Inhalt
Dringliche Motion Fraktion Grüne betr. "Verhandlungen für Teilkauf von Olten SüdWest"/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 25. März 2010
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein FelixFelix *Wettstein (keine Funktion)
- Beschreibung
- Die Fraktion Grüne hat am 22. März folgenden dringlichen Vorstoss bei der Stadtkanzlei eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, mit der Eigentümerschaft des Areals Olten SüdWest in Verhandlungen über den teilweisen Kauf des Geländes und in eine langfristige Part-nerschaft zur gemeinsamen Entwicklung des Areals zu treten. Die Kaufbereitschaft der Stadt gilt solange, bis die Bebauungen in Olten SüdWest abgeschlossen sind.
Begründung der Dringlichkeit
Der Vorstoss ist als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Kauf von Olten SüdWest" gedacht. Diese ist für den 25. März 2010 zur Behandlung im Parlament traktandiert. Laut Auskunft des Rechtsdienstes ist es unwahrscheinlich, zumindest fraglich, ob einer Initiative, welche die Form einer allgemeinen Anregung hat, ein (ausformulierter) Gegenvorschlag entgegen-gesetzt werden könne. Adäquates Mittel sei daher eine Motion. Damit der Wille des Parlamentes trotzdem und ohne zeitlichen Verzug zum Ausdruck gebracht werden kann, muss diese Motion dringlich sein, damit das Parlament am 25. März nicht nur zur Initiative, sondern auch zur Motion Stellung nehmen kann.
Materielle Begründung
Die Bedeutung des Areals Olten SüdWest ist hinlänglich bekannt. Die bisherige Eigentümerin hat 2009 einen Käufer gefunden, welcher bereit ist, das Areal zum Wert von über 20 Mio. Franken zu erwerben. Dem für rasches und „effizientes“ Bauen bekannten künftigen Eigentümer Leopold Bachmann geht es in erster Linie darum, Wohnungen zu erstellen. Er zeigt sich offenbar daran interessiert, weitere Investoren zu finden, welche die anderen vorgesehenen Komponenten des Areals ("Arbeiten" und "Leben") mitentwickeln.
Die Stadt selber wird in absehbarer Zukunft Bedarf nach zusätzlichem Land resp. entsprechenden Landreserven haben, um öffentliche Anlagen wie Schulhäuser, Sport- und Freizeitanlagen zu bauen. Insbesondere das hintere Drittel des Areals Olten SüdWest eignet sich für Freizeitnutzungen und naturnahe Erholungsräume gut, es ist aber für Wohnnutzungen nicht sehr attraktiv, da es in einer Senke liegt. Die Stadt hat auch ein Interesse daran, Land an Gewerbetreibende zu vermitteln, die in Olten investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen.
Eine Vorlage über den teilweisen Kauf von Olten SüdWest muss dem Volk unterbreitet werden, sobald die entsprechenden Bedingungen ausgehandelt sind.
Wenn der Stadtrat diese Verhandlungen in Immobilienfragen nicht selber führen will, kann er via eine öffentlichrechtliche Körperschaft (z.B. die sbo) gegenüber dem künftigen Eigentümer das Interesse der Stadt an einer langfristigen Partnerschaft und einem teilweisen Erwerb des Areals einbringen. Die Position der Stadt ist insofern vorteilhaft, als der Eigentümer von Olten SüdWest auf Investitionen der öffentlichen Hand im Umfang von weit über 15 Mio. Franken zur Erschliessung der Parzelle angewiesen ist. Daher wird er mit Sicherheit auf Verhandlungen eintreten wollen und müssen.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Zur Frage der Dringlichkeit:
Angesichts der Behandlung der Volksinitiative „Kauf von Olten SüdWest“ an der Parlamentssitzung vom 24./25. März befürwortet der Stadtrat eine dringliche Behandlung der Motion.
Zum Inhalt:
Es gehört zum Auftrag des Stadtrates, zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Hand den Bedarf der Stadt Olten an Liegenschaften, Grundstücken und Infrastrukturanlagen auf dem ganzen Stadtgebiet abzudecken. Die entsprechenden strategischen Grundsätze sind in einer Richtlinie (SRO 513) betr. Kauf und Verkauf geregelt. Als jüngstes Beispiel hat die Einwohnergemeinde im Gegenzug zur Altlastenbereinigung eine sich im Besitze der Bürgergemeinde befindliche Parzelle im Kleinholz in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit einer Fläche von 15'271 Quadratmetern erhalten, an der sie für die Errichtung öffentlicher Bauten (Schulanlagen, Turnhalle etc.) interessiert ist.
Im Falle von Olten SüdWest hat die Stadt Olten von Beginn weg im Rahmen der kooperativen Planung mit Eigentümerin und Kanton, welche die Basis bildet für die bereits bestehende Partnerschaft zur gemeinsamen Entwicklung des Areals, ihre Interessen wahrgenommen, beispielsweise was die Nutzungen und die ökologischen Ausgleichsflächen betrifft. Zudem wurde der Bedarf an Sicherstellung von genügend Flächen für allfällige öffentliche Einrichtungen angemeldet. Diese Nutzung ist denn auch im Gestaltungsplan aufgeführt; zudem sind Freiflächen für Quartierplätze und Quartierparks vorgesehen.
Tritt nun der Bedarf ein nach zusätzlichem Land resp. entsprechenden Landreserven, um öffentliche Anlagen wie Schulhäuser, Sport- und Freizeitanlagen zu bauen, wird der Stadtrat selbstredend unter Einbezug der Stadtentwicklungskommission als beratendem Gremium Verhandlungen mit der Eigentümerschaft aufnehmen.
Im Sinne der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt der Stadtrat daher die Motion zur Überweisung. - Fraktion
- Fraktion Grüne Olten
Zugehörige Objekte
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