Mit Datum vom 7. Dezember 2005 hat Daniel Schneider (SP-Fraktion) folgendes Postulat eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, welche Voraussetzungen und Bewertungsinstrumente, z.B. wie das nachfolgend Vorgeschlagene für die Quantität der materiellen und finanziellen Unterstützung der Sportvereine eingesetzt werden kann. Zudem soll geklärt werden, ob – und allenfalls wie – ein solches Instrument auch auf andere Vereine (z.B. Kultur) ausgeweitet werden kann.
Kurzbegründung
Einleitung
Die SP ist der Meinung, dass Vereine aus verschiedenen Gründen unterstützt werden sollen. Im Vordergrund sollen dabei die Jugendförderung, der Breitensport und der Imagegewinn für die Stadt stehen.
Um eine nachvollziehbare Verteilung der Subventionen gewährleisten zu können, ist es notwendig, ein Bewertungsinstrument für die Ausschüttung von Subventionen zu erarbeiten. Unter anderem sollen die folgenden Kriterien auf ihre Eignung für eine Bewertung geprüft werden.
A) Es ist zu prüfen, ob die vollen Betriebskosten (inkl. Investitionen / Abschreibung) einer genutzten Anlage den Nutzungsstunden je SportlerInnen gegenüber zu stellen sind. Daraus sollen die tatsächlichen Kosten je NutzerIn definiert werden.
B) Es ist zu prüfen, ob eine Abstufung zwischen Einzel-, Mannschafts- und Gruppensportarten (z.B. Leichtathletik = Einzelsportler zu mehreren) vorzunehmen ist.
C) Es ist zu prüfen, ob eine Subventionsabstufung für Vereine mit Jugendsport (abhängig von Qualität und Quantität), Vereine mit Breitensport und „Spitzenclubs“ (Image), insbesondere diejenigen, die nicht betriebswirtschaftlich organisiert sind, vorzunehmen ist.
Aus diesen Erkenntnissen ist ein Subventionsraster auszuarbeiten, welchen der Stadt und Vereinen hilft, transparente Unterstützung zu budgetieren. Dabei sind bisherige Subventionen wie Mieterlass, Mitgliedschaften in Sportplatzvereinigungen und Dritte Unterstützungen offen darzulegen.
Ziel
Ziel ist es, den Vereinen eine offene, faire und gleichwertige Unterstützung zukommen zu lassen.»
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Stadtrat Martin Wey beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Grundsätzlich regeln die Richtlinien des Stadtrates (SRO 321 und 325) zur Jugendsportförderung und Ehrung erfolgreicher Vereine, Sportlerinnen und Sportler die Unterstützung der Sportvereine. Daneben werden einige Vereine aus besonderen und verschiedensten Gründen (SLRG, Pontoniere, FC Olten, SC Altstadt Olten, Vereinigte Schützengesellschaft, aber auch Pfadfinderorganisationen, Blauring, Ludothek etc) mit jährlichen Beiträgen zusätzlich unterstützt. Diese Beiträge sind jeweils im Budget aufgeführt. Jugendförderung und Unterstützung für eine gesunde Lebensweise stehen dabei im Vordergrund. Bei kulturellen Organisationen, welche mit Beiträgen von Fr. 10'000.- und mehr unterstützt werden, ist der Abschluss eines Leistungsauftrages zwingend.
Die Ausarbeitung eines Bewertungsinstrumentes für die Ausschüttung von Subventionen, wie dies im Postulat sinngemäss verlangt wird, ist eine sehr komplexe, schwierige und zudem heikle Aufgabe. Es kann nämlich niemand beziffern, welche gesundheitlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Auswirkungen eine solche Unterstützung bewirkt. Beispielsweise kann nicht bewiesen werden, dass Jugendliche, welche einem Sportverein oder einer Jugendorganisation angehören, nicht drogenabhängig werden, oder dass Leute, welche Sport treiben, weniger Gesundheitskosten verursachen. Gemäss unseren Nachfragen kennen auch andere Städte (Aarau, Solothurn, Grenchen) kein solches Bewertungsinstrument.
