Am 18. Mai 2010 haben Daniel Probst (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnende folgende dringliche Motion eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament innert Jahresfrist eine überarbeitete Sportstättenplanung vorzulegen und einen strategischen Entscheid über den künftigen Hauptstandort der Oltner Sportstätten zu erwirken. Dieser strategische Entscheid soll als politische Vorgabe für die Investitionen in den nächsten 15 bis 25 Jahren dienen.
Ausgehend vom kurzfristig anstehenden Beschluss über die künftige Infrastruktur soll die überarbeitete Sportstättenplanung insbesondere einen strategischen Entscheid über einen alternativen Standort (zum Beispiel Olten Südwest) oder über die Beibehaltung des heutigen Standorts Kleinholz ermöglichen.
Begründung
Damit Olten auch als Sportstadt attraktiv bleibt, braucht es ein gemeinsames Verständnis und Bekenntnis über den Standort der Sportstätten inklusive Eissportanlagen.
Das Gemeindeparlament konnte bisher nie strategisch über verschiedene Sportstättenstandorte diskutieren und entscheiden. Die Planung des Stadtrates konnte im Mai 2005 nur zur Kenntnis genommen werden. Bei jeder neuen Investition in die Sportstätten taucht somit die Standortfrage auf. Insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen Eissportvorlage zeigt es sich erneut, dass der heutige Standort Kleinholz auch bei den Sportlern und Vereinen umstritten ist.
Der heutige Sportstättenstandort Kleinholz ist als Wohnentwicklungsquartier prädestiniert. Im Gegensatz zu früheren Sportstättenvorlagen gibt es seit dem Besitzerwechsel im Olten Südwest weitere Standortoptionen, die vor den nächsten grossen Investitionen geprüft werden müssen. Ein Thema könnten dabei auch Landabtauschszenarien werden.
Es braucht nun einen strategischen Entscheid über den Standort als Leitlinie für aktuelle und zukünftige Investitionen. Die Verlegung der Sportstätten soll und kann schrittweise erfolgen, auch zum Schutz der bereits getätigten Investitionen (Stichwort Wertvernichtung). Als erster Schritt kann die Verlegung der Eisbahn und des Fussballplatzes Kleinholz angegangen werden.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Mario Clematide den Vorstoss wie folgt:
Zur Dringlichkeit
Angesichts der dem Gemeindeparlament zur Genehmigung unterbreiteten Vorlage zu den Eissportanlagen sprich sich der Stadtrat für eine dringliche Behandlung aus.
Erwägungen
Das Parlament hat seinerzeit die Sportstättenplanung zur Kenntnis genommen. Seither ist auf dieser Basis die Planung gesetzeskonform umgesetzt worden (Garderobengebäude, Kunstrasenplatz, neue Rasenplätze, Südzugang, Parkplätze im Raum Minigolfanlage, Sanierung Tribünen LA-Stadion), wurde zusammen mit Regionsgemeinden mit Zustimmung des Parlaments die Sportpark Olten AG gegründet und hat diese mit der Überdachung des Ausseneisfeldes auf privater Basis gehandelt. Einzelne Vorhaben sind auch im Parlament verabschiedet worden, ohne dass mehrheitlich grundsätzliche Einwände gegen die Umsetzung der Sportstättenplanung vorgebracht worden sind. Nun soll dies beim letzten Mosaikstein, der dringend notwendigen Sanierung des Eisstadions Kleinholz, Investitionsumfang über die kommenden 4 Jahre CHF 12,1 Mio., gemacht werden.
Der Stadtrat ist einstimmig für die Ablehnung der Motion, und zwar aus folgenden drei grundsätzlichen Überlegungen:
Grundsätzlich hat Politik etwas mit Rechtmässigkeit, Verlässlichkeit und Angemessenheit zu tun.
Rechtmässig gesehen gehört das Grundstück Olten SüdWest – um die Verlegung der Sportstätten dorthin geht es den Motionären grundsätzlich – aktuell nicht der Stadt. Kommt dazu, dass im eben vom Regierungsrat genehmigten Gestaltungsplan Sportstätten nicht vorgesehen sind und der Gestaltungsplan vor Ablauf von 5 Jahren nicht geändert werden kann. Für einen Neubau müsste mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren gerechnet werden, in denen ein Grossteil der nun geplanten Investitionen im Kleinholz bereits amortisiert wäre.
