Inhalt
Prämie für spezielle Einzelleistungen von Mitarbeitenden im Jahreslohn/Weisung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 16. Oktober 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
An der Sitzung vom 21. Juni 2017 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten eine Teilrevision des Personalreglements der Stadt Olten (SRO 131) per 1. Januar 2018 angenommen. Bestandteil dieser Vorlage ist auch eine Prämie für spezielle Einzelleistungen für Mitarbeitende. Dazu wurde Art. 22d Lohnentwicklung um einen neuen Absatz 4 erweitert:
4 Für die Auszeichnung spezieller Einzelleistungen in Form einer Prämie können den Direktionen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. der Stadtrat erlässt dazu eine Weisung.
2. Erwägungen
In der Vorlage ans Gemeindeparlament beschrieb der Stadtrat die noch zu regelnde Prämie mit folgenden Eckwerten:
- Den Direktionen steht pro Stellenprozent der unbefristeten Anstellungen im Jahreslohn 1 Franken zur Verfügung.
- Damit können spezielle Leistungen mit maximal Fr. 500.- pro Einzelperson belohnt werden.
- Die Vergabe einer Prämie ist von der Direktionsleitung zusammen mit dem zuständigen Stadtratsmitglied zu bewilligen und dem Gesamtstadtrat zur Kenntnis zu bringen.
- Eine Ausschüttung im Giesskannenprinzip ist nicht gestattet.
- Es besteht keine Ausschüttungspflicht.
Diese Eckpunkte werden in die beiliegende Weisung übernommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten belaufen sich auf 1 Franken pro Stellenprozent im Jahreslohn. Das Budget 2018 weist einen Stellenetat von 166.70 des unbefristet angestellten Personals im Jahreslohn aus; die Kosten betragen somit derzeit 16’670 Franken. Der für die Prämie zur Verfügung stehende Betrag pro Direktion wird von der Direktion Finanzen und Dienste jeweils Anfang Jahr berechnet und der zuständigen Direktionsleitung mitgeteilt.
Beschluss:
1. Die Weisung betr. Prämien für spezielle Einzelleistungen von Mitarbeitenden im Jahreslohn gemäss Art. 22d Abs. 4 PR (SRO131) wird genehmigt.
2. Die Direktionen Präsidium (Personaldienst) und Finanzen und Dienste (finanzielle Grundlagen) werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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17-10-16_do_Pramie_fur_spezielle_Einzelleistungen_Weisung.docx | Download | 0 | 17-10-16_do_Pramie_fur_spezielle_Einzelleistungen_Weisung.docx |
Datum | Sitzung |
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