Zu den einzelnen Punkten kann wie folgt Stellung genommen werden:
Zu A): Eine Gegenüberstellung der vollen Betriebskosten (inkl. Investitions-, Betriebs-, Abschreibungs- und Zinsaufwand) im Vergleich zur Anzahl Nutzungsstunden ist mit einem äusserst hohen Aufwand verbunden, den die Direktion Bildung und Sport ohne entsprechende Fremdunterstützung durch eine externe Organisation nicht bewerkstelligen kann. Selbst wenn die dazu notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt würden, stände der entsprechende Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis. Zudem sind die meisten Sportanlagen und Turnhallen im Zusammenhang mit Schulbauten erstellt worden und stehen primär den Schulen für den im Lehrplan des Kantons verankerten Sportunterricht zur Verfügung. Sie werden immer mehr auch von Personen in der Freizeit benutzt, welche keinem Verein angehören resp. angehören wollen. Die Sportanlagen im Kleinholz werden sowohl durch Vereine (Sportplatzvereinigung), wie auch Schulen (Sporttage, Spielturniere etc) und weitere Personen ohne Vereinsmitgliedschaft genutzt. Jugendliche und Kinder sind auf die Spiel- und Rasenplätze bei den Schulen angewiesen und nutzen diese je nach Witterung, Jahreszeit und persönlichen Bedürfnissen. Der Deckungsgrad verschiedener öffentlicher Einrichtungen kann den Beilagen zum Verwaltungsbericht entnommen werden. Im Jahre 2005 zeigt sich beispielsweise beim Schwimmbad ein Deckungsgrad von 29% bei den Betriebskosten.. Bei einer Vollkostenrechnung entsteht eine Unterdeckung von 178%. Bei der Stadthalle sehen die analogen Zahlen wie folgt aus: Betriebsrechnung: Unterdeckung von 259%, bei Vollkostenberechnung Unterdeckung von 663%.
Dazu kommt für Olten noch die spezielle Situation, dass von Oltner Vereinen regelmässig genutzte Anlagen, Hallen und andere Räumlichkeiten im Besitze des Kantons sind (Kantonsschule, GIBS-Halle), wo im Vergleich mit den Stadttarifen höhere Gebühren bezahlt werden müssen. Dies wird fairerweise durch eine entsprechende Korrekturzahlung an die betroffenen Vereine ausgeglichen, damit Ungerechtigkeiten unter den Vereinen vermieden werden können. Weitere Sportanlagen befinden sich direkt in der Natur (Vitaparcours, Säliflühe als Kletterfelsen, Bogenschützen im Gheid etc). Dazu gehören auch spez. Strassen und Wege für Biker und Velofahrer. Wie stünde es mit den Wanderwegen? Und wie müssten die freien Schwimmer im Freibad berechnet werden?
Für eine Stadt wie Olten ist es letztlich eine politische Frage, ob man sich ein gesamtes Angebot an Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere auch die im Betrieb teuren Hallenbäder und Eissportanlagen leisten kann. Solche Fragen sind immer direkt mit Vereinen, welche in einer Stadt auch gewisse Traditionen aufweisen, verknüpft.
Zu B) In den Richtlinien zur Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler ist diese Differenzierung bereits vorhanden und sie wird seit Jahren anlässlich der Sportlerehrung auch so gehandhabt.
Zu C) Vereine mit Kindern oder Jugendlichen ab Eintritt ins 1. Schuljahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr werden mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. Dabei kommen gegenwärtig je Fr. 40.— pro Mitglied im festgelegten Altersegment zur Auszahlung. Vereine, welche sich demnach besonders für Kinder und Jugendliche engagieren, erhalten so auch höhere Beiträge. Eine Gewichtung einzelner Sportarten soll dabei nicht vorgenommen werden. Das schweizerische Sportkonzept empfiehlt die Unterstützung des Breitensportes und nicht des Spitzensportes, der sich in der Regel mit Verbands- und Sponsorenbeiträgen finanziert.
Das Ziel des Postulates, allen Vereinen eine faire, gleichwertige und offene Unterstützung zukommen zu lassen, wird bereits heute weitestgehend erfüllt. Der vom Postulanten verlangte Überprüfungsauftrag wird von der Direktion Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit der Sportkommission und den Schulen laufend wahrgenommen. Soweit notwendig werden Anpassungen bei den Richtlinien und bei den Gebührentarifen regelmässig vorgenommen. (Gebührentarif letztmals 2005, Richtlinien für die Sportlerehrung 2006). Auf Grund der dargestellten Überlegungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.