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Krematorium kommt in Varianten an die Urne
Wie erwartet sorgte die stadträtliche Vorlage für die Sanierung des Krematoriums auf dem Friedhof Meisenhard für viel Gesprächsstoff im Oltner Gemeindeparlament. Der Kreditantrag umfasste neben der Erneuerung der Ofenlinie und dessen Infrastruktur auch die bauliche Ertüchtigung des Krematoriums und der Abdankungshalle. Der Stadtrat legte dem Parlament zwei Varianten mit und ohne Erneuerung der Ofenlinie vor und beantragte ihm, diese dem Stimmvolk in einer Variantenabstimmung zu unterbreiten. Dabei empfiehlt er die Variante „Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau“ zur Umsetzung. Die Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» kommt auf 8'878'100 Franken (+/-10%) zu stehen. Die Variante "Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau kostet 4'812'900 Franken (+/-20% aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschritts). Der Rückbau der Ofenlinie erfordert zwingend die vom Stimmvolk im April 2021 abgelehnte Anpassung des Friedhofsreglements, da diese den Betrieb eines Krematoriums grundsätzlich vorschreibt. In der Konsequenz können gleichzeitig die Kremationsgebühren aus der Gebührenordnung gestrichen werden.
Ein Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 26:11 Stimmen abgelehnt. Das Gemeindeparlament stimmte schliesslich mit 26:6 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Antrag des Stadtrates auf eine Variantenabstimmung zu.
Zugestimmt wurde mit 27:8 Stimmen bei 1 Enthaltung auch einem Kredit für die Einführung einer Geschäftsverwaltungssoftware (GEVER) für die Stadtverwaltung. Durch die systematische Informationsverwaltung soll eine nachvollziehbare und transparente Geschäftstätigkeit sichergestellt und dadurch Rechtssicherheit gewährleistet werden. Nach der Pilotphase in der Stadtkanzlei soll beim Rollout auf die Gesamtverwaltung eine 40%-Stelle eingerichtet werden, welche das Vorgehen koordiniert, als interne Ansprechstelle für die Userinnen und User für organisatorische, nicht informatik-spezifische Belange fungiert und für die Schulung neuer Mitarbeitender sorgt. Hier wurde ein Rückweisungsantrag der Mitte/GLP/EVP u.a. wegen fehlender Kompensation der neuen Stellenprozente mit 24:11 mit 2 Enthaltungen abgelehnt.

