Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
An der Sitzung vom 29. September 2016 hat das Gemeindeparlament die Vorlage zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates mit 18:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass die Vorlage, welche der Stadtrat dem Parlamentsbüro unterbreitet hatte, angeblich nicht durch eine parlamentarische Kommission vorberaten worden sei. Zudem wurde teilweise das Fehlen von Aussagen zur parlamentarischen Finanzkommission bemängelt. Letztere sollen nun durch eine Revision in der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments aufgenommen werden; einen entsprechenden dringlichen Antrag hat das Gemeindeparlament an seiner Sitzung vom 23. November 2016 mit 37:7 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen. Der Stadtrat unterbreitet die Vorlage unter Verarbeitung der im September eingegangenen Änderungsanträge hiermit erneut – fristgerecht um notwendige personalrechtliche Schritte bis zum Inkrafttreten vollziehen zu können.
1. Ausgangslage
Die Teilrevisionen der Gemeindeordnung und die Ausgliederung der Stadtpolizei als eine der verschiedenen Sparmassnahmen, welche die Verwaltungsorganisation betrafen, haben den Stadtrat veranlasst, die Regierungs- und Verwaltungsorganisation der Stadt Olten auf die neue Amtsperiode hin zu überprüfen. Im vergangenen April legte er als ersten Schritt fest, dass künftig jedes Stadtratsmitglied, auch der Stadtpräsident oder die Stadtpräsidentin, je einer Direktion vorstehen wird. Bisher hatte der Stadtpräsident neben der Direktion Präsidium jeweils eine weitere Direktion, aktuell die Direktion Bildung und Sport, geführt. Als Folge davon wurde beschlossen, dass die nach der Übergabe der Stadtpolizei an die Polizei Kanton Solothurn verbliebenen Aufgaben der heutigen Direktion Öffentliche Sicherheit in andere Direktionen verschoben werden sollen.
Anfang Juli konkretisierte der Stadtrat diese Entscheide: Die Abteilung Ordnung und Sicherheit, bestehend aus den Bereichen Gewerbe, Verkehr und Empfang, wechselt per 1. August 2017 in die Direktion Präsidium, die Abteilung Publikumsdienste in die Direktion Finanzen und Informatik, welche dann in Finanzen und Dienste umbenannt wird. Neu wird die Direktion Präsidium zudem auch für die Feuerwehr, die Regionale Zivilschutzorganisation und den Regionalen Führungsstab zuständig sein. Bei weiteren Abteilungen hat sich ergeben, dass sich keine Änderung aufdrängt; so verbleiben die Abteilung Informatik bei der Finanzdirektion, die Hauswartungen bei der Baudirektion und das Aufgabengebiet Jugend bei der Direktion Bildung und Sport.
Die geplanten Änderungen sollen nun in einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates berücksichtigt werden; diese wird per 1. August 2017 in Kraft treten. Der Stadtrat benutzt zudem die Gelegenheit für eine grundsätzliche Überarbeitung der die Verwaltungstätigkeit regelnden Erlasse: Auf den gleichen Zeitpunkt hat er auf der Basis der revidierten Geschäftsordnung des Stadtrates vorbehältlich von deren Genehmigung durch das Gemeindeparlament eine einheitliche Organisationsverordnung der Stadtverwaltung
Olten erlassen, welche die bisherigen Organisationsreglemente der Direktionen zusammenführt und auch die direktionsübergreifende Zusammenarbeit regelt. Im Gegenzug werden diese Organisationsreglemente sowie die ebenfalls in die neue Organisationsverordnung integrierte Geschäftsordnung der Direktionskonferenz aufgehoben.
Nachdem die Vorlage am 29. September 2016 vom Gemeindeparlament mit 18:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen zurückgewiesen worden war, unterbreitet der Stadtrat die Vorlage unter Verarbeitung der im September eingegangenen Änderungsanträge hiermit erneut – fristgerecht um notwendige personalrechtliche Schritte bis zum Inkrafttreten vollziehen zu können.
2. Erläuterungen
Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen erläutert.
Ingress
Auf Antrag der SP-Fraktion wird der Verweis auf Art. 39 Abs. 1 zusätzlich aufgenommen.
Art. 3 Allgemeine Zuständigkeit und Delegation
Im Abs. 2 wird die bisher fehlende Delegationsmöglichkeit an die Direktionskonferenz neu aufgenommen.
Im neuen Abs. 4 wird die rechtliche Grundlage für den Erlass einer Organisationsverordnung durch den Stadtrat gelegt.
Art. 4 Konstituierung und Vereidigung
Die Vereidigung des Stadtrates durch den Stadtpräsidenten bzw. die Stadtpräsidentin wird von der konstituierenden Parlamentssitzung abgekoppelt, da der Stadtrat bereits vor deren Durchführung tagt.
Art. 13 Protokollführung
Die veraltete Formulierung wird an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Im Gegensatz zur Darstellung der SP-Fraktion geht die neue Regelung wesentlich weiter als die bisherige; die veröffentlichten Beschlussprotokolle enthalten die gesamte Vorlage inklusive Beschluss, die für den Stadtrat und die Verwaltung reservierten Laufprotokolle enthalten zusätzlich die Voten der Stadtratsmitglieder.
