Aufgrund eines aus verschiedenen Gründen nicht realisierbaren Businessplanes der Sportpark AG aus dem Jahre 2005 kam es 2008 zu einem Liquiditätsengpass sowie zu einem Investitionsstau. Deshalb beantragte der Stadtrat im Dezember 2008 dem Parlament eine Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages und eine Kapitalerhöhung um rund Fr. 970'000.-. Beides wurde genehmigt. Die Betriebsbeiträge wurden bis Ende Saison 2009/10 genehmigt, d.h. bis am 30.06.2010. Gleichzeitig verpflichtete das Parlament den Stadtrat die folgenden Dokumente vorzulegen:
a) Businessplan/Nutzungsanalyse
Der Businessplan besteht einerseits aus dem Finanzplan, welcher aufzeigt, dass der Betriebsbeitrag in unveränderter Höhe von Fr. 750'000.- je Saison auch künftig – selbst unter vorsichtigen Annahmen – ausreicht. Andererseits zeigt die Nutzungsanalyse die Höhe und Verteilung der Erträge sowie die effektive Nutzungsdauer der einzelnen Vereine auf. Ein Grobvergleich des Defizits mit anderen städtischen Sport- und Kultureinrichtungen zeigt, dass die Eissportanlage in Zukunft nicht aus dem Rahmen fällt.
b) Investitions- und Masterplan
Insgesamt sind über die nächsten drei Jahre Investitionen in der Höhe von rund Fr. 12.1 Mio. geplant. Der Grossteil dieser Investitionen dient zur Sicherstellung der heutigen Sicherheits- und Betriebsstandards. Der grösste Anteil im Umfang von rund Fr. 5.5 Mio. wird für die Erstellung des Annex-Baus aufgewendet, welcher mit dem Restaurant zum Herzstück der gesamten Sportanlage Kleinholz werden soll.
Künftig wird die Auszahlung der Betriebsbeiträge an Auflagen, welche in einer Leistungsvereinbarung festgehalten werden, geknüpft. Kennzahlen geben Auskunft über die Leistungserbringung sowie die Wirkungen. Diese Leistungsvereinbarung basiert auf den Statuten der Sportpark AG. Die künftigen Betriebsbeiträge in der Höhe von durchschnittlich Fr. 750'000.- können jährlich entsprechend der betrieblichen Entwicklung angepasst werden. Diese dürfen innerhalb der nächsten vier Jahre Fr. 3 Mio. nicht überschreiten.
Die vorliegende Vorlage soll transparent aufzeigen, zu welchen Kosten die Eisportanlage während den nächsten 15 bis 20 Jahren in Olten betrieben werden kann. Sie soll damit dem Parlament und später dem Volk aufgrund realistischer Informationen eine sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik ermöglichen.
Sollte die Vorlage vom Parlament oder später vom Volk abgelehnt werden, würde dies das Ende der Eissportanlage in Olten bedeuten: Ohne zusätzliche neue liquide Mittel, müsste Aktienkapital vernichtet werden, was innert kurzer Zeit das betriebliche Ende zur Folge hätte.
Der Stadtrat bekennt sich zum Eissport in Olten und beantragt dem Parlament durch die Gewährung von jährlichen Betriebsbeiträgen in unveränderter Höhe sowie mit Investitionsbeiträgen in der Höhe von Fr. 12.1 Mio. den Betrieb der Eissportanlage für die nächsten 15 bis 20 Jahre zu sichern.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die Eissporthalle wurde 1977 in Olten erbaut. In der Zwischenzeit wurden keine grösseren Sanierungen vorgenommen, was dazu führte, dass die Anlage den heutigen Sicherheits- und Betriebsstandards nicht mehr entspricht. Zudem haben sich die Bedürfnisse der Sportvereine in den letzten 30 Jahren stark verändert.
