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Steuervorbezug 2024
Steuerjahr 2024
Der Steuerfuss der Stadt Olten bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert bei 108 Prozent. Dies gilt für die natürlichen sowie für die juristischen Personen. Für die Erstellung der definitiven Veranlagung ist das Kantonale Steueramt zuständig. Dieses wird nach dem Erhalt Ihrer Steuererklärung die Arbeiten aufnehmen und der Stadt Olten anschliessend die Faktoren zur Weiterverarbeitung zustellen.
Fälligkeit der Vorbezugsraten 2024
Der Steuervorbezug ist unverändert in vier Raten mit folgenden Fälligkeiten zu begleichen:
2. April 2024; 31. Mai 2024; 2. September 2024; 2. Dezember 2024. Wir empfehlen Ihnen, für die laufenden Steuern monatliche Rückstellungen zu bilden; Sie können damit finanziellen Engpässen vorbeugen.
Bezahlung der Gemeindesteuern
Sie können die Vorbezugsrechnungen sowie die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffende definitive Steuerrechnung mittels der erhaltenen Einzahlungsscheine begleichen. Sparen Sie Zeit, in dem Sie die Bezahlung der Rechnungen per E-Banking auslösen. Zusätzlich können Sie die Rechnung bequem per eBill erhalten. Aktivieren Sie den Dienst in Ihrem E-Banking-Account.
Zinssätze
Das Steuerreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten kennt die nachfolgenden Zinsarten:
Verzugszins (5.00 %):
Zins, der für verspätete Zahlungen nach Ablauf der Fälligkeit in Rechnung gestellt wird.
Rückerstattungszins (0.50 %):
Zins, der in Rechnung gestellten Steuer, die jedoch aufgrund der definitiven Veranlagung nicht geschuldet wird.
Änderung der finanziellen Verhältnisse
Werden sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Jahr 2024 wesentlich verändern und führen diese im Vergleich zur letzten definitiven Steuerrechnung zu einer massgeblichen Abweichung der Steuerbelastung, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und können gegebenenfalls die Vorbezugsrechnung anpassen.
Berechnung der fälligen Steuern
Je höher das jährliche Einkommen und Vermögen ausfällt, desto höher wird auch die Steuerabgabe an Bund, Kanton und Gemeinde. Sie können die fälligen Steuern mittels des zur Verfügung gestellten Steuerrechners berechnen. Bitte beachten Sie, dass die definitive Steuerrechnung auf Grund von Anpassungen abweichen kann. Den Rechner finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes: www.steueramt.so.ch.
Rückerstattung einer zu hohen Vorbezugsrechnung
Sollte der von Ihnen einbezahlte Steuervorbezug zu hoch ausgefallen sein, werden wir Ihnen ab einem Guthaben von CHF 100 eine Rückerstattung auf Ihr Bank-/Postkonto auszahlen. Auf Ihren Wunsch können wir das Guthaben der zukünftigen Steuerperiode anrechnen. Beträge unter CHF 100 werden automatisch dem neuen Steuerjahr gutgeschrieben.
Kontakt
Bei Fragen und Unklarheiten dürfen Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Telefon: 062 206 12 33 – E-Mail: finanzen@olten.ch – Internet: www.olten.ch.
Zugehörige Objekte
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23-12-05 do Beilage Vorbezug 2024 (PDF, 102.35 kB) | Download | 0 | 23-12-05 do Beilage Vorbezug 2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung/Stadtkasse | 062 206 12 33 | finanzen@olten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Finanzen und Dienste | 062 206 12 48 | finanzen@olten.ch |
Name | Download |
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