Die SP Olten hat am 16. Oktober 2002 eine Petition mit 3'214 Unterschriften im Gemeindeparlament eingereicht:
«Wir fordern Stadtrat und Gemeindeparlament auf, sofort die Projektierung aufzunehmen und den Fussgängersteg Bahnhof–Amthausquai zu realisieren.
Dadurch entstehen:
- attraktive Fussgängerbeziehungen
- eine direkte Verbindung vom Hauptbahnhof ins Stadtzentrum
- mehr Lebensqualität für unsere Stadt»
Stadträtin Silvia Forster beantwortet die Petition im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Aare prägt das Bild unserer Stadt und verleiht ihr eine besondere Identität. Der Aareraum hat viele Facetten. Der Raum zwischen alter Brücke und Bahnhofbrücke vermittelt einen städtischen Charakter, währenddem die Ufer nördlich der Bahnhofbrücke von Waldstreifen gesäumt sind und einen reizvollen Naturraum bilden.
Der Aareraum bietet ein grosses Potenzial für eine nutzungsmässige und gestalterische Aufwertung, um mehr Leute an die Ufer unserer Aare zu locken. Der während der Sanierung der Bahnhofbrücke erstellte provisorische Fussgängersteg stiess bei der Bevölkerung auf reges Interesse und zeigte, dass die Oltnerinnen und Oltner, aber auch die Besucherinnen und Besucher unserer Stadt die Nähe zum Wasser schätzen. Dieses Anliegen wird noch verdeutlicht durch ein vom Gemeindeparlament bereits am 5. September 2002 überwiesenes Postulat von Cyrill Jeger und Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner der Grünen Fraktion betreffend Attraktivitätssteigerung Dünnern–Schützenmatte–Aareraum und die eingereichte Petition der SP «Wir wollen den Fussgängersteg/jetzt!»
Bereits im Jahr 2001 haben das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn und der Stadtrat im Zusammenhang mit dem damaligen Aareschiff Fitzgerraldo von einem Planungsbüro eine Nutzungsstudie über den Aare- und Dünnernraum ausarbeiten lassen. Diese gibt grundsätzlich Aufschluss über die möglichen Nutzungspotenziale der verschiedenen Uferbereiche. Auf Grund der vorerwähnten Vorstösse hat der Stadtrat in der Folge die Arbeitsgemeinschaft Daniel Schneider, Landschaftsarchitekten, und Ingenieurbüro Frey und Gnehm beauftragt, ein Konzept zur Attraktivierung des Aareraumes, insbesondere für den Bereich zwischen alter Brücke und Bahnhofbrücke zu erarbeiten. Das Konzept wurde dem Gemeindeparlament am 26. Juni 2003 vorgestellt. Auf Grund dieser vertieften konzeptionellen Betrachtung kamen die Verfasser wie auch die zuständigen Kommissionen und der Stadtrat zu folgenden Schlussfolgerungen:
Es ist unbestritten, dass ein Fussgängersteg als Verbindung der Bahnhofterrasse und des Amthausquais eine Attraktivierung des Aareraumes beinhalten würde, dies insbesondere auch wegen der unmittelbaren Nähe zum Wasser. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu erwähnen, dass das notwendige Gefälle einer solchen Fussgängerbrücke einen behindertengerechten Zugang erschwert, zudem ist der Anschluss an den Amthausquai gestalterisch problematisch und die Nähe zu den beiden anderen Brücken stellt hohe Anforderungen an die gestalterische Qualität.
Die Aareterrasse als östlicher Endpunkt der Bahnhofpassage bietet für Ankommende einen wundervollen Blick auf die Altstadt. Mit der Verlegung und Neugestaltung der Treppenanlage hat der Platz an Bedeutung gewonnen. Die Fussgänger/innen werden heute nicht mehr durch ein unerfreuliches «Loch» (ehemalige Treppe), sondern über eine offene Treppenanlage zur Aareterrasse geführt. Die Gestaltung der Aareterrasse präsentiert sich etwas schmucklos, ist sanierungsbedürftig und lädt deshalb nicht gerade zum Verweilen ein. Mit einer gezielten gestalterischen Aufwertung und entsprechenden Aktivitäten, wie angenehme Sitzmöglichkeiten, Aussenrestaurant usw. kann die Aareterrasse zu einem weiteren Ort der Begegnung und des Verweilens aufgewertet werden.
Der Ländiweg, an wunderbarer Abendsonne gelegen, dient der wichtigen Fussgängerverbindung zwischen Aareterrasse und alter Brücke. Der äusserst zurückhaltend gestaltete und nur ca. 2.50 m breite Ländiweg – ohne Sitzgelegenheiten und ausreichende Beleuchtung – ist für Fussgänger/innen nicht gerade attraktiv. Er wird von den Fussgängerinnen und Fussgängern möglichst rasch durchschritten und nachts oft gemieden.