Art. 14 Mitteilungen
Abs. 2: Der Vorbehalt betreffend Verwaltungsrechtspflegegesetz hat keine Relevanz und kann ersatzlos gestrichen werden, da die Unterschriftenregelung in alleinger Kompetenz der Stadt liegt.
Abs. 3: Nicht nur die Stadtratsbeschlüsse von öffentlichem Interesse, sondern sämtliche Beschlüsse sind in geeigneter Form zu veröffentlichen, sofern die übergeordnete Gesetzgebung dies erlaubt. Die von der SP beantragte Frist für die Publikation der Traktandenliste (5 Tage vor der Sitzung) ist zu lang, um genügend Bearbeitungszeit zwischen den Stadtratssitzungen zu gewähren.
Art. 16 Unterschriftenregelung
Unterschrifts- und Visumsberechtigungen werden in der neuen Organisationsverordnung einheitlich für die Gesamtverwaltung geregelt.
Art. 17 Kompetenzen
lit. a: Auf den Erlass von Organisationsreglementen pro Direktion wird verzichtet; die Direktionen sind allgemein für die direktionsinterne Organisation im Rahmen der übergeordneten Erlasse (Geschäftsordnung des Stadtrates und Organisationsverordnung) zuständig.
lit. d: Mit Volksentscheid vom 5. Juni 2016 wurden die den Direktionen zugeordneten Fachkommissionen per Ende der laufenden Legislaturperiode aufgehoben.
Art. 18 Nachtragskredite
Die Gelegenheit wird benutzt, um die Nomenklatur des Rechnungsmodells HRM2 (Erfolgsrechnung statt Laufende Rechnung; Budget statt Voranschlag) zu berücksichtigen. Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 19 Beiträge und Subventionen
Die Formulierung „Die Grenzkosten dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden“ ist interpretationsbedürftig. Der Stadtrat geht davon aus, dass es sinngemäss darum geht, dass sich die Leistungserbringung bei einer regionalen Zusammenarbeit für die Einwohnergemeinde Olten nicht verteuern darf.
Art. 20 Kreditabrechnungen
Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 20bis
Es ist geplant, nach Abschluss der Arbeiten der parlamentarischen Kommission zur Revision der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments einen zusätzlichen Artikel 20bis in die Geschäftsordnung des Stadtrates einzufügen, der die Änderungsanträge der FDP-Fraktion vom 29. September 2016 aufnimmt. Der Zusatzartikel wird dem Gemeindeparlament zusammen mit der Revision der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments unterbreitet.
Art. 25-32 Gliederung
Die genannten Artikel werden den Beschlüssen des Stadtrates vom April bzw. Juli dieses Jahres angepasst. Auf Kurzbezeichnungen für die Direktionen wird künftig aus Gründen der Klarheit und Einheitlichkeit verzichtet. Art. 25 Abs. 3 wird aufgehoben. Die Formulierungen zu den einzelnen Direktionen werden vereinfacht und aktualisiert. berücksichtigt werden ferner die Aufhebung der ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen und die Schaffung einer neuen Finanzkommission gemäss Volksentscheid vom 5. Juni 2016. Der Verweis auf Art. 47 GO wird auf Antrag der SP-Fraktion gestrichen.
Auf Antrag der Grünen wird in Art. 26 Abs. 2 der Begriff Stadtentwicklung wieder aufgenommen und in Art. 29 Abs. 2 der Aufgabenbereich Umwelt und Energie der Baudirektion zugewiesen. Die Formulierung „Kinderkrippen und -horte“ in Art. 31 Abs. 2 wird durch „Schul- und familienergänzende Betreuung“ ersetzt.
Art. 33 Direktionskonferenz, Funktion und Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Direktionskonferenz wird präzisiert. Auf eine separate Geschäftsordnung wird wie erwähnt verzichtet.
Art. 34 Kunden- und Wirkungsorientierung, Grundsatz
Analog zur Streichung von Art. 49 Wirkungsorientierte Verwaltungsführung in der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2016 werden Abs. 2 und auf Antrag der SP der Verweis auf Art. 49 GO gestrichen.
Art. 38 Finanzkontrolle und Controlling
Die separate Organisationseinheit Finanzkontrolle wurde per Mitte 2014 aufgehoben; die Aufgaben wurden von der Direktion Finanzen und Informatik und von den Direktionsleitungen übernommen.
Art. 39 Kontrolle
dito
Art. 40 Controlling
dito
Beschlussesantrag:
I.
1. Der Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten (SRO 122) vom 10. Mi 2001 (Ingress, Art. 3 Abs. 2 und 4, Art. 4 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 14, Abs. 2 und 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 lit. a und d, Art. 18 Abs. 2 und 3, Art. 19, Art. 20 Abs. 3, Art. 25, Art. 26, Art. 27, Art. 28, Art. 29, Art. 31, Art. 32, Art. 33 Abs. 2 und 3, Art. 34 Abs. 2, Art. 38, Art. 39 Abs 3, Art. 40 Abs. 2 und 3) wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Teilrevision tritt per 1. August 2017 in Kraft.
II.
Ziff. I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.
Beilagen:
- Synopse alt/neu Teilrevision Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten (SRO 122)
- Organisationsverordnung der Stadtverwaltung Olten (SRO 122.1)
- Änderungsanträge aus der Parlamentssitzung vom 29. September 2016
Olten, 22. Dezember 2016
NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber
Dr. Martin Wey Markus Dietler