Die Eishalle erfreut sich bei den Besucherinnen und Besuchern des öffentlichen Eislaufes sowie den Sportvereinen gleichermassen grosser Beliebtheit. Sie ist die einzige Wintersportanlage im unteren Kantonsteil. Der EHC Olten ist der einzige Verein, der in Olten eine semiprofessionelle Mannschaft unterhält. Das erste Team spielt seit Jahrzehnten in der zweithöchsten Spielklasse der Schweiz und zieht während den Playoff-Spielen mehrere Tausend Zuschauerinnen und Zuschauer an. Die den Profis nacheifernden Kinder- und Jugendlichen werden in der eigenen Nachwuchsabteilung ausgebildet. Ebenso ist die solide Nachwuchsarbeit des Eislaufclubs Olten über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Neben den erwähnten Vereinen dient die Eishalle Olten weiteren Sportvereinen als Heimstätte.
Nun gilt es über die Zukunft dieser traditionellen Sportanlage und damit auch über die Zukunft der dort trainierenden Vereine zu entscheiden.
Heutzutage arbeiten die Nachwuchsabteilungen sämtlicher Sportarten mit den Spitzensportteams innerhalb des eigenen Vereins eng zusammen. Eine Trennung zwischen Breiten- und Spitzensport ist daher nicht mehr möglich.
Aus logistischen Gründen kann der Eissportbetrieb nicht auf eine bestimmte Nutzergruppe beschränkt werden. Durch die unterschiedlichen Nutzungen werden notwendige betriebswirtschaftliche Synergien gewonnen.
Somit geht es in dieser Vorlage nicht um die Frage Breiten- versus Spitzensport oder Eishockey versus öffentlicher Eislauf sondern vielmehr darum, ob in Zukunft in Olten Eissport noch möglich sein soll oder nicht und zu welchen finanziellen Bedingungen dies geschehen soll.
2. Businessplan/Nutzungsanalyse
2.1 Businessplan
2.1.1 Ausführungen zum Finanzplan
Die Eissportanlage Kleinholz besteht aus dem Eisfeld der Halle sowie dem überdachten Ausseneisfeld. Die Curlinghalle ist im Besitz des Curlingclubs Olten. Die Sportpark AG ist in die Aufbereitung des Eises eingebunden.
Der Businessplan beruht auf der Annahme, dass die geplante Erneuerung der Anlage wie geplant umgesetzt werden kann.
Erträge
Die Hauptnutzer der Anlage sind primär die Öffentlichkeit sowie die ortsansässigen Vereine. Diese bringen heute sowie künftig den Grossteil der Erträge. Die Erträge aus dem öffentlichen Eislauf konnten nach der Überdachung des Ausseneisfeldes im Jahre 2007 gesteigert werden. Durch die Realisierung des geplanten Annex-Baus mit einem neuen Restaurant wird die Anlage an Attraktivität gewinnen. Da der Businessplan auf konservativen Annahmen beruht, wird in den nächsten fünf Jahren mit konstanten Erträgen aus dem öffentlichen Eislauf gerechnet. Hingegen werden die künftigen Erträge aus dem ganzjährig verpachteten Restaurant mit Fr. 30'000.- deutlich höher veranschlagt.
Die geplanten Sanierungen werden einerseits durch den neuen Eingangsbereich auf der Süd-Seite die Sportstrasse entlasten und andererseits werden durch die neue Hallenisolierung die Lärmemissionen massiv reduziert. Dies entlastet die Einwohner nicht nur bei Eishockeymeisterschaftsspielen, sondern lässt mittelfristig ebenso die Durchführung von wenigen sportfremden Veranstaltungen zu, was eine Steigerung der entsprechenden Erträge ermöglicht.
Die wesentlichste Einnahmenposition stellt der Beitrag der öffentlichen Hand dar. Dazu gehören neben dem geplanten Betriebsbeitrag in der Höhe von Fr. 750'000.- ebenso die Fr. 43'000.-, welche von den übrigen Aktionärsgemeinden geleistet werden.
