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Badi öffnet am 6. Juni für 1000 Personen
Aufgrund der Lockerungen der Corona-Massnahmen des Bundes von vergangener Woche kann auch die Oltner Badi am kommenden Samstag, 6. Juni, wieder ihre Türen öffnen. Grundsätzlich sind alle ihre Attraktionen wieder in Betrieb: alle Wasserbecken, die Rutschbahnen und die Kinderbereiche, die Liegenwiesen sowie die Beachvolleyballfelder. Aufgrund der geltenden Vorschriften ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste jedoch – unter Anrechnung der gesamten eingezäunten Fläche, auch des in der vergangenen Woche im Parlament diskutierten Bereichs – auf 1000 beschränkt. Zur Verfügung stehen auch alle Duschen, WC-Anlagen und die Umkleideräume; die Abstands- und Hygieneregeln sind hier verstärkt einzuhalten. Und auch das Badirestaurant ist geöffnet. Jedoch erfolgt der Zugang über die Hauptkasse der Badi; der separate Restauranteingang ist geschlossen.
Das Schwimmerbecken ist in zwei gleichgrosse Flächen aufgeteilt. Die aareseitige Fläche ist für die Schnell- bzw. Kraulschwimmer/innen, diejenige auf der Treppenseite für die langsameren Schwimmer/innen reserviert. Geschwommen wird im Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn immer am Rand des Beckens bzw. der Trennleine entlang. Die freie Mitte der Fläche kann zum „Überholen“ genutzt werden. Das seitliche Hineinspringen in das Schwimmerbecken ist verboten.
Für die ganze Badesaison 2020 werden aufgrund der Einschränkungen nur Einzeleintritte für Erwachsene und für Jugendliche verkauft. Ausserdem gibt es eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von maximal vier Stunden. Spätestens nach vier Stunden ist das Bad zu verlassen, damit anderen Badegästen der Zugang zur Badi auch möglich wird. Für Erwachsene beträgt der Eintrittspreis 4 Franken, für Jugendliche und Kinder 2 Franken. Es gibt keine vergünstigten Billette zum Beispiel für Abendeintritte oder mit der KulturLegi. Bestehende Abonnemente (Saison- oder Jahresabos) sowie 10er-Billette sind in dieser Saison ungültig. Saison- und Jahresbillette werden um ein Jahr verlängert oder auf Wunsch teilrückerstattet, 10er-Billette gelten im nächsten Jahr wieder.
Die Eintrittstickets sind unbedingt aufzubewahren, da sie auch für den Austritt aus der Badi benötigt werden: Die Drehkreuze sind so programmiert, dass der Durchgang nur mit gültigen Ticket freigeschaltet wird. Dabei wird kontrolliert, ob die Zeitbeschränkung eingehalten wurde. Ist die maximale Zeit überschritten, muss eine Nachzahlung von 5 Franken pro angefangene Stunde geleistet werden. Wer beim Austritt kein Ticket vorweisen kann, muss 25 Franken für die Umtriebsentschädigung bezahlen.
Die nun seit Wochen bekannten Abstands- und Hygieneregeln müssen auch in der Oltner Badi eingehalten werden. Die Badaufsichten sind angewiesen, dies zu kontrollieren. Für die Nachverfolgbarkeit, falls Corona-Krankheitsfälle eintreten, sind nach dem Betreten der Badi Datenblätter mit Name, Adresse, Telefonnummer und Eintrittszeit auszufüllen. Dadurch können allenfalls Kontaktbetroffene von Corona-Erkrankten nachträglich orientiert werden.
Das Aareschwimmen ist auch in diesem Jahr möglich. Jedoch muss die Badi durch den Hauptausgang verlassen werden; das Drehkreuz im Süden ist mangels Zählungsmöglichkeit gesperrt.
Alle Badigäste sind um Mithilfe beim Einhalten der allgemeinen und speziellen Coronaregeln gebeten, damit einer tollen Badesaison 2020 nichts im Wege steht.
Auch Ländiweg wird wieder geöffnet, statt Kilbi wird Stadtfest geprüft
Aufgrund der von 5 auf 30 erhöhten Zahl von Personen, die sich spontan versammeln dürfen, wieder geöffnet wird ab 6. Juni auch der Ländiweg am Oltner Aareufer. Hier behält sich der Stadtrat eine erneute Schliessung vor, wenn die Abstands- und Mengenvorschriften nicht eingehalten werden sollten.
Was die Grossanlässe in der Stadt Olten angeht, hat sich aufgrund einer Umfrage bei den Schaustellern herausgestellt, dass die Kilbi wegen Terminkollisionen nicht in den Herbst verschoben werden kann: Nur die Hälfte der angefragten Bahnenbetreiber würde an einer Auflage vom 16. bis 19. Oktober teilnehmen. Nun wird geprüft, an diesem Verschiebedatum ein Stadtfest mit einem Kilbibetrieb der interessierten Schausteller durchzuführen, sofern genügend Vereine am Festbetrieb mitmachen.
Die Bundesfeier wird weitergeplant; über die Durchführung wird zu einem späteren Zeitpunkt definitiv entschieden. Der Beachevent kann frühestens im September stattfinden, das Street-Food-Festival voraussichtlich im Oktober. Die Wochenmärkte werden mit dem derzeit räumlich ausgedehnten System der letzten Wochen weitergeführt; ob der Monatsmarkt Anfang Juli stattfinden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Zumindest bis zur Sommerpause vorläufig weitergeführt werden – trotz leichter Lockerung der Vorschriften für die Gastrobetriebe – die erst seit kurzer Zeit ausgedehnten Aussenwirtschaften.
In den seit 16. Mai wieder geöffneten Museen können nun auch wieder eigene Veranstaltungen wie Führungen oder Werkbetrachtungen durchgeführt werden; wo keine Anmeldung erforderlich ist, werden die Teilnehmenden mit Name, Adresse und Telefonnummer erfasst. Während der Unterrichtszeiten sind die Schulanlagen für den Schulbetrieb reserviert; ausserhalb der Unterrichtszeiten sind sie mit einem entsprechenden Schutzkonzept auch von Vereinen nutzbar und sind die Aussenanlagen auch für die Bevölkerung zugänglich.
Die Feuerwehr Olten beendet per 8. Juni das im März aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Sondersetting mit Wochenpiketts mit kleinen, jeweils während einer Woche identischen Formationen und geht weitgehend zum «normalen» Pikettdienst über; der Übungsbetrieb soll nach den Sommerferien wieder gestartet werden.