Auch wenn ein formaler Entscheid zur Sportstättenplanung streng genommen nicht durch das Parlament, wohl aber durch den Stadtrat stattgefunden hat, so kann doch mit Fug und Recht behauptet werden, dass die Realisierung der Planung ohne fundamentale Kritik durch das Parlament wie die normative Kraft des Faktischen gewirkt hat. Die Exekutive hat sich auf die zur Kenntnis genommene Sportstättenplanung verlassen und diese schrittweise realisiert. Die nun anstehende Sanierung des Eisstadions Kleinholz ist der letzte Schritt.
Aus der Sicht des Stadtrates und einer klaren Mehrheit der Geschäftsprüfungskommission sind die für die Sanierung vorgesehenen CHF 12,1 Mio angemessen, und zwar als Investition für die kommenden 15 bis 20 Jahre.
Folgende weitere Argumente sind ebenfalls festzuhalten:
- Die Sportanlagen im Kleinholz haben einen erheblichen Substanzwert, der durch eine Verlegung vernichtet würde. So kann beispielsweise die Eishalle von ihrer Grundkonstruktion her noch 25 bis 30 Jahre betrieben werden. Die jetzt geplanten Investitionen erlauben einen Weiterbetrieb ohne grosse weitere Investitionen von 15 bis 20 Jahren.
- Ein Neubau ist um einiges teurer (25 bis 30 Mio. Franken bei nur einem Eisfeld) und teilt die heute konzentrierten Oltner Sportstätten – zumindest vorübergehend für lange Jahre – auf, so dass es teilweise doppelte Infrastrukturen braucht (Parkplätze, Garderoben, Restaurant etc.). Und die jetzt noch verstärkt angestrebten Synergien zwischen Sommer- und Wintersport fallen dann weg.
- Ein neues Stadion ohne Mantelnutzung findet keinen Investor und funktioniert nicht. Eine Mantelnutzung gefährdet aber unsere Innenstadt zusätzlich, die wir gerade mit einer Begegnungszone fördern wollen.
- Die geplanten bzw. in Arbeit befindlichen Änderungen (Südzugang der Eissportanlage, neues Verkehrskonzept und Sanierung/Verkehrsreduktion auf Sportstrasse) führen zu einer deutlichen Entlastung des nördlich gelegenen Wohnquartiers.
- Die Sportstätten im Kleinholz sind verkehrsmässig praktisch gleich gut erschlossen wie das vielzitierte Areal Olten SüdWest (Umfahrungsstrasse ERO, Bahnhof Hammer, Buserschliessung).
- Auch an einem neuen Standort gibt es Anwohnerinnen und Anwohner, auf die es bezüglich Lärmimmissionen Rücksicht zu nehmen gilt.
- Das Land im Kleinholz, auf dem die Eissportanlagen stehen, müsste erst saniert und allfällige Altlasten müssten entfernt werden, bevor es genutzt werden könnte. Zudem dürfte dort so lange nicht in Wohnbau investiert werden, bis sämtliche Sportanlagen verlegt wären. Es kommt hinzu, dass es auf Grund des Standortes der Stadthalle im Kleinholz auf absehbare Zeit ohnehin nicht zu einer reinen Wohnnutzung kommen dürfte.
- Für die Zwischenzeit, bis ein Neubau stehen würde, braucht es auch am bisherigen Standort Investitionen von mindestens der Hälfte der nun geplanten Beträge.
- Und last but not least: Die wichtigen Nutzer EHCO, ELCO und SC Altstadt stimmen mit dem Vorhaben Eissportanlage überein.
Zusammengefasst stellt der Stadtrat fest, dass die in der Motion geforderten Abklärungen und Überlegungen im Rahmen der Sportstättenplanung – auch mit alternativen Szenarien zu Kleinholz und Olten SüdWest – getätigt wurden und die Motion keine neuen Fragen aufwirft. Daran ändert auch der laufende Besitzerwechsel des Areals Olten SüdWest nichts; vielmehr sieht der jüngst vom Regierungsrat genehmigte Gestaltungsplan dort eine andere Nutzung vor. Eine Überarbeitung der Sportstättenplanung bindet daher unnötigerweise finanzielle und personelle Kapazitäten.
Mit Verabschiedung des Berichts und Antrags zur Sanierung der Eissportanlage Kleinholz sind die Direktion BISPO – mit Unterstützung der Eissportvereine –, der Gesamtstadtrat und auch die GPK (mehrheitlich) ihren Verantwortungen für die Sportstätten Kleinholz im Allgemeinen und der Eissportanlage im Besonderen nachgekommen.
Es ist am Gemeindeparlament und nachher an der Bevölkerung zu entscheiden, ob sie ihren Teil der Verantwortung übernehmen wollen.
In diesem Sinne empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion nicht erheblich zu erklären.