Der Betriebsbeitrag der Stadt besteht aus einem eigentlichen Betriebsbeitrag (Fr. 390'000.-) sowie den Subventionen der Stadt Olten für die Vereine (Fr. 360'000.-). Diese Leistungen werden den Vereinen in der Eismietabrechnung direkt in Abzug gebracht. Damit ist sichergestellt, dass die städtischen Subventionen zur Begleichung der Mietabrechnung verwendet werden. Der Subventionsbetrag entspricht der Differenz zwischen den effektiv bezahlten Preisen und der Tarifliste (siehe Businessplan Anhang V).
Die Direktion Bildung und Sport ist daran, ein neues Modell der Vereinssubventionierung zu entwickeln, welches die Verteilung des Subventionsbeitrages neu regeln wird. Dies ist Bestandteil der Legislaturziele der Direktion Bildung und Sport.
Der Subventionsbeitrag soll künftig aufgrund noch zu definierender Kriterien vergeben werden. Mögliche Kriterien könnten beispielsweise die quantitative (Anzahl Jugendliche etc.) und qualitative (Ausbildung der Trainer etc.) Ausgestaltung der Jugendabteilung sein. Damit soll den Vereinen ein Anreiz geboten werden, sich nach Grundsätzen der Sport- und Jugendförderung zu verhalten. Gleichzeitig haben die Vereine den Anreiz, ihre Trainings so zu planen, dass diese in eine günstigere Tarifklasse (z.B. Morgenstunden) fallen. Dies ermöglicht eine effiziente Auslastung der Anlage. Die Höhe der Subvention an die Vereine von Fr. 360'000.- bleibt unverändert.
Aufwand
Die mit Abstand grösste Aufwandsposition stellt der Personalaufwand dar. Dieser ist während dem Zeitraum der baulichen Erneuerungen um rund 10% höher geplant, da während dieser Zeit bei der Geschäftsführung mit Mehraufwand zu rechnen ist. Die Energiekosten stellen die zweitgrösste Aufwandsposition dar. Diese steigen über die nächsten fünf Jahre um rund 20% an. Obwohl die sanierte Anlage eine höhere Energieeffizienz ausweisen wird, können diese Einsparungen die angestiegenen Preise nicht kompensieren. Die meisten anderen Aufwandpositionen bleiben konstant.
Die getroffenen Annahmen zeigen, dass ein jährlicher Betriebsbeitrag von Fr. 750'000.- ausreicht, um über die nächsten fünf Jahre eine ausgeglichene Rechnung zu realisieren. Darüber hinaus wird es möglich sein, aus dem laufenden Betrieb kleinere Investitionen zu tätigen.
Die detaillierten Zahlen sind im Businessplan Seite 1 bis 24 sowie in den Finanzplänen im Anhang IV ersichtlich.
2.1.2 Betriebsbeitrag und Leistungsvereinbarung
Ende 2008 sicherte das Parlament den Eisbetrieb durch die Genehmigung der Betriebsbeiträge bis Ende Saison 2009/2010. Da eine mögliche Volksabstimmung über die notwendige Investitionen sowie die künftigen Betriebsbeiträge der nächsten vier Jahre erst im September 2010 stattfinden wird, wird dem Parlament für die erste Saisonhälfte 2010/2011 die Auszahlung eines Betriebsbeitrages in der Höhe von Fr. 375'000.- beantragt. In diesem Beitrag sind Subventionen an Vereine in der Höhe von Fr. 180'000.- enthalten.
Für die Jahre 2011 bis 2014 wird mit der Sportpark AG eine Leistungsvereinbarung auf der Basis der Statuten der Sportpark AG abgeschlossen. Jährlich werden der Sportpark AG voraussichtlich Fr. 750'000.- als Betriebsbeitrag ausbezahlt. Darin sind Fr. 360'000.- als Subvention zu Gunsten der Vereine enthalten. Diese Beiträge können durch den Stadtrat jährlich nach Bedarf nach oben oder unten angepasst werden. Über die nächsten vier Jahre hinweg dürfen die Zahlungen insgesamt Fr. 3 Mio. nicht überschreiten.
