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Chlorothalonil: Höchstwerte überschritten - Wasser kann aber weiter getrunken werden
Im Sommer 2019 wurden einzelne Abbauprodukte des in Pflanzenschutzmitteln eingesetzten Wirkstoffes Chlorothalonil durch den Bund als "relevant" eingestuft. Gemäss den damaligen Resultaten der kantonalen Lebensmittelkontrolle liegen die quantifizierbaren Konzentrationen von Chlorotalonil-Sulfonsäure in den untersuchten Wasserproben des von der a.en in der Grundwasserschutzzone Gheid geförderten Wassers, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit der analytischen Methode, knapp unter dem Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, ist seit 1. Januar 2020 verboten. Dieser wichtige Entscheid wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gefällt. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgrund einer verschärften Risikobewertung des Wirkstoffs neu sämtliche Abbauprodukte von Chlorothalonil im Trinkwasser als "relevant" eingestuft. Davon betroffen sind sämtliche grossen Grundwasservorkommen im Kanton Solothurn; auch der mächtige Grundwassesrstrom des Dünnerngäu, aus welchem die a.en das Trinkwasser fördert, ebenso das Aare-Grundwasservorkommen im Niederamt.
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