Inhalt
Motion GPK für eine klar strukturierte Stadtentwicklung in Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 20. Mai 2010
- Beschreibung
- Mit Mail vom 3. März 2010 hat die GPK folgenden Vorstoss eingereicht:
„Im Rahmen der Aufarbeitung von Olten SüdWest hat die GPK festgestellt, dass die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für die Stadtentwicklung in Olten nicht vollständig sind. Die Richtlinie zur Stadtentwicklung wurde, trotz Zusicherungen im Gemeindeparlament vom 24. Juni 2008, nicht überarbeitet. Der Stadtrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche Ziele, Aufgaben, Kompetenzen, Organisation, Mittel und Controlling der Stadtentwicklung in Olten umfassend regelt. Dabei ist auch festzuhalten, wie die Stadtentwicklungskommission bei der Behandlung von Kaufangeboten für Grundstücke und Liegenschaften einzubeziehen ist.
Begründung der Motion:
Laut Richtlinie zur Stadtentwicklung vom 10. September 2001 (SRO-Nr. 112) sind der Stadtratsausschuss, die Fachgruppe Stadtentwicklung und die Kommission für Stadtentwicklung für die Stadtentwicklung zuständig. Die GPK stellte fest, dass der Stadtratsausschuss und die Fachgruppe Stadtentwicklung in ihrer ursprünglichen Form seit 2005 nicht mehr existieren.
Seit 2005 wird die Stadtentwicklung gemäss einem Entwurf der Richtlinie zur Stadtentwicklung praktiziert. Man stützt sich dabei auf ein Organisationsreglement, welches lediglich als Entwurf vorliegt und vom Stadtrat noch nicht genehmigt wurde. Es wird somit etwas gelebt, wofür keine rechtliche Grundlage besteht.
Das Parlament hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2008 vom Bericht des Stadtrates zum weiteren Vorgehen betreffend Stadtentwicklung zustimmend Kenntnis genommen. Bestandteil dieses Berichts war folgende Zusicherung: Nach erfolgter Kenntnisnahme «wird die Richtlinie zur Stadtentwicklung vom Stadtrat entsprechend überarbeitet (...), wobei auch die im Jahr 2005 erfolgten und nun in Kraft bleibenden Änderungen nachzuvollziehen sind» (Protokoll der 7. Sitzung des Gemeindeparlaments vom 24. Juni 2008, Geschäft Nr. 8). Diese Überarbeitung steht immer noch aus.
Die GPK hat in ihrem Bericht Olten SüdWest festgestellt, dass es in der Verwaltung offenbar keine einheitliche Regelung gibt, wer über Kaufangebote entscheidet und wie dabei vorgegangen wird. Das Angebot Olten SüdWest wurde durch den Stadtrat behandelt. Ein anderes Angebot bearbeitete die Koordinationskonferenz der Baudirektion, wobei die Baudirektorin die Ablehnung nur zur Kenntnis erhielt. Auch die Rolle der Stadtentwicklungskommission ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.“
* * *
Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
In der Tat wurde der im Jahr 2008 vorgelegte Entwurf der Richtlinie zur Stadtentwicklung, nach dem seither gearbeitet wurde, in der Folge nicht verabschiedet. Im Sinne einer Sofortmassnahme bis zur Behandlung der GPK-Motion bzw. einer daraus erfolgenden Vorlage hat der Stadtrat daher an seiner Sitzung vom 6. April 2010 die Richtlinie zur Stadtentwicklung gemäss Entwurf vom Juni 2008 in Kraft gesetzt. Zudem hat er seinerseits
festgehalten, dass die Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken den Einbezug der Kommissionen (Stadtentwicklung und Bau) unterschiedlich regelt: Während bei Verkäufen die beiden Kommissionen frühzeitig in den Prozess einzubeziehen sind, um zu Handen des Stadtrates eine Empfehlung abzugeben, übten sie bisher gemäss Richtlinie bei Käufen keine Funktion aus. Der Stadtrat hat daher ebenfalls am 6. April 2010 – analog zur Beantwortung der dringlichen Motion betr. „Teilkauf von Olten SüdWest“ an der Märzsitzung des Parlaments – beschlossen, die Kommission für Stadtentwicklung und die Baukommission auch bei Käufen beratend einzubeziehen, sofern übergeordnete öffentliche Interessen der Stadtentwicklung wie zum Beispiel die Ansiedlung von attraktiven Wohn- und Arbeitsplätzen verfolgt werden. Beide Richtlinien werden im Rahmen einer Gesamtvorlage nochmals zu überprüfen sein.
Mit der Kommission für Stadtentwicklung wurde an deren Märzsitzung besprochen, die Organisation und Ausrichtung der Stadtentwicklung an einer speziellen Sitzung zu behandeln, sobald bzw. sofern die Motion überwiesen wird. Ebenso sollen in Zusammenarbeit mit der neuen Leitung Stadtplanung die Schnittstellen und die Zusammenarbeit definiert werden. Die geforderte Gesamtvorlage beabsichtigt der Stadtrat anschliessend dem Parlament vorzulegen. In diesem Sinne beantragt er dem Parlament die Motion zu überweisen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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