Die quantitative sowie qualitative Leistungserbringung wird mittels Kennzahlen sichergestellt, welche die Sportpark AG im Rahmen der Erfüllung der Leistungsvereinbarung ausweisen muss.
2.1.3 Betriebsform
Die bisherige Betriebsform "normale" AG hat sich bewährt. Die Stadt kann einerseits als Hauptaktionärin (mehr als 85% aller Stimmen) und andererseits mit ihrer Stimme im Verwaltungsrat – dieser Sitz wird vom Vorsteher der Direktion Bildung und Sport besetzt – direkt bei strategischen Fragen mitbestimmen. Mittels der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Kennzahlen können die Eckwerte des operativen Geschäftes jährlich nachvollzogen werden. Die Kontrollfunktion kann damit von der Verwaltung sowie dem Parlament wahrgenommen werden.
Neben der Stadt Olten sind die Gemeinden Dulliken, Hauenstein-Ifenthal, Winznau, Obergösgen, Lostorf, Trimbach, Wangen bei Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel und Starrkirch-Wil beteiligt.
2.2 Nutzungsanalyse
Die Nutzungsanalyse zeigt auf, welche Nutzergruppen die Anlage in welchem Umfang und zu welchem Preis nutzen.
Es können folgende Nutzergruppen unterschieden werden:
- Öffentlicher Eislauf: Mit 44% der gesamten Nutzungszeiten stehen dem
öffentlichen Eislauf am meisten Eiszeiten zur Verfügung. Die Schulklassen
werden ebenfalls zu dieser Nutzergruppe gezählt.
- EHC Olten AG: Die EHC Olten AG ist für den Spiel- und Trainingsbetrieb des
Fanion- (1. Mannschaft) und des Juniorenteams verantwortlich.
- EHCO 2000: Diese Organisation ist für die übrigen Mannschaften des Eishockey
Clubs zuständig. Dazu gehören sämtliche Nachwuchsteams.
- Eislaufclub Olten: Dieser Verein beansprucht 15.5% der gesamten Eiszeiten. Es
werden mehrheitlich Nachwuchssportler/-innen ausgebildet.
- SC Altstadt Olten: Zu diesem Verein gehören zwei Eishockeymannschaften im
Bereich des Erwachsenen-Sportes.
- Curlingclub Olten: Der Curlingclub benutzt lediglich die eigene Halle. Für
die Eisaufbereitung berechnet die Sportpark AG kostendeckende Preise.
- Übrige Vereine: Hierzu gehören der Eisstockclub Trimbach sowie weitere
Vereine.
Wie bereits erwähnt, entstehen die Subventionen aufgrund der Differenz zwischen der offiziellen Tariftabelle der Sportpark AG und den historisch festgelegten Spezialtarifen je Nutzergruppe.
Den Kosten steht ein grosser Nutzen gegenüber: Viele Kindern und Jugendliche werden vom Eishockeyclub sowie vom Eislaufclub für lebenslangen Sport begeistert. Mehreren tausend Fans des EHC Olten wird eine unterhaltsame, vom Ernst des Lebens ablenkende Freizeitbeschäftigung geboten. Zudem geniessen mehrere tausend Besucherinnen und Besucher jährlich das Eislaufen im Rahmen des öffentlichen Eislaufes. Ebenso viele Jugendliche verbringen Ihre Freizeit auf der Eissportanlage. Die aufgrund des beschriebenen Nutzens eingesparten gesellschaftlichen Kosten, z.B. in der Form von eingesparten Gesundheitskosten, lassen sich nicht quantifizieren. Es darf in diesem Zusammenhang aber nicht verschwiegen werden, dass die unrühmlichen, gewalttätigen Auseinandersetzungen vorweg einzelner jugendlicher Zuschauer das insgesamt positive Bild trüben. Hier besteht seitens des EHC Olten Handlungsbedarf.
