Am 05. September 2002 hat die SP-Fraktion ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Internet-Domainname
www.olten.ch auf die Einwohnergemeinde Olten zu übertragen ist, und ergreift gegebenenfalls die notwendigen Rechtsmittel. In die Prüfung miteinzubeziehen sind auch die Internet-Domainnamen
www.olten.info,
www.stadtolten.ch und
www.stadt-olten.ch. Begründung:
In der Vergangenheit gab es mehrere parlamentarische Vorstösse, die die Stadt Olten aufforderten einen unabhängigen, attraktiven und der Zeit entsprechenden Internetauftritt zu präsentieren. Nachdem mit der Webseite der Stadt Olten unter der Internetadresse
www.stadtolten.info dieser Auftritt auf zeitgemässe und aufbaufähige Art und Weise Realität geworden ist, besteht weiterhin das Problem der Internetadresse.
Die aktuelle Adresse der offiziellen Internetseite der Stadt Olten entspricht weder den allgemeinen Usanzen noch den Interessen der Stadt Olten oder ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.
Unter der gegenwärtigen Adresse werden die notwendigen Informationen in der Regel nicht gefunden, weder von der Bevölkerung, geschweige denn von Auswärtigen. Die notwendigen Aussenwirkung wie für das Stadtmarketing oder den Tourismus notwendig, kann so nicht erreicht werden.
Mit Verärgerung muss festgestellt werden, dass einerseits die Stadt Olten die Registrierung der notwendigen aussagekräftigen Adresse verpasst hat, dass andererseits aber auch „domain-grabber“ die Gelegenheit zu nutzen versuchten, daraus Kapital zu schlagen, in dem sie die entsprechenden Namen für sich registrierten, mit der Absicht, sie später an die Stadt zu verkaufen.
Im besonderen Fall des Domainnamens „olten.ch“ spielen sicherlich historische Gründe eine erschwerende Rolle. Dennoch ist die Sachlage heute klarer denn je. Der natürliche – und einzige richtige – Namen für die offizielle Webseite der Stadt Olten lautet
www.olten.ch. Es existiert bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen zum grundsätzlichen Anspruch einer Gemeinde auf den ihr entsprechenden Domainnamen. Verwiesen sei zum Beispiel auf folgende Urteile:
· Das Bundesgericht bestätigt am 2.5.2000 ein Urteil des Handelsgerichts Bern vom 24.8.1999, das einer privaten Firma die Benutzung des Domainnamens „berneroberland.ch“ verbietet.
· Gestützt auf das Namenrecht wurde der Gemeinde Frick der Domainnamen „frick.ch“ zugesprochen (Handelsgericht Aargau, 30.8.2001).
· Mit Urteil vom 4.12.2000, gestützt auf das Namensrecht nach Art. 29 ZGB und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sprach das Amtsgericht Luzern die Rechte am Domainnamen „luzern.ch“ der Stadt Luzern zu.
· Das Obergericht des Kantons Luzern folgte diesem Entscheid mit Urteil vom 13.11.2001, gestützt auf Art. 3 lit. d UWG.
· Das Bundesgericht stützte dieses Urteil Ende Juli 2002 und auferlegte der unrechtsmässigen Besitzerin des Domainnamens die Gerichtsgebühr und eine Aufwandentschädigung für die Stadt Luzern (schriftlicher Entscheid [zum Zeitpunkt der Postulatseinreichung] noch ausstehend).
Demnach ist zu schliessen, dass der oben postulierte Rechtsanspruch der Stadt Olten offensichtlich begründet und dessen Durchsetzung erfolgreich zu Ende geführt werden kann. Die heutige klare Rechtslage müsste nicht zuletzt auch den heutigen Inhaber der Domainnamens „olten.ch“ zu einer einvernehmlichen Lösung veranlassen.“
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Vorgeschichte
Der Domain-Name
www.olten.ch wurde am 19. März 1996 durch die Firma Heutronic AG in Olten, registriert. Am 20. März 1997 überwies das Gemeindeparlament ein Postulat von Werner Bütikofer, wonach sich die Stadt Olten auf dem Internet präsentieren solle. In diesem Zusammenhang wurde auf den bestehenden Auftritt der Heutronic AG hingewiesen, auf dessen Leistungen aufgebaut werden könne. Die Heutronic AG schlug der Stadt Olten vor, ihr auf der Domain
www.olten.ch einen Link auf der Welcome-Seite zu gewähren. Dieser Link würde direkt zur Präsentation der Stadt Olten führen.
