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Allfällige Abstimmung Kirchgasse auf 25. September vorgezogen
Ende der vergangenen Woche wurde bekannt, dass am 27. November 2022 keine eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen stattfinden werden. Um den Betrag für eine separate städtische Abstimmung von durchschnittlich rund 20'000 Franken an externen Kosten zu sparen, hat der Stadtrat von Olten daher an seiner heutigen Sitzung entschieden, eine allfällige Urnenabstimmung über den Verpflichtungskredit für die Projektierung der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 trotz hohem Zeitdruck für alle Involvierten auf den 25. September 2022 vorzuziehen, sofern das Referendum zustande kommt. Eine Verschiebung der Abstimmung auf den nächstfolgenden eidgenössischen Abstimmungstermin im März 2023 ist nicht möglich, da laut Art. 14 der städtischen Gemeindeordnung Abstimmungen innert sechs Monaten seit Ablauf der Referendumsfrist stattfinden müssen. Im vorliegenden Fall endet die Referendumsfrist am 30. Juli 2022.