Bei einer vertieften Betrachtung der Kosten, darf ebenso wenig vernachlässigt werden, dass auch andere städtische Sport- und Kultureinrichtungen ansehnliche Kosten verursachen.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Anlagen sind Vergleiche wenig aussagekräftig. Trotzdem kann festgehalten werden, dass die Betriebskosten der Eishalle nicht aus dem Rahmen fallen.
2.2.1 Sommereis
Unter Sommereis wird an dieser Stelle der Eisbetrieb zwischen Juli und August verstanden. Im Juli wird das Eis jeweils vom Eislaufclub benötigt. Aufgrund der verkürzten Fahrzeiten und, gemäss der heutigen Praxis, günstigen Tarife, wird die Eissportanlage jeweils im Monat Juli vom Eislaufclub häufig genutzt. Der Eishockeyclub beginnt das Training erst anfangs August.
Dank der künftigen Trennung der Tarife und der Vereinssubventionen, wird sich zeigen, ob der Betrieb aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen im Juli noch sinnvoll ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Sportpark Olten AG ihre durch den Juli-Eisbetrieb entstehenden Kosten mit den im Monat Juli generierten Einnahmen decken kann. Ist dies nicht der Fall, müsste der Eislaufclub im Monat Juli in eine andere Halle ausweichen. Dies könnte nicht nur betriebswirtschaftlich effizienter sein, sondern wäre auch aus ökologischen Gründen sinnvoll.
Aufgrund der grossen Nachfrage seitens aller Vereine steht der Eisbetrieb im Monat August ausser Frage.
3. Investitions- und Masterplan
Nach diversen politischen Diskussionen und Entscheiden ist der Standort Kleinholz Grundlage dieser Vorlage. Durch die Einbettung der Eissportanlage in die Sportanlage Kleinholz können diverse Synergien u.a. in den Bereichen Verkehrsanbindung, Sport (Möglichkeit von Alternativtraining für die Eissportvereine) genutzt werden. Der geplante Annexbau wird zum neuen Herzstück der Eissportanlage und zum Zentrum der Sportanlage Kleinholz. Dadurch werden die Besucherinnen- und Besucherströme neu geleitet und damit die Lärmemissionen in der Sportstrasse massiv reduziert. Diese Massnahme ist Teil des Masterplanes Sportstätten Kleinholz aus dem Jahre 2007, welcher vom Parlament zur Kenntnis genommen wurde.
Seit der Inbetriebnahme der Halle im Jahre 1977 wurden keine grösseren Sanierungen durchgeführt. Es wurden lediglich aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen notwendig gewordene Massnahmen getroffen (z.B. Veränderungen an der Kühlanlage, Massnahmen im Bereich der Zuschauersicherheit). Dieser Umstand führte dazu, dass in letzter Zeit immer wieder kleinere Schäden auftraten, welche einerseits den Sportbetrieb störten und andererseits nicht vorhersehbare Kosten verursachten.
Insbesondere genügt die Anzahl Garderoben sowie WC-Anlagen den heutigen Raum- und Hygieneansprüchen nicht mehr. Beispielweise steht einer heutigen Gasteishockeymannschaft mit 20 Spielern vor und während dem Spiel nur ein WC zur Verfügung.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Raumbedürfnisse verändert: Die Kader der Eishockeymannschaften sind grösser geworden. Zudem entstand aus sport-pädagogischen Aspekten sowie aus Gründen der Problematik der sexuellen Belästigung das Bedürfnis nach zusätzlichen Garderoben. Der letztgenannte Umstand ist gleichermassen ein Thema des Eishockeys sowie auch des Eiskunstlaufes.
Grossanlässe, wie z.B. Länderspiele, konnten in den vergangenen Saisons nur dank Provisorien durchgeführt werden. Anfragen für die Durchführung von Eishockey-Damen- oder Nachwuchsturnieren sowie die Durchführung von Eiskunstlaufschweizermeisterschaften mussten aufgrund der ungenügenden Infrastruktur abgelehnt werden.
