlasse neu gedruckt werden müssten und dadurch bspw. für einen Erlass ebenfalls mit erheblichen Kosten gerechnet werden müsste, die nun entfallen und inskünftig aufgrund der Verfügbarkeit der Erlasse auf der Homepage geringer ausfallen werden (vgl. als Beispiel den Druck von ca. 1'000 Expl. des Baureglements für CHF 3680 oder 600 Expl. der Arbeits- und Gehaltsordnung für CHF 4164). Auch ist zu beachten, dass inskünftig Nachführung und Neudruck der Rechtserlasse einfacher, rascher, günstiger und somit kundenfreundlicher erfolgen werden.
Beschluss: - Die Richtlinie betreffend die Systematische Rechtssammlung wird genehmigt.
- Die Systematik wird zur Kenntnis genommen.
- Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Herausgabe (Ordner, Druck) wird ein Nachtragskredit von CHF 20'000 zu Lasten Konto Nr. 029.310.01 (Allgemeine Verwaltungskosten) gesprochen.
- Im Zusammenhang mit der späteren Rechtskraftbescheinigung der Systematischen Rechtssammlung ist in Bezug auf materiell obsolete Erlasse gestützt auf entsprechende Angaben der vollzugszuständigen Direktionen auch deren formelle Aufhebung zu beantragen.
- Das Stadtpräsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.