Inhalt
Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle und Tarifordnung zum Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle/Totalrevision
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 20. Mai 2010
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die Holzfeuerungen verursachen einen erheblichen Anteil der Schadstoffbelastung in der Luft. Sie tragen mit Russpartikeln direkt zur Feinstaubbelastung bei. Die im Rauchgas enthaltenen Schadstoffe wie Stickoxide und Schwefeldioxide sind Ausgangsstoffe für die sekundäre Feinstaubbildung in den bodennahen Luftschichten. Diese trägt bei meteorologischen Inversionslagen entscheidend zu den übermässigen Feinstaubbelastungen im Winter (Wintersmog) bei. Holzfeuerungen bieten wegen den grossen Rauchemissionen und wegen übler Gerüche auch immer wieder Grund für Klagen aus der Nachbarschaft.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat mit der Änderung der kantonalen Luftreinhalte-Verordnung und der Verordnung über die Feuerungskontrolle (FeuKo2000) im Jahr 2008 die Grundlagen für die Einführung der Holzfeuerungskontrolle geschaffen. Die Durchführung der Feuerungskontrolle ist Aufgabe der Gemeinden. Für die rechtskonforme Durchführung in der Stadt Olten ist es nun notwendig, das Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle und die dazugehörende Tarifordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen und die Gebühren für die Holzfeuerungskontrolle festzulegen.
2. Erläuterungen
Das Reglement hält bei den Oel- und Gasfeuerungen grundsätzlich an der heutigen Praxis der Feuerungskontrolle fest. Es erfährt jedoch eine Straffung, Überarbeitung und Präzisierung redaktioneller Art. Eine Straffung in dem Sinne, dass darauf verzichtet wird, eidgenössische und kantonale Rechtsgrundlagen der Feuerungskontrolle explizit aufzuzählen, eine Überarbeitung, indem die Zuständigkeiten der heutigen Organisation der Stadtverwaltung angepasst werden und eine Präzisierung, in dem für den Vollzug der Feuerungskontrolle das seit Jahren angewendete Vollzugsmodell 1 „Teilliberalisiert unter Behördenaufsicht: Mit privater Vollzugsbeteiligung bei den Nachkontrollen“ explizit festgeschrieben wird. Die Feuerungskontrolle in Olten erfolgt seit Jahren nach diesem Vollzugsmodell. Letztmals wurde es vom Stadtrat in seinem Beschluss vom 23. September 2002 „Feuerungskontrolle / Organisation, Mehrwertsteuerpflicht, Konzessionsgebühr, Nachtragskredit“ bestätigt. Neu ist hingegen die Regelung des Vollzugs der Feuerungskontrolle bei Holzfeuerungen. Diese folgt dem Vorschlag des kantonalen Amtes für Umwelt.
3. Tarife
3.1 Festsetzung ohne Mehrwertsteuer
Mit der Revision der Tarifordnung zum Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle der Einwohnergemeinde der Stadt Olten wird auch ein Wechsel in der Handhabung der Mehrwertsteuer vorgenommen. Neu sollen die Gebühren ohne Mehrwert¬steuer festgesetzt werden. Sowohl die AareEnergie AG (Feuerungskontrolle bei den Gasfeuerungen) durchführt, als auch Rudolf Bachmann, Kaminfegermeister (Feuerungskontrolle bei den Oelfeuerungen) sind mehrwertsteuerpflichtig. Eine Festsetzung der Tarife ohne Mehrwertsteuer erlaubt eine einfache Anpassung bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.
3.2 Oel- und Gasfeuerungen
Die Gebühren bei den Routinekontrollen von Oel- und Gasfeuerungen betragen heute Fr. 105.—. Sie werden neu exklusiv Mehrwertsteuer so festgesetzt, dass sie für die Feuerungsbetreiber gleichbleiben, d.h. Fr. 97.— exkl. Mwst.. Die Gebühren für die Abnahmen- rsp. Nachkontrollen werden den Gebühren für Routinekontrollen gleichgesetzt, heute betragen sie Fr. 125.— inkl. Mwst., neu ebenfalls Fr. 97.— exkl. Mwst..
In den Tarifen ist eine Konzessionsgebühr des Kantons von Fr. 5.— und eine der Stadt von Fr. 12.— enthalten.
3.3 Holzfeuerungen
Das alte Reglement enthält Tarife für die visuelle Kontrolle von Holzfeuerungen. Diese betragen für eine Routinekontrolle Fr. 65.— und für die Abnahme- und Nachkontrolle Fr. 85.— (beide inkl. Mwst). Die Tarife für die Holzfeuerungskontrolle werden nun nach den Empfehlungen des Kantons und der Fachverbänden neu festgesetzt. Sie betragen neu:
Routinekontrolle: 1. Anlage in Wohneinheit: Fr. 29.— (alle exkl. Mwst.)
2. Anlage in Wohneinheit Fr. 21.—
Jede weitere Anlage Fr. 16.—
Abnahme-, Nachkontrolle und Beanstandung:
1. Anlage in Wohneinheit: Fr. 53.—
2. Anlage in Wohneinheit Fr. 21.—
Jede weitere Anlage Fr. 16.—
Die neuen Tarife liegen deutlich tiefer als die heute geltenden Tarife. Die Abstufungen in den Tarifen je nach Anzahl Anlagen pro Wohneinheit beruhen darauf, dass der Kanton nur für die ersten beiden Anlagen eine Konzessionsgebühr von je Fr. 5.— erhebt. Diese Konzessionsgebühr ist in den Tarifen enthalten. Eine Konzessionsgebühr der Stadt ist nicht vorgesehen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Holzfeuerungskontrolle führt zu keinem Mehraufwand für die Umweltfachstelle, da sie eng mit der Arbeit des Kaminfegermeisters verbunden ist. Auf eine Konzessionsgebühr zuhanden der Stadt ist deshalb zu verzichten. Die Revision des Reglements und die Einführung der Holzfeuerungskontrolle haben keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Olten.
5. Stellungnahmen
Die beiden zuständigen Betriebe für die Durchführung der Feuerungskontrolle, Kaminfegermeister Rudolf Bachmann und Aare Energie AG haben dem geänderten Reglement und der Neufestsetzung der Tarife zugestimmt.
Die Querschnittsdienstleister sind in die Ausarbeitung einbezogen worden und haben den Änderungen zugestimmt.
Beschlussesantrag:
1. Das Reglement über die Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle sowie die dazugehörende Tarifordnung werden genehmigt
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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