Die Zuschauerkapazität wird bei 6'000 belassen. Dabei wird die Anzahl der Sitzplätze von 1'000 auf 2'500 vergrössert. Mit dieser Massnahme wird mehr Ruhe in die Ränge gebracht, was die Sicherheit der Zuschauer erhöht. Die genannte Zuschauerkapazität ist für den EHC Olten notwendig, um den zur Deckung des Aufwandes benötigten Ertrag erzielen zu können.
Das gesamte Sanierungspaket führt zu einer erheblichen Zunahme des Substanzwertes der Anlage. Zudem führen die Sanierungen dazu, dass bestimmte Positionen des Betriebsaufwandes (z.B. Reinigungsaufwand, Energieverbrauch etc.) reduziert werden können und der Pachtertrag erhöht werden kann.
Die im Anhang des Businessplanes erwähnten Veloparkplätze sind auf städtischem Gebiet geplant und dienen zusätzlich den Benützer und Benützerinnen der Sportanlage Kleinholz. Daher wird deren Bau analog den Parkplätzen im Kleinholz von der Stadt finanziert.
Ebenso ist die im Anhang erwähnte VIP-Zone nicht mehr aufgeführt. Da dieser Raum einzig dem EHCO dient, seine Gäste zu betreuen und zu bewirten, wird vorgeschlagen, dass der EHCO den VIP-Raum selbst finanziert und anschliessend betreibt. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, dass der EHCO eine VIP-Zone in einem Teil des Restaurants einrichtet.
Auch die im Businessplan erwähnte Matchuhr, welche mehrere Videowände beinhaltet, wird nicht in die Vorlage einbezogen, da diese mittels Sponsoringeinnahmen durch den Betreiber selbst finanziert werden soll. Alternativ könnte ein einfacheres Modell installiert werden.
Der Zeitpunkt der meisten Sanierungen wird sich gegenüber dem Businessplan verzögern. Die Staffelung der Sanierungsmassnahmen erfolgt entsprechend der Dringlichkeit. Zudem wurde bei der Planung darauf geachtet, dass der Eissportbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Aus heutiger Sicht wird der Wettkampfbetrieb der Eissportvereine durch die Bautätigkeiten nicht tangiert, da diese weitgehend auf die eisfreie Zeit gelegt werden.
Mit dem vorliegenden Sanierungspaket wird sichergestellt, dass die Anlage den Anforderungen des Eissportes in den nächsten 15 bis 20 Jahren gerecht wird. Es geht keinesfalls darum, in Olten eine Luxuseisportanlage zu errichten, sondern lediglich darum, die bestehende Anlage in eine zweckmässige Anlage umzuwandeln.
Abgesehen vom eventuellen Bedarf von zusätzlichen Garderoben, ist innerhalb der nächsten 15 bis 20 Jahren nicht mit grösseren Investitionen zu rechnen. Kleinere Sanierungsmassnahmen sowie Neubeschaffungen von Maschinen werden über die laufende Rechnung finanziert. Zusätzliche Investitionen durch die Stadt könnten zum Kauf und / oder der Sanierung der Curlinghalle notwendig werden.
Ergänzende Informationen zum Annex-Bau
Mit rund Fr. 5.5 Mio. entspricht der Annex-Bau Süd dem grössten Anteil der Investitionen. Dieser bildet, wie bereits erwähnt, das neue Herzstück der Eisportanlage und der gesamten Sportanlage Kleinholz. Nachfolgend werden die Nutzungen entsprechend den Stockwerken kurz erläutert.
Niveau 1: Es werden 3 Garderoben mit Nebenräumen (Material- und Waschräume sowie eine Trainergarderobe) und eine neue WC-Anlage gebaut.