Mit Beschluss vom 10. November 1997 erteilte der Stadtrat in einer Arbeitsvergabe der Firma Heutronic den Auftrag, für die Stadt Olten eine Internet-Homepage zu realisieren. Die Wahl fiel laut Beschlussprotokoll unter anderem deshalb auf die Heutronic AG, weil sie die Inhaberin der Domain
www.olten.ch war, während bei der Wahl eines andern Anbieters auf eine spezielle, „nicht übliche“ Domain ausgewichen werden müsste. Festgelegt wurde, dass die produzierte Homepage in jedem Fall im Eigentum der Stadt Olten verbleibe und der Start im Internet auf Januar 1998 erfolgen solle. Vereinbart wurde ferner eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten.
In den Jahren seit der Inbetriebnahme hatten sich die Anforderungen von
aussen wie auch von innen an einen Gemeinde-Internetauftritt verändert: Gefordert waren nicht mehr nur eine Abbildung der Verwaltung und der politischen Behörden, sondern auch interaktive und transaktive Angebote, die in einem Online-Schalter zusammengefasst werden und die Verwaltung entlasten können, sowie Kommunikationsmodule.
Der Internetauftritt der Stadtverwaltung Olten innerhalb des Portals
www.olten.ch entsprach diesen Anforderungen aus verschiedenen Gründen seit längerer Zeit nicht mehr. Hinzu kam, dass die Möglichkeiten der Stadtverwaltung selber, Mutationen vorzunehmen, zu gering und die bestehenden Möglichkeiten zu schwerfällig im Handling waren. Entsprechend präsentierte sich der Internetauftritt sehr oft als nicht aktuell, was zu negativen Reaktionen aus der Nutzer(innen)schaft führte.
Der Stadtrat erteilte deshalb im Frühjahr 2002 auf Grund einer umfangreichen Evaluation den Auftrag für eine Neugestaltung des Internetauftritts der Einwohnergemeinde Olten an die Zürcher Firma Innovative Web; der Auftritt ging per 1. Juli 2002 ins Netz.
2. Verhandlungen über
www.olten.ch Nachdem erste Verhandlungen mit der Eigentümerin des Domainnamens
www.olten.ch über eine Zusammenarbeit – nicht zuletzt unter dem Eindruck der erwähnten Auftragsvergabe – zu keinem Ergebnis geführt hatten, hatte der Stadtrat von Olten ursprünglich im September 2002 festgelegt, dass er den Domainnamen
www.olten.ch für die Einwohnergemeinde beanspruche. In diesem Jahr wurde die entsprechenden Verhandlungen wieder aufgenommen. Diskutiert wurden verschiedene Szenarien:
- Die Einwohnergemeinde erwirbt den Domainnamen
www.olten.ch. - Es wird eine gemeinsame Einstiegsseite à la Winterthur eingerichtet, von der aus einerseits zur Einwohnergemeinde Olten, anderseits zum regionalen Portal gelinkt werden kann. Dabei geht der Domainname
www.olten.ch an die Einwohnergemeinde.
- Die Stadt erhält das Eigentum am Domainnamen
www.olten.ch. Der Heutronic AG wird von der Stadt für eine mindest zehnjährige Frist die volle Nutzung und das Hosting an
www.olten.ch überlassen. Während dieser Frist könnte die Heutronic AG die getätigten Investitionen abschreiben.
- Die Heutronic AG behält das Eigentum und die Nutzung an der Domain
www.olten.ch und betreibt ihr Portal wie bisher weiter, wobei der Link auf die Stadt Olten deutlicher hervorgehoben wird. Im Gegenzug übergibt die Heutronic AG der Stadt die Exklusivnutzung an der Domain
www.stadt.olten.ch, die heute schon für die Mailadressen der Stadtverwaltung verwendet wird.
- Die Stadt und die Heutronic AG gründen eine Aktiengesellschaft, in welche die Heutronic AG den Wert von
www.olten.ch als Sacheinlage einbringt und bei der Stadt Olten Aktienkapital in gleichem Wert in bar liberieren müsste.