Der Platz bei der Wildsau mit der etwas unbeholfenen Gestaltung des Portals zur Winkelunterführung lässt durch seine topografische Ausgestaltung nicht die gewünschten Aktivitäten zu. Mit kleineren Gestaltungskorrekturen könnte der Platz zu einem attraktiven städtischen Raum aufgewertet werden.
Der Amthausquai zeugt von der prosperierenden Phase Oltens. Er hat heute seine ursprüngliche Flanierfunktion weitgehend verloren, dient vorwiegend als Parkierungs- und Querungsraum. Bäume, Sträucher und Rankpflanzen haben die Uferböschung und das Bauwerk sehr stark bewachsen und schränken die Sicht auf die andere Stadtseite ein. Eine Befreiung vom übermässigen Bewuchs würde das Quaibauwerk aufwerten. Die Sitzgelegenheiten sollten vom Strassenrand zum Aareufer hin verschoben werden. Die begonnene Umwandlung des Rasens zur Blumenwiese ist weiterzuführen.
Das dem Gemeindeparlament am 26. Juni 2003 vorgestellte Gestaltungskonzept bietet insgesamt eine gute Grundlage für die Durchführung eines Wettbewerbes. Um das dafür notwendige Programm erstellen zu können, müssen die zu erfüllenden Zielsetzungen formuliert werden. D. h., wir müssen uns einig sein, was für Aktivitäten und Nutzungen wir am Aareufer wollen. Gerade aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, einen zweijährigen Versuch in Form eines Sommerrestaurantbetriebes durchzuführen. Damit könnte auf pragmatische Weise in Erfahrung gebracht werden, ob eine solche Nutzung von der Bevölkerung als eine zusätzliche Attraktivität des Freizeitangebotes erachtet und genutzt wird. Der für diese Versuchsphase erforderliche Kredit wurde denn auch vom Gemeindeparlament grossmehrheitlich bewilligt. Leider kann dieser Versuch nicht wie vorgesehen im Jahr 2004 durchgeführt werden.
Der Stadtrat ist aber nach wie vor der Überzeugung, dass vor der Ausschreibung eines öffentlichen Wettbewerbes eine Versuchsphase mit verschiedenen Aktivitäten durchgeführt werden muss. Ansonsten wird viel Geld in einen Wettbewerb gesteckt, der mit grösster Wahrscheinlichkeit die von der Bevölkerung erwünschten Resultate nicht bringt. Ob eine solche Versuchsphase allenfalls auch an anderen Orten durchgeführt werden kann und soll, ist noch offen und Gegenstand weiterer Abklärungen. Sicher braucht es im Vorfeld eine breit angelegte Diskussion in der Bevölkerung.
Nun zurück zum Begehren der Petitionärinnen und Petitionäre. Die Verfasser des Konzeptes für die Attraktivierung des Aareraumes, die Kommission für Stadtentwicklung, die Baukommission und der Stadtrat kamen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Schluss, dass der Ländiweg mit der Bahnhofterrasse das grösste Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Attraktivierung beinhaltet. Aus diesem Grund soll der Ländiweg dem Fussgängersteg zeitlich
vorgezogen werden, wobei letzterer als wichtiger integrierender Bestandteil des Gesamtkonzeptes bleibt. Mit Ausnahme kleinerer nicht präjudizierender Gestaltungsmassnahmen wie z. B. Sitzgelegenheiten am Amthausquai, müssen grössere Gestaltungsinvestitionen wie eben der Ländiweg und der Fussgängersteg auf einem Gesamtkonzept als Resultat eines öffentlichen Wettbewerbes abgestützt sein. Nur auf diese Weise kann eine etappenweise Attraktivierung des Aareraumes zu einer befriedigenden Gesamtgestaltung führen. Der Stadtrat wird möglichst rasch die Anliegen und Bedürfnisse der politischen Behörden und der Bevölkerung im Rahmen einer dafür zweckmässigen Öffentlichkeitsarbeit in Erfahrung bringen, um das für die Durchführung eines öffentlichen Wettbewerbes erforderliche Programm definieren zu können. Im übrigen gilt es festzuhalten, dass der Stadtrat in der Beantwortung der Interpellation Christian Wüthrich (FdP-/JL-Fraktion) betr. Priorisierung städtischer Projekte eine klare Priorisierung bei den Entwicklungsinvestitionen vorgenommen hat, der Fussgängersteg aber nicht unter den priorisierten Vorhaben figuriert.
Im Sinne der Erwägungen wird das Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre im Rahmen eines Gesamtkonzeptes weiter verfolgt, kann aber nicht sofort erfüllt werden. Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament deshalb, der Petition im Sinne der verlangten umgehenden Umsetzung nicht Folge zu geben.