Niveau 2: Auf diesem Strockwerk entstehen ein Kraftraum (Standard bei Nationalligastadien) sowie ein Gymnastikraum, welcher für Eiskunstlauf-Trockentraining genutzt werden kann. Diese Räume stehen sämtlichen Nutzern der Sportanlage Kleinholz zur Verfügung.
Niveau 3: Auf dieser Etage entstehen ein grosszügiger Eingangsbereich sowie das neue Restaurant, welches das bestehende stark sanierungsbedürftige ersetzt. Dank der neuen Lage des Restaurants, mitten in der Sportanlage Kleinholz, wird dieses viele Benützerinnen und Benützer der Sportanlage Kleinholz anziehen. Dadurch wird eine ganzjährige Verpachtung möglich, wodurch mit höheren Pachtzinsen gerechnet werden kann.
Das ehemalige Eingangsgebäude wird umgenutzt; u.a. zur Schaffung von Büroraum für die Verwaltung und die Vereine.
3.2 Finanzierungsvarianten
Zur Finanzierung der Fr. 12.1 Mio. bestehen zwei Varianten.
Aufgrund der Vor- und Nachteile beider Varianten wird von der Stadt und der Sportpark Olten AG die Variante "Investitionsbeiträge der Stadt" bevorzugt. Bei beiden Varianten ist ausreichend Liquidität für den Betrieb vorhanden, womit unvorhergesehene Unterhaltsarbeiten oder ähnliches finanzierbar wären.
Der Betrag von rund Fr. 12.1 Mio. würde durch das Parlament und das Volk einmalig genehmigt. Die einzelnen Objektkredite würden jeweils jährlich durch den Stadtrat beurteilt und ausgelöst. Damit wird es möglich, die Beträge unvorhergesehenen Kosteneinsparungen anzupassen. Die Objektkredite entsprechen den im vorangehenden Kapitel beschriebenen Investitionspaketen.
Weitere Ausführungen sind im Businessplan in Kapitel 7, S. 22-23, ersichtlich.
4. Schlussfolgerungen
Die zunehmenden Frequenzen des öffentlichen Eislaufs sowie die Erfolge des EHC Olten und das damit verbundene grosse Zuschauerinteresse zeigen, dass der Eissport sich grosser Beliebtheit erfreut.
Damit Eissport in Olten weiterhin möglich ist, muss die Eissportanlage für rund Fr. 12.1 Mio. saniert werden. Die Sanierung beinhaltet unter anderem den Annex-Bau mit einem Restaurant, Kraftraum, Gymnastikraum sowie diversen zusätzlichen Garderoben mit dazugehörenden sanitären Einrichtungen. Dieser Bau bildet das neue Herzstück der Sportanlage Kleinholz und wird allen Nutzerinnen und Nutzern ganzjährig zur Verfügung stehen.
Somit bedeutet die Unterstützung nicht nur ein Bekenntnis zum Eissport in Olten, sondern genauso zur Sportanlage Kleinholz.
5. Beschlussesanträge:
1. Der vorgelegte Businessplan wird zur Kenntnis genommen.
2. Der vorgelegte Investitionsplan wird zur Kenntnis genommen.
3. Zur Sicherstellung der 1. Saisonhälfte 2010/2011 werden der Sportpark AG
Fr. 375'000 ausbezahlt.
4. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung werden der Sportpark AG über die Jahre
2011 bis 2014 maximal Fr. 3‘000'000 ausbezahlt.
Zur Sanierung der Eissportanlage wird ein Rahmenkredit in der Höhe von
Fr. 12'108'000.- bewilligt. Dieser wird im Rahmen mehrerer Objektkredite
über die kommenden Jahre an die Sportpark AG ausbezahlt. Die Auszahlung muss
jeweils aufgrund des von der Sportpark AG vorgelegten Objektantrages vom
Stadtrat genehmigt werden.
5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6. Ziff. 4 dieser Beschlussesanträge untersteht dem obligatorischen Referendum.