Am 24. Juni 2004 haben von Dr. Markus Ammann (SP) und Mitunterzeichnende eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Allgemein besteht der Eindruck, dass in den letzten Jahren die Gebühren und Abgaben in der Stadt Olten zugenommen haben. Zum Teil wurde parallel dazu der Steuerfuss gesenkt und soll – laut neusten Aussagen und Forderungen – auch in Zukunft weiter sinken.
Die Vermutung liegt nahe, dass Gebühren und Abgaben in der Vergangenheit vielfach als versteckte Steuererhöhung eingeführt wurden.
Gebühren und Abgaben (für Dienstleistungen, Arbeiten und Nutzungen der städtischen Behörden bzw. deren Infrastruktur) treffen in der Regel die gesamte Bevölkerung gleichmässig und sind grundsätzlich Verursacher orientiert. Sie können als Steuerungsinstrument u.U. sinnvoll genutzt werden (Ressourcenschonung), bilden aber gleichzeitig für die Bevölkerung mit schwächeren bis mittleren Einkommen eine grosse Belastung.
- Wie sieht die (detaillierte) Entwicklung der wichtigsten von Stadtrat und/oder Gemeindeparlament beeinflussbaren Gebühren und Abgaben in den letzten Jahren aus?
- Wie hat sich der Steuerfuss in der Stadt Olten der selben Zeit entwickelt?
- Bei welchen der erwähnten Gebühren und Abgaben könnte sich der Stadtrat vorstellen, sie in den nächsten Jahren generell zu senken, wo um kinderreiche Familien zu entlasten, ohne aber den Gedanken der Steuerung des Ressourcenverbrauchs zu vernachlässigen?
- Was denkt der Stadtrat zur Meinung, dass es sozial ungerecht und gesellschaftspolitisch wenig sinnvoll ist, die Steuern zu senken und gleichzeitig, vor – oder nachgängig Gebühren und Abgaben anzuheben?“
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Stadträtin Gabriele Plüss beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Allgemeine Feststellungen
Eine Gebühr ist eine Abgabe zur Abgeltung der verursachten Kosten einer bezogenen Leistung. Gebühren werden also für spezielle Dienstleistungen erhoben. Mit der Überarbeitung der Gebührenordnung im Jahre 1996 hat ein von der Exekutive eingesetzter Ausschuss die Gebühren einer grundlegenden Überprüfung unterzogen und unter Berücksichtigung der Teuerung dem tatsächlichen Aufwand entsprechend angepasst. Eine volle Kostendeckung wurde nicht vorgeschlagen, dafür eine angemessene Anpassung. Grundlage war seinerzeit das eigentliche Verursacherprinzip, das vom Gemeindeparlament wiederholt von verschiedener Seite als die richtige Vorgehensweise taxiert wurde. Deshalb wurde der Neuordnung im Gemeindeparlament mit einem Stimmenverhältnis von 39 : 2 Stimmen deutlich zugestimmt. Seither wurden diese Gebühren nicht mehr angepasst, weil der Landesindex der Konsumentenpreise die Grenze von 10 Punkte noch nicht erreicht hat. Hingegen wurden mit der gesetzlichen Änderung des Wasserrechtsgesetztes die Gemeinden angehalten, in den Bereichen „Abwasserreinigung“ und „Abwasserbeseitigung“ Spezialfinanzierungen zu führen und dafür die kostendeckenden Gebühren zu erheben. Wegen dieser Gesetzesvorschrift
mussten die Kehrichtgebühren per 1.1.1999 angehoben werden. Zur Kompensation dieser Gebührenlast wurden die Steuerfüsse in den Jahren 2001 und 2002 um je 1 Steuerpunkt gesenkt.
zu den Fragen 1 und 2
Es wird dazu auf die beiliegende Aufstellung verwiesen. Die Gebühren für Amtshandlungen und Verkäufe haben nicht zugenommen. Die Zunahme der anderen Benützungsgebühren sind vorwiegend auf die gesetzlichen Vorschriften und die Erhöhung bzw. Erweiterung der Parkuhrengebührenpflicht. zurückzuführen. Letztere sind auch als Steuerungsinstrument so bewusst erhöht worden.
zur Frage 3
Da die meisten frei zu bestimmenden Gebühren nicht kostendeckend sind, plant der Stadtrat in nächster Zeit keine Reduktionen.
zur Frage 4
Wie bereits dargelegt gibt es auch eine gesetzliche Pflicht zur Gebührenfinanzierung (z.B. für Abwasser- und Abfallbeseitigung). Es ist auch nicht sozial ungerecht, wenn für konsumierte Leistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Eine Zuordnung von Einnahnen an bestimmte Aufgaben ist durchaus sinnvoll und aus der Sicht des Stadtrates auch gerecht.