3. Ergebnis der Verhandlungen
Einem Kauf des Domainnamens durch die Einwohnergemeinde standen hohe Entschädigungsforderungen der Heutronic AG entgegen. Diese beruft sich darauf, dass der Fall von
www.olten.ch auf Grund des von der Einwohnergemeinde Olten im Jahr 1997 erteilten Auftrags anders liege als etwa bei
www.luzern.ch. Auch mit der Variante „Winterthur“ wollte sich die Heutronic AG wegen der zusätzlich dazwischen geschalteten Ebene und des dadurch aufwändigeren Handlings nicht einverstanden erklären. Die Gründung einer Aktiengesellschaft mit Bareinlage kommt für die Stadt Olten aus finanziellen Gründen nicht in Frage.
In Anerkennung der Verdienste der Firma Heutronic um den seit von ihr 1997 aufgebauten Internetauftritt verzichtet die Stadt auf die Beanspruchung der Domain
www.olten.ch und überlässt deren volle Nutzung der Heutronic AG. Diese verpflichtet sich im Gegenzug, den Domainnamen nicht an Dritte zu veräussern oder sonstwie zu übertragen; sollte die Heutronic AG liquidiert werden oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihr Desinteresse am Weiterbetrieb des Portals oder am Domainnamen erklären, kann die Stadt vielmehr auf Grund einer mit der Heutronic AG ausgehandelten Vereinbarung die entschädigungslose Übertragung der Adresse
www.olten.ch auf sich verlangen. Die Heutronic AG hat ferner zugesichert, das regionale Portal weiter zu betreiben, wie in der Vergangenheit auch in Zukunft keine Sitte und Anstand verletzenden, rassistischen oder sonst wie rechtswidrigen Inhalte auf diesem Portal zu zeigen oder zu publizieren und den „Link“ zur Stadt Olten prominenter zu platzieren und grösser zu gestalten als bisher. Die Firma Heutronic überlässt im Gegenzug der Einwohnergemeinde die bereits für den städtischen E-Mail-Verkehr verwendete Domain
www.stadt.olten.ch zur Exklusivnutzung.
Mit dem Verzicht will die Stadt Olten eine aufwändige und mit Negativschlagzeilen behaftete gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Die eingeschlagene Variante ist zudem nicht mit einem komplizierten Vertragswerk behaftet, wie dies auf Grund der bestehenden Verträge von
www.olten.ch mit Dritten bei der dritten aufgezählten Variante der Fall gewesen wäre. Diese wäre zwar politisch besser zu verkaufen, in Sachen Domainname aber doch eher als Etikettenschwindel zu bezeichnen. Und sie erlaubt eine klarere Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Inhalte, als wenn der Besitzer und der Nutzer von
www.olten.ch zwei verschiedene juristische Personen gewesen wären. Eine Koordination der Dienstleistungen zwischen
www.olten.ch und dem städtischen Internetauftritt soll schliesslich Doppelspurigkeiten im Sinne einer Aufgabenteilung nach Möglichkeit verhindern und für die Nutzer eine verbesserte Orientierung bringen.
4. Weitere Domainnamen
Die Domainnamen
www.stadtolten.ch und
www.stadt-olten.ch wurden bekanntlich von einem Mitbewerber um den Auftrag der Erneuerung des Internetauftritts der Einwohnergemeinde Olten während des laufenden Evaluationsverfahrens reserviert. Die von diesem schriftlich per Mail geäusserte Ankündigung, diese Adressen der Einwohnergemeinde unentgeltlich zu übertragen, wurde indessen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vollzogen. Vielmehr wurde im Nachhinein für die versprochene Übertragung eine Entschädigung von mehreren tausend Franken gefordert – eine Forderung, welcher die Stadt Olten nicht zuletzt aus prinzipiellen Gründen nicht nachzukommen gedenkt. Dies zumal die nun gewählte Adresse
www.stadt.olten.ch, die auch mit den Mail-Adressen der Stadtverwaltung (@stadt.olten.ch) übereinstimmt, keine nennenswerten Nachteile gegenüber den beiden erwähnten Adressen aufweist. Die Domain
www.olten.info befindet sich im Besitz einer slowakischen Organisation namens Pro Region Slovakia. Hingegen hat die Einwohnergemeinde Olten Aussicht auf die Erlangung der Besitzrechte des Domainnamens
www.olten.com. Gestützt auf die ausgehandelte, noch zu unterzeichnende Vereinbarung empfiehlt der Stadtrat, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.